Darf das Sozialamt meine Lohnabrechnungen verlangen?

1 Antwort

Hallo,

" BG "....hört sich für mich bei deiner Mutter sehr nach Alg2 Aufstockerin an.

Fakt ist, Kinder sind ihren Eltern im Alg2-Bezug nicht unterhaltspflichtig ! Schon einmal gar nicht, sobald Kinder ihren Bedarf aus eigenem Einkommen bestreiten können.
Eine Anrechnung vom Einkommen der Kinder ist nur über die sogenannte Unterhalts(vermutung) des § 9 Abs. 5 SGB II möglich. 

Dieser " Vermutung " musst du widersprechen !

Du solltest jetzt einfach schriftlich ( nicht mündlich ! ) eine formlose Erklärung einreichen, in der du dem Amt mitteilst, dass du nicht bereit bist die Mutter über deine anteiligen Wohnkosten hinaus zu unterstützen. 

Das hört sich sehr gut an! Kann ich denn da mit Paragraphen vorgehen? Ich bekomme ja überhaupt keine Hilfe vom Amt und finde es um ehrlich zu sein nervig trotzdem meine Papiere immer dahin zu schicken!

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@AyatJaan

Hallo nochmals !   :-)

ja klar, deinen Mißmut kann ich natürlich nachvollziehen. Die Ämter versuchen es dennoch immer wieder. 

Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt ! 

Die gesetzlichen Regelungen, welche Personen in eine Bedarfsgemeinschaft gehören, finden sich im § 7 Abs. 3 SGB II

D.H. nicht zur BG zählen: 

" Kinder über 25 Jahren/ Kinder bis 25 Jahren die ...............aufgrund von Einkommen und Vermögen keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten " 

Ich gebe dir gleich noch einmal einen Link zum formulieren deines Widerspruchs an die Hand: 

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@Gaenseliesel

Das wäre super lieb von dir!! Da hast du recht, leider wissen nicht viele wie sie in solche Angelegenheiten vorgehen sollen. Und sind überfordert!? Aber irgendwann reicht es einem auch...

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@AyatJaan

so ist es !

und noch etwas. 

Dieser Satz " ...du dem Amt mitteilst, dass du nicht bereit bist die Mutter über deine anteiligen Wohnkosten hinaus zu unterstützen. "

hört/liest sich vielleicht etwas unmoralisch aber glaube mir als Mutter, Mütter wollen im Grunde auch nicht, dass die Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen. Vom Einkommen der Kinder abhängig zu sein, dieser staatl. Zwang ist demütigend !  

Wohnkosten teilen ist logisch wenn mann geneinsam wohnt..... alle Kosten darüber hinaus sollten schon vom Kind freiwillig ausgehen.   

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@Gaenseliesel

ich denke genau das ist das Problem. Das Amt geht davon aus, dass ich meine Mutter auf jeden Fall unterstütze. Und dagegen möchte ich vorgehen, auch wenns unmoralisch ist! :/

Man unterstütz zwar auch gerne, aber man möchte nicht gezwungen werden.. wie du es schon bereits gesagt hast.. und dann kommt noch hinzu, dass sie immer wissen wollen wie viel ich verdiene.. denke mir, das geht niemanden etwas an, solange ich die gesamten Kosten für mich selbst übernehme! -- 

Dankeschön für die Informationen :D 

Dann sitze ich mich jetzt mal an dem Widerspruch ran (A) 

Liebe Grüße

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