Erwerb einer Eigentumswohnung in Berlin ausschließlich zur gelegentlichen Eigennutzung durch mich als Steuerausländer?
Ich lebe seit Jahrzehnten in den USA und habe doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/amerikanisch). Meine Einkünfte beziehe ich nur in den USA, bin also in Deutschland Steuerausländer. Nach dem Tod meiner Mutter verkaufte ich voriges Jahr das von ihr ererbte Haus (was steuerlich problemlos war, da der Erlös in beiden Ländern unter den jeweiligen Erbschaftsfreibeträgen lag).
Ich möchte diesen Betrag nun in eine Eigentumswohnung in Berlin investieren, diese jedoch auf keinen Fall vermieten, sondern lediglich zur gelegentlichen Eigennutzung (ein bis drei Monate im Jahr) zur Verfügung haben, während ich meinen bisherigen Wohnsitz in den USA beibehalte. (Ich bin seit kurzem im Ruhestand.)
Eine Anmeldung als Zweitwohnung wäre nicht möglich, da ich in Deutschland keine Erstwohnung habe. Und eine Anmeldung als Hauptwohnung wäre für mich als deutschen Staatsbürger zwar per se problemlos, würde mich allerdings gleichzeitig auch in Deutschland mit meinem Gesamteinkommen steuerpflichtig machen und trotz Doppelbesteuerungsabkommen meine Situation unnötig verkomplizieren. (Wie gesagt, mein Einkommen stammt ausschließlich aus amerikanischen Quellen.)
Frage: Geriete ich mit einer nur gelegentlich selbstgenutzten, doch nie untervermieteten -- also neun bis elf Monate im Jahr leerstehenden -- Berliner Eigentumswohnung evtl. in behördlichen Konflikt wegen "Zweckentfremdung"?