Können Auslandsdeutsche und andere Ausländer sich die deutsche Quellensteuer auf Dividenden und andere Erträge rückerstatten lassen?

2 Antworten

Ob du Deutscher bist oder Klingone, interessiert in Deutschland niemanden bei der Steuer. Wichtig ist hier nur das hier:

Ich habe keinen Wohnsitz in Deutschland

Das kann die Bank nicht wissen, das muss man denen mitteilen. Hierfür gibt es in deinem Land beim Finanzamt Ansässigkeitsbescheinigungen. Die besorgst du dir und legst sie der deutschen Bank vor. Dann unterbleibt der Abbzug der Kapitalertragsteuer.

Rückerstattungsformulare der Finanzbehörden

Gibt es nicht. Was hat die Finanzbehörde damit zu tun? Die Bank hat die KapSt doch an das Finanzamt abgeführt, also kann auch nur die Bank sie wiederbekommen und an dich auszahlen.

Eine Anrechnungsmöglichkeit der ausländischen Quellensteuer gibt es in meinem Land auch nicht.

Natürlich nicht, es wäre ja auch unlogisch. Warum soll dein Staat an dich irgendwelches Geld auszahlen, das der deutsche Staat eingenommen hat?

Nur, weil du meines kommentiert hast ;)

Wenn in der Schweiz und anderswo Quellensteuer abgezogen wurde, kann man sich die über entsprechende Formulare der (schweizer) Steuerbehörden zurückholen. Das meint er mit Rückerstattungsformularen. 

Das Geld kommt dann natürlich aus der Schweiz.

Ohne zu wissen, dass der Fehler bei ihm liegt, kann man also schon auf solche Ideen kommen.

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Die Unterlagen hat die Bank. Ich werde dort als Auslandsdeutscher mit ausländischer Adresse geführt.

Dementsprechend werden auch keine Steuern auf Zinserträge abgeführt. Nur die Dividenden werden besteuert. Die Bank meint,  das würde von den Unternehmen gemacht. 

Ist die Aussage der Bank falsch? Sollte ich die Bank wechseln?

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@Klaus70374

Ich sollte mir angewöhnen, genauer zu lesen. Ich war mit meiner Antwort bei Zinsen, aber nicht bei Dividenden.

Bei Dividenden muss man im DBA nachsehen, wie damit verfahren wird. In den meisten Fällen wird die ausländische Quellensteuer auf die inländische Einkommensteuer angerechnet bzw. man kann sie von den entsprechenden Einkünften abziehen.

In diesen Fällen ist der Einbehalt von Quellensteuer natürlich richtig.

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Steuerausländer zahlen bei Depots in D keine Abgeltungssteuer.

Sie sind grundsätzlich von der Kapitalertragsteuer, also allen Steuern auf Kapitaleinkünfte befreit.

Kann es sein, dass deine Depotstelle nicht weiss, dass du Steuerausländer bist? So was muss man denen mitteilen.

Üblicherseise kann dir eher die Bank als das Finanzamt helfen.

Sie sind grundsätzlich von der Kapitalertragsteuer, also allen Steuern auf Kapitaleinkünfte befreit.

Das kann man so nicht stehenlassen.

Wenn jemand in Deutschland keine Einkmmensteuer bezahlt, weil er nun mal nicht hier steuerpflichtig ist, dann ist es nur logisch, dass auch Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer unterbleiben müssen.

Bei dir liest es sich so, als sei die Kapitalertragsteuer eine Steuerart.

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@EnnoWarMal

Stimmt, kann man so lesen.

Wesentlich ist, dass Deutschland für den Rest der Welt eine Steueroase ist, weil auf Kapitaleinkünfte - anders als z.B. in der Schweiz, bei Ausländern keinerlei Quellensteuer erhoben wird.

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Ich habe eben noch mal mit meiner Bank telefoniert, auch Ausländer müssen diese Steuer bezahlen. Ob eine Rückerstattung möglich ist, konnten oder dürfte mir der Mitarbeiter nicht sagen.

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@Klaus70374

Trotzdem ist das Ergebnis falsch und trotzdem geht die Lösung nur über die Bank. 

Schau dir mal § 50 d EStG und da Absatz 5 an. Da geht es um Kontrollmeldeverfahren und so weiter. Wenn diene Bank da keinen hat, der sich mit so was auskennt, musst du tatsächlich die Bank wechseln.

Ich bin allerdings kein Steuerberater. Ich weiss nur, dass Ausländer hier bei Kapitaleinkünften keinen Steuerabzug haben. Jedenfalls bei Fonds.

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