Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung bei verspäteter Anmeldung als Freiberufler (nebenberuflich)?

Hallo,

Ich bin seit 2013 bei einer Firma angestellt und habe meine Steuererklärungen bis Jahr 2016 über ein Lohnsteuerhilfverein tätigen lassen. Jetzt hat sich meine berufliche Lage geändert und ich bin verwirrt, also stelle ich hier einige Fragen.

Seit 2017 bin ich infolge einer Yogalehrer-Ausbildung nebenberuflich auch als Freiberufler tätig, und habe für 2017 ca.530 Euro und für 2018 voraussichtlich ca.1000 Euro damit bekommen.

Ich habe die Anmeldung beim FA zuerst (aus eigener Dummheit) komplett verpasst und im Laufe von 2017 und 2018 Rechnungen mit meiner SteuerID-Nr. ausgestellt - dass die SteuerID nicht dieselbe wie eine Steuernummer ist habe ich erst jetzt mitbekommen. Inzwischen weiss ich auch, dass ich die Anlagen EÜR, S und N einreichen muss. Ich habe mit dem FA telefoniert, meine Tätigkeit angemeldet, und bin jetzt am Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Den würde ich nun schnellstmöglich zurückschicken, dann einen Elster Account öffnen und binnen 31.Mai meine Steuererklärung für 2017 einreichen...

Ich weiss, ich hätte darüber früher denken, jetzt will ich nur weitere Fehler vermeiden und alles richtig zahlen.

Zum Fragebogen: ich würde als "Beginn der Tätigkeit" ein Datum in 2017 angeben und glaube, ich soll unter "Bisherige betriebliche Verältnisse" dementsprechend zugeben, dass ich in den letzten 5 Jahren eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt habe. Dann bin ich aber verunsichert, was unten Jahr der Betriebseröffnung zu verstehen ist, und damit, was für Zahlen als voraussichtliche EInkünfte zu geben sind.

Das Jahr der Betriebseröffnung ist 2017, obwohl ich den Fragebogen erst nun im 2018 einreiche. Damit ist also als "voraussichtliche Einkünfte" eigentlich die Summe anzugeben, die ich schon weiss, im 2017 bekommen zu haben (527 Euro). Als Folgejahr soll ich dann einfach das 2018 verstehen (obwohl dies das Jahr ist, wo ich die freiberufliche Tätigkeit anmelde). Sind diese Vermutungen richtig?

Ich bedanke mich für jeden Ratschlag.

freiberufliche Tätigkeit, Fragebogen steuerliche Erfassung
Krankenversicherung bei Selbständigkeit als Putzfrau in Teilzeit?

Hallo,

ich habe unterschiedliche Aussagen gehört zur Krankenversicherung bei Selbständigkeit und möchte deshalb hier fragen.

Letztendlich möchte ich meine Frau w.m. über mich Familienversichert lassen oder recht "günstig" Krankenversichern und möchte wissen was ich beachten muss und welche Gestaltungsmöglichkeiten ggf. bestehen.

Lt. dem Beitragsrechner der Krankenkasse (TK) kostet die Krankenversicherung fast €400 / Monat, selbst bei einem selbständigen Einkommen von nur €100 sollte sie das bezahlen, das wäre doch absurd?

Ein paar Eckdaten:

Meine Frau ist Ausländerin und macht derzeit einen Integrationskurs halbtags, das kostet nur und sie hat keinerlei Einkommen.

Als Haushaltshilfe schätzen wir das Einkommen auf €200-€400 / Monat. Mehr ist nicht geplant

Die Gewerbeanmeldung wird als Nebenberuflich bezeichnet. Allerdings gibt es ja keinen Hauptberuf, sondern nur den Integrationskurs.

Sie hat eine Ausbildung als Krankenschwester welche in Deutschland aber nicht voll anerkannt ist und ist arbeitslos gemeldet, bekommt aber keinerlei Unterstützung (bis auf regelmässige Einladungen bei der Jobvermittlung die zu nichts führen)

Sie hat eine Arbeitserlaubnis (erstmal für ein Jahr)

Sie ist derzeit bei mir Familienversichert - bisher keinerlei Probleme

Die Selbständigkeit als Haushaltshilfe ist nur befristet geplant für max. 1 Jahr, danach sollte das Deutsch passen und sie wird als Krankenschwester (ggf. in Ausbildung) arbeiten.

Schwarzarbeit kommt nicht in Frage - auch wenn es bei all der Bürokratie wohl das einfachste wäre.

Kleingewerbe, Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Steuern, Familienversicherung, Nebentätigkeit
Überweisung aus der Türkei nach Deutschland?

Hallo,

meine Mutter würde gerne Geld aus der Türkei auf ihr deutsches Konto überweisen (50.000 EUR). Beide Konten laufen auf ihren Namen. Nun habe ich mich bereits eingelesen und wollte mir hier ein kurzes Feedback einholen, ob meine Infos richtig sind. Auch habe ich weitergehende Fragen zu einigen Punkten:

  1. Überweisungen aus dem Ausland müssen ab 12.500 EUR an die Bundesbank gemeldet werden
  2. Wenn es ein reiner Übertrag ist, bedarf es keiner Meldung an die Bundesbank
  3. Nur wenn dem Übertrag ein Rechtsgeschäft vorangeht, muss es der Bundesbank gemeldet werden
  4. Überweisungen unter 12.500 EUR müssen nicht an die Bundesbank gemeldet werden
  5. Die empfangende Bank muss nicht gesondert informiert werden
  6. Die empfangende Bank wird ab 10.000 EUR eine Meldung an die Behörden (Finanzamt?) machen, da automatisch Verdacht auf Geldwäsche besteht bei hohen Beträgen
  7. Evtl. müssen Kapitalertragssteuern nachgezahlt werden, da das Geld im Ausland Erträge brachte

So, nun hätte ich hierzu noch Fragen:

Zu 1)

Ein reiner Übertrag ist doch wenn die gleiche Person vom Konto in der Türkei auf das Konto in DE überweist – daher bedarf es m.A.n. keiner Meldung – egal wie hoch der Betrag ist.

Zu 4)

Reicht es, bei Nachfrage seitens Finanzamt, zu sagen, dass das Geld über die Jahre angespart wurde? Es ist in der Tat so, dass das Geld über 30 Jahre hinweg angespart wurde. Hierzu gibt es nach so langer Zeit natürlich keine Belege mehr. Aber meine Eltern haben ein gutlaufendes Geschäft gehabt. Die Aufbewahrungspflicht ist aber vorbei und es gibt keine Unterlagen hierzu.

Zu 5) Auf das in der Türkei angelegte Geld wurden dort auch Steuern gezahlt. Leider machen meine Eltern keine jährliche Steuererklärung (Beide Rentner mit geringem Einkommen). Daher ist es evtl. etwas schwierig, das Ganze nachzuweisen. Sicherlich stellt aber die türk. Bank einen Steuernachweis aus. Nur weiß ich nicht über wie viel Jahre die das rückwirkend machen.

Das wären erst mal meine Fragen. Würde mich freuen, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte. Gerne nehme ich auch sonstige Tipps entgegen, die ich oben nicht aufgeführt/bedacht habe.

Geld, Ausland, Bank
Immofinanzierung platzt wegen Schufa, HILFE!?

Hallo zusammen,

ich hyperventiliere gleich und brauche dringend Rat... wir haben ein Haus gekauft. Natürlich waren wir vorher bei der Bank, alles kein Problem, solides Angebot erhalten, unterschrieben und an die Bank geschickt, die haben uns eine Finanzierungsbestätigung und die Grundschuldbestellung ausgehändigt und es hieß vom Berater: Sie können den Vertrag dingfest machen! Also sind wir zum Notar, alles war prima.

Am letzten Mittwoch haben wir dann alle Unterlagen von der Bank erhalten, Finanzierung war also fix, die Bank hat uns noch eine Flasche Wein geschenkt. Samstag der totale Schock: ein Ablehnungsschreiben! Grund: Angaben in der Schufa! Da bin ich fast vom Glauben abgefallen, denn mit der Schufa hatten wir noch nie was am Hut, geschweige denn irgendwelche Einträge! Wir haben auch keine anderen, großen Finanzierungen oder so, also haben wir uns erst mal auf die Suche nach der Ursache gemacht und nachdem ich heute morgen mit der Bank, der Schufa und tausend Leuten gesprochen habe, bin ich dahinter gekommen: es liegt an einer Streiterei die wir seit einigen Monaten mit einem Kreditkartenunternehmen haben. Nix wildes, es geht im Grund auch gar nicht um Geld bzw. geht es um EINE Buchung aus Januar, die ich mich weigere zu zahlen, weil sie doppelt ist. Ist ja auch egal, auf jeden Fall haben die den Kreditkartenbetrag von 2500 EUR (der aber bis auf 120 EUR ausgeglichen ist) markiert mit "vertragswidriges Verhalten", so hat es mir der Bankberater gesagt. Warum und wieso konnte man mir beim Kreditkartenunternehmen nicht sagen, dort schaut auch online alles normal aus, allerdings scheint meine Karte gesperrt zu sein. Post haben wir auch keine bekommen.

ABER: was machen wir nun? Wegen einer Streiterei um 120 EUR kann doch nicht unsere Hausfinanzierung in die Brüche gehen? Die Bank sagt: die Schufa hat sich geändert, deswegen treten wir von der Finanzierung zurück und so wie sie jetzt steht, würde auch kein anderer finanzieren, denn die Immofinanzierung steht AUCH in der Schufa, da sie ja erstmal genehmigt wurde und es dauert, bis das wieder raus ist. Das Kreditkartenunternehmen sagt: uns doch egal, wir dürfen das, denn auch wenn mit einer Zahlung nicht einverstanden sind, müssen Sie sie erstmal leisten. Jetzt den ausstehenden Betrag überweisen, dass könne ich machen, aber es würde einige Wochen dauern, bis der Schufa-Vermerk dann raus ist. Schufa sagt: wir tragen nur ein, was wir erhalten und können nichts dafür, rausnehmen tun sie es aber nicht.

Ich bin völlig verzweifelt und weiß nicht, was ich machen soll. Wie sollen wir vorgehen? Ich habe echt Angst!!

Immobilienfinanzierung, Schufa
Wohnriester mit Darlehen voll tilgen sinnvoll?

Hallo,

Ich habe 2009 2 Wohnriesterverträge mit je 50000 Euro abgeschlossen.

Der Zinssatz ab Zuteilung liegt bei 3,5%. Die Zuteilung erfolgt Ende 2018. Meine Bank bietet mir jetzt ein Anuitätendarlehen in Höhe der restlichen 60000 Euro zu einem Zinssatz von 1,5% an. Wäre es ein normaler Bausparer wäre die Entscheidung klar. Sofort voll tilgen und Anuitätendarlehen nutzen. Durch Wohnriester erscheint die Antwort auf diese Frage nicht mehr ganz so eindeutig zu sein. Wir haben in den letzten 9 Jahren die Zulagen in Höhe von 154 und 154 Euro (+ 4 x 300 Kind kam später) erhalten und auch den Steuervorteil genutzt.

  1. macht es Sinn bei diesem Zinsunterschied das Darlehen zu nehmen (es fallen ja dann die Zulagen und der Steuervorteil weg dafür wird das Wohnförderkonto aber nicht weiter aufgebaut (excl. 2%) als es eh schon ist.
  2. Bleiben dann auf dem Wohnförderkonto nur die bisherigen steuerlichen Vorteile + Zulagen (also 9 x 4200 + 5 x 308 + 4 x 608) Ab Zuteilung wird ja mit 2% jährlich verzinst oder wird bei einer Volltilgung angenommen das über die gesamte Laufzeit steuerlich Vorteile geflossen sind. Es ist ja keine Entnahme sondern eine Volltilgung zum Zeitpunkt der Zuteilung (oder 2 Monate danach)
  3. Gibt es eine Möglichkeit das Wohnförderkonto vorher aufzulösen? Immerhin wäre der Vertrag beendet und es wäre ja sinnfrei noch 22 Jahre 2% drauflaufen zu lassen. ( wären ja nochmal ca 50 % mehr Steuergrundlage mit Zinseszins)

Falls jemand vor der gleichen Frage stand wäre es wirklich hilfreich zu wissen was sich am ehesten lohnt.

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Finanzierung, Wohn-Riester
Student + Minijob(450€) + Kleingewerbe?

Moin zusammen,

ich bin momentan am studieren und arbeite Nebenbei auf 450€ Basis, wobei ich jeden Monat auch die vollen 450€ ausgezahlt bekomme! Seit einiger Zeit gehört das Streamen auf Twitch.tv zu meinen größten Hobbies; Da wäre es natürlich klasse, wenn das eine kleine zusätzliche Einkommensquelle wäre.

Sobald ich damit Geld verdiene muss ich es ja zumindest erstmal als Kleingewerbe anmelden. Dort muss ich lediglich die sog. Einkommenssteuer zahlen, sofern mein Einkommen unter 17.000€ jährlich liegt. Das Kindergeld meiner Eltern ist davon auch nicht betroffen. Und sofern ich unter 20h pro Woche "arbeite", gilt auch weiterhin meine Familienversicherung.

Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt? Wenn das der Fall wäre, dann würde ich ja quasi mit meinem Kleingewerbe verluste machen, da das Einkommen sehr gering ist, aber die Steuergrenze überschreitet.

Ist mein Gedanke richtig? Oder werden die beiden Einkünfte separat berechnet? Beispielsweise dass mein Minijob (450€) steuerfrei bleibt und nur die Einkünfte des Nebengewerbes versteuert werden?

Über schnelle und fachliche Antworten würde ich mich sehr freuen! ;)

Grüße!

Student, Einkommenssteuer, Freiberufler, Freibetrag, Gewerbe, Minijob, Steuern, 450-Euro-Job, Twitch
Werkstudent neben wissenschaftliche Hilfskraft?

Hallo,

ich studiere momentan, und arbeite schon mehr als ein Jahr als wissenschaftliche hilfskraft an der Uni. Diese Arbeit ist 5 Stunde pro Woche mit Einkommen 284 euro pro Monat. 

Ab April werde ich als Werkstudent in einem Buero arbieten. Und diese Arbeit wird 15 Stunde pro Woche mit Einkommen 600 euro Pro Monat. Also Ins. 884 euro monatlich.

1. Meine Frage ist, ob es überhaupt gleichzeitig möglich ist, und kann ich ruhig beide haben, ohne Steuer zu bezahlen?

Ausserdem hoere ich mich ab Sebtember bei meiner Uniarbeit auf, damit ich pro Jahr nicht mehr als 9000 euro verdiene!

Uebrigens: Obwohl in meinem Arbeitsvertrag steht 5 Stunde pro Woche aber muss man 4.5 Stunde arbietn. Damit bekommt man fuer jede Woche eine 30 minuten Minusstunde. Und irgendwann falls Jemand Urlaub macht oder Krank ist arbeiten wir fuer Ihn 4.5 Stunde und so am Ende hat Jeder genug gearbeitet, Was im Vertrag steht. Ausserdem manchmal kriegt man Plusstunde, aber dann irgendwann muss nicht so viel (ein Tag) arbeiten! ZB. passiert manchmal Feiertage. Das Einkommen wird aber immer pro Monat gleich 284 euro bleiben, egal ob man Minus oder Plusstunde hat!

2. Meine Frage darueber ist: Was passiert wenn ich in einer Woche an der Uni 2 mal (9 Stunde) und daneben natuerlich 15 Stunde im Beuro arbieten muss? Kriege ich Probleme bei Tk Versicherung und soll ich Steuer bezahlen? ich meine es sieht nur so aus, dass ich mehr als 20 Stunde gearbietet habe aber in der Realitaet ist es nicht so und Mein Einkommen ist immer gleich!

Werkstudent
Kontenklärung als Erbe der Mutter?

Meine Schwester und ich sind leibliche kinder der verstorbenen......meine mutter hat bis zu ihrer einweisung in ein altzenpflegeheim mietfrei in ihrem haus gewohnt zusammen mit meiner schwester.Sie hatte auch eine kontovollmacht und vor längerer zeit hatte meine mutter ihr auch das haus überschrieben ......gegenleistung fürs pflegen....ist auch im grundbuchamt so eingetragen.Meine Mutter konnte monatlich einen grösseren geldbetrag sparen und ihre bestattungskosten waren durch eine versicherung abgedeckt.Nach dem todesfall hat meine schwester alles erledigt und organisiert da ich schwer erkrankt war (schlaganfall) als ich wieder gemnesen war und ich mich nach meinem teil des erbes (50%) erkundigt habe teilte mir meine schwester mit das es kein geldvermögen mehr geben würde und der hausrat wäre entsorgt worden und einige dinge die von wert waren (TV,massagesessel,küchengeräte etc.) hätte sie behalten und weiter genutzt bzw ihr sohn also mein neffe.es existiert ein handschriftliches testament welches beim amtsgericht hinterlegt war und welches mir auch mit einem eröffnungsprotokoll zugestellt worden ist.Im Testament sind nur meine schwester und ich als erben genannt und bestimmt worden gemeinsam alle formalitäten zu erledigen.....konnte ich aber nicht da ich ja wie schon gesagt erkrankt war.Die konten hat mittlerweile nach 11 monaten meine schwester aufgelöst und belege also kontoauszüge werden mir verweigert.......ihr angebot 1000 euro bar gegen eine erbverzichtserklärung die sie selbst formuliert hat.ich denke solche erklärungen bedürfen einer notar bestätigung oder? habe ich jetzt duch die 11 monatige verzögerung irgendwelche fristen verpasst und mein erbe verloren? soll ich lieber die 1000euro nehmen und gut ist? Ich bin nach der erkrankung ein frühverrentungsfall und finanziell nicht gut gestellt...wegen den anwaltskosten....Kann ich zur sparkasse gehen und mir dort die auszüge von den sparbüchern und dem girokonto aushändigen lassen? Wäre toll wenn ihr mir raten bzw helfen könntet........Danke vorab .....Lutz

Erbengemeinschaft
Höchsteinkommen Wohngeld nur 100 Euro mehr als mindesteinkommen?

Hallo,
ich bin etwas verwirrt was die Einkommensgrenzen bei Wohngeld angeht.
Letztens war ich beim Wohngeldamt und sagte dass ich demnächst 4000 Euro kriegen werde und ob ich deshalb nun Wohngeldanspruch haben würde (von allen anderem ausser dem Einkommen her habe ich Anspruch, das ist schon gewiss).

Zu meiner Verwunderung guckte sie mich ganz schief an und sagte "Also beim besten Willen, von 4000 Euro können Sie doch nicht leben! Das sind ja gerade mal 333 Euro pro monat, das ist viel zu wenig! Es müssten mindesten 787 Euro pro Monat (der sozialhilfesatz oder so nannte sie das) sein und selbst das ist das absolute Minimum!"

Ergo müsste das Minimum also bei 787 Euro liegen.

nun hat sich bei mir einiges getan und es stellte sich heraus dass die zu erhaltende Summe signifikant höher sein wird.

darum habe ich etwas gegoogelt und bin da dann auf nen beitrag zum Höchsteinkommen gestoßen.

Dieses dürfte bei mir (mietstufe 2) insofern ich keine abzüge geltend machen kann, 892 Euro betragen.

Da denk ich mir nur so:
Bin ich jetzt der, der spinnt oder was nicht versteht?

oder sagen die ernsthaft dass man nur wohngeld kriegt wenn man genau in einem 100 Euro großen bereich liegt, zwischen 787 und 892 Euro Einkommen pro Monat?

Irgendwie kan ich nicht glauben,d ass dem so ist;
ich kann aber auch nicht meinen Denkfehler da erkennen.

Weiß von euch Jemand Rat?

Einkommen, Wohngeld

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