Grunderwerbssteuer/Wohnrecht?
Hallo,
ich habe vor kurzem eine Wohnung erworben. Das ältere Paar (79 Jahre jung) bleiben in der Wohnung lebenslang wohnen (Wohnrecht). Das Ehepaar zahlt mir 500 €/Monat Miete (6000 €/Jahr). Heute habe ich vom Finanzamt den Bescheid für die Grunderwerbssteuer erhalten. Das Finanzamt hat das Wohnrecht und die daraus resultierende Miete mir grunderwerbssteuererhöhend auf den Kaufpreis zugerechnet. Ist es rechtens? Ich war fest davon überzeugt, dass man die Grunderwerbssteuer nur auf den Kaufpreis zahlt.
VG Alexander
1 Antwort
Ja - das ist komplett so üblich, das war bei uns (NRW) genauso:
4 Jahre kostenloses Wohnrecht = 48 x 625 € Monatsmiete = 30.000,- €. Die 30.000,- gehören für die Wohnrechtnehmer, den Notar, das Grundbuchamt und das Finanzamt zum Kaufpreis.
In Deinem Fall ist das Wohnrecht zwar nicht kostenlos, aber anscheinend ist die Miete kostengünstiger als es ortsüblich ist. Die Differenz gehört dann zum Kaufpreis.
Andere Möglichkeit: Ihr habt im Kaufvertrag bzw. Grundbuch ein "kostenloses Wohnrecht" eintragen lassen und trotzdem zahlt das Paar nun Miete von der das Finanzamt nix weiß.
Was ist mit den Betriebskosten? Sollten die in den Mietkosten enthalten sein musst Du sie da rausrechnen. Betriebskosten trägt ein Wohnrechtnehmer immer 1 zu 1 selbst. Bzw. Du zahlst die Rechnungen und läßt Dir die Kosten vom Wohnrechnehmer begleichen...