Teilzeit (450€) und kurzfristige Beschäftigung?

2 Antworten

Rede zeitnah mit der Personalabteilung deines Arbeitgebers.

Da der temoräre Filmjob ja abgeschlossen ist und dort nach Steuerklasse 6 versteuert werden musste (weil StK1 ja durch den Hauptjob belegt war/ist), ist eine Steuerklassenänderung im Hauptjob unnötig und kontraproduktiv.

Hallo,

Arbeitgeber eines Minijobs (max. 450 Euro monatlich) können im Steuerrecht zwischen zwei Varianten wählen:

1) Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von 2%. Die Minijob zählt dann nicht mehr zu den steuerpflichtigen Einkünften des Arbeitnehmers. Wenn dieser noch einen 2. Job, gilt dort nicht Steuerklasse VI.

2) Der Arbeitgeber zahlt für den Minijob die individuelle Lohnsteuer. Die Lohnsteuer beträgt dann 0 Euro (wenn keine Hauptbeschäftigung besteht). Wenn es noch eine 2. Beschäftigung hinzukommt, gilt in dieser Steuerklasse VI. Die Stadt als Arbeitgeber hat sich anscheinend für diese Variante entschieden. Wenn man Anfang 2018 eine Einkommensteuererklärung macht, erhält man die gezahlten Steuern erstattet. Gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden nicht erstattet.

Für die Sozialversicherungsbeiträge kann es sehr sinnvoll sein, sich die Gehaltsabrechnungen und die "Meldungen zur Sozialversicherung" sehr genau anzusehen.

Gruß

RHW