Teilzeit (450€) und kurzfristige Beschäftigung?
Hallo, ich bin Studentin, habe einen Nebenjob auf Teilzeitbasis bei der Stadt wo ich im Jahr 5400€ verdiene. Ich bin in Lohnsteuerklasse 1. Jetzt habe ich letzten Monat 3x als Komparse bei einem Film mitgemacht und dort um die 300€ verdient, welche jedoch versteuert wurden logischerweise. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber einen Brief bekommen, dass ich in die Steuerklasse 6 umgestuft werden müsse aufgrund der anderen Tätigkeit. In der Vergangenheit, vor zwei Jahren, habe diese kurzfristige Tätigkeit beim Film bereits schon einmal gemacht, hatte gleichzeitig jedoch einen anderen Arbeitgeber als ich ihn aktuell habe, wo ich ebenfalls auf 450€-Basis war. Dort war es überhaupt kein Problem und ich könnte mir nachträglich die abgezogene Steuer der kurzfristigen Beschäftigung per Steuererklärung zurückholen und wurde nicht umgestuft...
2 Antworten
Rede zeitnah mit der Personalabteilung deines Arbeitgebers.
Da der temoräre Filmjob ja abgeschlossen ist und dort nach Steuerklasse 6 versteuert werden musste (weil StK1 ja durch den Hauptjob belegt war/ist), ist eine Steuerklassenänderung im Hauptjob unnötig und kontraproduktiv.
Hallo,
Arbeitgeber eines Minijobs (max. 450 Euro monatlich) können im Steuerrecht zwischen zwei Varianten wählen:
1) Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von 2%. Die Minijob zählt dann nicht mehr zu den steuerpflichtigen Einkünften des Arbeitnehmers. Wenn dieser noch einen 2. Job, gilt dort nicht Steuerklasse VI.
2) Der Arbeitgeber zahlt für den Minijob die individuelle Lohnsteuer. Die Lohnsteuer beträgt dann 0 Euro (wenn keine Hauptbeschäftigung besteht). Wenn es noch eine 2. Beschäftigung hinzukommt, gilt in dieser Steuerklasse VI. Die Stadt als Arbeitgeber hat sich anscheinend für diese Variante entschieden. Wenn man Anfang 2018 eine Einkommensteuererklärung macht, erhält man die gezahlten Steuern erstattet. Gezahlte Sozialversicherungsbeiträge werden nicht erstattet.
Für die Sozialversicherungsbeiträge kann es sehr sinnvoll sein, sich die Gehaltsabrechnungen und die "Meldungen zur Sozialversicherung" sehr genau anzusehen.
Gruß
RHW