Hartz IV gekürzt und Minjob beendet, aber keinen Arbeitsvertrag. Lohnabrechnung?

Hallo Community,

weil ich nicht mehr weiter weiss, schreibe ich deswegen hier und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Bekomme Hartz IV und habe Anfang Monat einen Minijob im Restaurant angefangen. Habe auch beim Jobcenter Bescheid gegeben. Habe gesagt, es werden so 25-30 Stunden im Monat. Jetzt habe ich einen neuen Bescheid mit Kürzung von insgesamt 284 Euro erhalten. Habe jedoch im Restaurant wieder aufgehört, weil ich mit der Chefin nicht klar kam und sie mir auch auf wiederholte Nachfrage keinen Arbeitsvertrag für das Jobcenter geben wollte. Meine Info wegen der Beendigung hat sich wohl mit dem Bescheid überschnitten. Darin steht jedoch eben, dass sie nen Arbeitsvertrag wollen, die erste Lohnabrechnung und eine Quittung über den Erhalt des ersten Monatslohns. Meine Restaurant-Chefin hat zwar gemeint, ich würde bis zum 10. Juli eine Lohnabrechnung erhalten und das Geld würde überwiesen werden, aber da ich nicht weiss, ob sie mich überhaupt angemeldet hat bzw. meinen Stundenzettel einfach weggeworfen hat und ich überhaupt noch ne Lohnabrechnung bzw. den Lohn sehe, habe ich jetzt Angst, dass ich am Ende der Dumme bin und beweisen muss, dass ich überhaupt gearbeitet habe, damit ich den Lohn sehe. Oder mir das Jobcenter eventuell an den Karren fährt und behaupten kann, ich hätte den Lohn schon in bar erhalten.

Kann mir bitte jemand sagen, was ich jetzt machen soll?? Ich meine, ich hatte keinen AV, keine Info, ob ich überhaupt angemeldet bin. Existiert im besten Falle nur noch der Stundenzettel. Bin echt verzweifelt.

Vielen Dank für Eure Antworten, Grüße, Oliver

Arbeit, gehalt, Hartz IV, job, Lohn, Minijob, Arbeitsvertrag, Konsequenzen
AfA bei Eigentumswohnung in Verbindung mit Sondernutzungsrecht?

Guten Tag,

ich hadere gerade mit der Berechnung des FA für die Kaufpreisaufteilung nach der Restwertmethode, aus der sich am Ende nur ein Gebäudewert von 53% am Gesamtkaufpreis ergibt. Das ist natürlich für die Abschreibung ein äußerst mäßiger Wert.

Die Fakten: Objekt: Vermietete Eigentumswohnung in 6-Parteien-Haus in Düsseldorf, Dachgeschoss. Kaufpreis inkl. Kaufnebenkosten 08.2015 ca. 150.000. Bodenrichtwert nach Boris in 2015 490 €/qm. MEA 20%. Neben dem großen Grundstück von ca. 620 qm, auf dem das Haus steht, gibt es noch ein paar "Nebenflächen" wie Wege, Plätze für Mülltonnen etc., für die auch ein (kleinerer) MEA im Grundbuch eingetragen ist. In Summe sind es 131 qm, die das FA für den Boden veranschlagt.

Das Mehrfamilienhaus nimmt ca. 50% des "Hauptgrundstücks" ein, auf der übrigen Fläche befinden sich zwei Gärten, die den unteren beiden Wohnungen zugeteilt sind und auch nur von diesen betreten bzw. genutzt werden können. So ist das auch in der Teilungserklärung inkl. Skizze vermerkt.

Ich frage mich, warum "mein" Bodenanteil (vermutlich, weil ich natürlich die Berechnungen der anderen nicht kenne) genauso hoch veranschlagt wird wie der der beiden EG Wohnungen, obwohl ich bzw. mein Mieter diese Fläche niemals werden nutzen können.

Idee: Ich lege Widerspruch ein und versuche mit ähnlichen Argumenten wie oben den Bodenanteil zu halbieren (die Fläche mit den Gärten der beiden unteren Wohnungen nehme ich also raus), mit welchem dann die weitere Berechnung durchgeführt wird, also 310 qm * 0,2 = 62 qm (+ die Anteile der anderen kleinen Flurstücke).

Ist der Gedanke soweit nachvollziehbar oder hat das ganze keine Aussicht auf Erfolg?

Über fachkundige Meinungen würde ich mich freuen!

AFA, Eigentumswohnung
Werkstudent Sozialabgaben?

Hi, ich bin seit kurzem Werkstudent und mir immer noch unsicher wieviel ich jetzt verdienen darf. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich alles richtig verstanden habe, da das doch ein etwas verwirrendes Thema ist.

Als Werkstudent darf ich nur 20h die Woche arbeiten, es sei denn es sind Semesterferien. In diesen darf ich maximal 26 Wochen diese Grenze überschreiten. Ist dies bis hier erfüllt, bin ich "ordentlicher Student" und es gilt folgendes:

  1. Die Arbeitslosenversicherung fällt für mich unabhängig davon wie viel ich verdiene weg.
  2. In die Rentenversicherung wird vom Lohn automatisch ein Prozentsatz eingezahlt. ( Liegt das Einkommen unter 450€ wandert 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 450€ aber unter 850€ wandert ein Betrag zwischen 4% und 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 850€ wandert 9,35% davon hinein.
  3. In der Kranken-/Pflegeversicherung darf ich Familienversichert bleiben, solange mein Einkommen 425€/Monat zuzüglich 1000€ Webungskosten nicht übersteigt. Dieser betrag wird Jährlich behandelt, dh. ich darf zusammengerechnet 6100€ im Jahr verdienen.(also auch z.B. 6100€ im Januar und 0€ im restlichem Jahr)

Da ich mit 6100€ im Jahr im Freibetrag für die Lohnsteuer bleibe, entfällt diese.

Sagen wir ich verdiene Monatlich 200€, außer in 2 Monaten der Semesterferien, in denen ich 2000€ verdiene. 200€ * 10 + 2000€ * 2 = 6000€ Ich verdiene also wenig genug, um weiterhin in der Familienkrankenversicherung zu bleiben und zahle NUR o.g. Beiträge zur Rentenversicherung. Ich habe Jährlich also von 6000€ Brutto (0,9065 * 6000€) 5439€ Netto übrig.

Student, krankenkasse, Sozialversicherung, Steuern, Werkstudent, Familienversicherung
Falsche Bestellung erhalten, Verkäufer will die Ware nicht zurück nehmen. Was kann ich da tun, ohne Mehrkosten tragen zu müssen?

Ich habe zwei Paar Schuhe im Internet bestellt. Als ich die Bestellung erhalten habe, musste ich mit bedauern feststellen, dass es zwei komplett andere Paar Schuhe waren als bestellt. Daraufhin habe ich den Verkäufer kontaktiert. Zunächst hat er mir vorgeschlagen, dass ich doch einfach die Schuhe behalten kann, weil die ja auch schön aussehen, seiner Meinung nach. Allerdings wollte ich das nicht, da es zum einen nicht meine Größe ist und zum anderen komplett andere Schuhe als bestellt. Also nicht nur in der falschen Farbe geliefert, sondern völlig andere Schuhe. Als ich dem Verkäufer geschrieben habe, dass ich die Schuhe nicht haben möchte und er mir bitte eine Rücksende Ettikett schicken soll, damit ich die zurück schicken kann, hat er mir angeboten, dass er mir die richtige Bestellung schickt und ich die Schuhe für ein wenig Geld behalten kann, weil die Rücksendung so teuer ist. Nach Nachfrage, wie hoch ein "wenig Geld" ist und dass ich damit einverstanden wäre, solange ich meine richtige Bestellung erhalte, hat er mir nun angeboten, mir Geld zurück zu erstatten und dass ich dann die Schuhe behalten kann. Allerdings würde ich dann meine eigentliche Bestellung nicht mehr erhalten. Nun habe ich ihm geschrieben, dass ich gerne ein wenig Geld für die Schuhe bezahle (je nachdem wie wie viel), Hauptsache ich bekomme die richtige Bestellung oder er soll mir ein Rücksendeetikett schicken und ich möchte mein komplettes Geld zurück erstattet bekommen. Jetzt antwortet er mir nicht mehr.

Habt ihr eine Idee was ich machen kann? AUßer die Schuhe im Internet zu verkaufen in der Hoffnung, dass ich das Geld, was ich für die anderen Schuhe schon bezahlt habe, zu bekommen.

Danke für eure Hilfe, ich bin langsam echt verzweifelt, dass der Verkäufer es einfach nicht versteht. :-(

Liebe Grüße

Hannah

Baustelle verursacht massive Umsatzeinbrüche. Was kann man raten?

Es geht um einen kleinen Tabakladen mit Hermes und Lotto. Durch die Baustelle kommen die Kunden einfach nicht mehr, das Ganze dauert wohl noch bis mindestens November, und auch danach sind die vorherigen Parkplätze nicht mehr vorhanden.

Die Inhaberin steht also den ganzen Tag in einem leeren Geschäft. Das tut mir so leid, ich mag sie sehr gerne.

Ob das Geschäft nach Abschluß der Bautätigkeit wieder ausreichend besser laufen wird, läßt sich bezweifeln, da auch dann die vorherigen Parkplätze fehlen.

Sie will natürlich ihr Geschäft nicht aufgeben, aber sie wird ordentlich Minus machen, befürchte ich.

Mein Tip war jetzt erstmal, sich die KV-Beiträge runtersetzen zu lassen. Das müßte doch aufgrund der massiven Umsatzeinbrüche möglich sein, und rückwirkend per Steuerbescheid für 2017 geht das ja nicht.

Kann sie sich z.B. bei der IHK beraten lassen?

Sie bräuchte bestimmt einen Berater. Also, sie müßte sich die Zahlen mal durchrechnen.

Aber den Mut zur Geschäftsaufgabe muß man auch erstmal finden. Zumal es hier in der Gegend auch für eine 50-jährige Frau auch nicht soviele Alternativen gibt.

Es ist ein kleiner Laden in einem abgelegenen Viertel einer Kleinstadt. Die Miete wird also auch nicht so hoch sein wie in anderen Gegenden.Sie macht natürlich mit ihrem Angebot ohnehin keinen großen Gewinn, eher bei Lotto. Bisher reichte ihr der Gewinn. Sie hat aber über Jahre keinen Urlaub gemacht, mit 6-Tage-Woche. Freie Tage bescherte ihr die 80-jährige Mutter als Vertretung.

Ja, wenn ich meinen Text so lese... fällt mir auch nichts mehr ein.

Ich würde den Laden (also den small-talk mit der Inhaberin) jedenfalls vermissen.

Geschäft, Umsatz
Kreditkartenbetrug - was nun?

Ich war letzte Woche auf einer Geschäftsreise in Polen. Abends habe ich dann mit den Kollegen gemeinsam zum Abendessen 2 Bier und 2 Schnaps Wodka getrunken (ca. 22-24 Uhr) - mehr nicht und dies können wohl auch meine Kollegen bezeugen.

Danach wollten uns die polnischen Kollegen die Stadt zeigen und sind mit uns in eine Bar gegangen (daran kann ich mich bereits nicht mehr erinnern) Laut meinen deutschen Kollegen, habe ich da nichts mehr getrunken, weil ich mich auf Geschäftsreise mich nicht komplett ins Jenseits befördern will und am nächsten Tag ja fit sein müsse.

Ab 2 Uhr morgens war ich dann wohl verschwunden und bin dann gegen 5 Uhr auf einer Wiese neben einer rostigen Brücke, komplett verwirrt aufgewacht. Zum Glück nur mit leichten Kratzern und mit all meinen Wertgegenständen. Meine mich aber erinnern zu können, dass ich in einem dunklen Raum festgehalten wurde und gezwungen wurde einen hohen Betrag zu bezahlen.

Den darauffolgenden Tag ging es mir noch nie so schlecht, Schüttelfrost etc und bin mir sicher dass das nicht die 2 Bier und 2 Shots Wodka waren!

Paar Tage später schau ich auf meine Abrechnungen - über 7000 Euro umgerechnet wurden abgebucht von meiner Firmenkreditkarte. Wie die Dame am Kundentelefon meinte, wurden noch viele weitere getätigt, diese aufgrund der Sperre abgelehnt.

Die Beträge waren außerdem sehr wirr, wie 9.999, - Zloty (Landeswährung) und für Polen verhältnismäßig viel zu viel!

Trotzdem zeigt sie sich wenig kulant, und meinte im Prinzip, ich hätte Pech gehabt... Mein Chef weiß auch Bescheid, und versucht alles Mögliche in die Wege zu leiten aber nachweisen kann ich leider nicht mehr, dass K.o. Tropfen eventuell verabreicht wurden.

Nun meine Frage, wie hoch ist die Chance, das Geld wiederzusehen? Vielen Dank

betrug, Kreditkarte
Wie ergeben sich Blockfristen bei Kankengeld, wenn man gar keines bezogen hat?

Üblicherweise beginnt eine Krankenkasse eine Blockfrist immer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei mir war es so, das ich am 15.7.2013 urplötzlich heftige Hüftschmerzen bekam. Nach Röntgen und MRT stellte sich heraus: ich hab Arthose. Befund Berichte hab ich noch. Krankengeld bezog ich nicht, ich war nur wenige Tage mal AU deswegen. Zunächst könnte ich mich nicht zu einer Operation entschließen.. Am 15.9.2015 hatte ich eine Unfall mit heftigen Beschwerden, in Folge dessen war ich krank bis zur Aussteuerung. Ebenfalls ging ich in dieser Zeit ein paar mal zum Arzt wegen der Hüfte. Nun bin ich wieder gesund und Arbeitsfähig und wollte eigentlich jetzt die Hüfte operieren lassen. Die KK verweigert jedoch die Leistung der Zahlung von Krankengeld, da es als hinzugekommen Krankheit gewertet wird. Jedoch hätte eigentlich die Blockfrist für die Hüfte enden müssen am 15.7.2016. Das war aber genau der Zeitpunkt, wo ich Krankengeld für die Unfallfolgen bezog. Ist das nun tatsächlich eine hinzugekomme Krankheit oder hätte die Krankenkasse eine zweite Blockfrist für die Hüfte ab den 16.7.16 bilden müssen, so dass da noch Anspruch wäre? Wer kann mir da helfen? Lohnt sich ein Widerspruch? Meine Arbeitsfähigkeit mit der Hüfte habe ich mehr als 1 Jahr bewiesen

gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankengeld, krankenkasse, Krankenversicherung, Arbeitsunfähigkeit
O2, Störung, Kein Internet / Telefon seit 4 Monaten?

Hallo,

seit Februar 2017 habe ich eine Störung mit meinem Internet- und Telefonanschluss. Ich habe mehrmals täglich Totalausfälle. Ein normales Telefonieren ist also nicht möglich, da man jederzeit unterbrochen werden kann.

Seit 4 Wochen habe ich nun einen 24-Stunden Komplettausfall (Internet und Telefon).

Alle paar Tage habe ich mit der Störungshotline telefoniert, Stunden habe ich bereits in der Warteschleife verbracht. Ständig wird das Störungsticket wieder geschlossen, da lt. O2 die Störung beseitigt wurde. Nur leider war dies bisher nie der Fall. Man denkt, es tut sich was und dabei ist das Störungsticket schon längst wieder geschlossen. Man wartet vergeblich auf den versprochenen Anruf von O2, der kommt nicht, bis man dann wieder selber bei O2 incl. Warteschleife anruft. Dann wird das Störungsticket wieder geöffnet. Dieses Hin- und Her mache ich jetzt seit 4 Monaten mit ohne auch nur den geringsten Erfolg.

2 mal habe ich bereits einen Urlaubstag genommen, da ein Techniker kommen sollte, der leider nicht erschienen ist.

Der Techniker war nun da, konnte aber nichts tun, ich solle mich an O2 wenden. Obwohl die Störung also nicht beseitigt wurde, wurde das Störungsticket von O2 mal wieder geschlossen.

Nun habe ich O2 vor ca. 3 Wochen schriftlich meinen Fall geschildert und um Störungsbeseitigung bis zum 26.05.2017 verlangt, da ich ansonsten von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen werde. Am 26.05.2017 habe ich dort angerufen, warum ich keine Antwort erhalte. Dann wurde mir gesagt, ich soll das Schreiben nicht nach Nürnberg, sondern nach Hamburg schicken. Das habe ich dann noch ab 26.05.2017 getan, per Einschreiben mit Rückschein.

Einen neuen Vertrag habe ich bereits bei der Telekom abgeschlossen. Die Kündigung ist auch dort eingegangen. O2 gibt das zum Ende meiner Vertragslaufzeit (29.08.2017) frei.

Die Bearbeitung meiner schriftlichen Beschwerde und außerordentlichen Kündigung wird lt. heutiger telefonische Auskunft von O2 4-6 Wochen dauern. Auf Fragen, ob man das nicht irgendwie beschleunigen kann, bekommt man nur doofe Antworten.

Jetzt darf ich noch 4-6 Wochen komplett ohne Internet und Telefon verbringen. So wie ich O2 die letzten Monate kennengelernt habe, würde es mich nicht wundern, wenn ich überhaupt keine Antwort bekomme und alles noch bis Ende August so weiter geht.

Bleibt mir nun tatsächlich nichts anderes übrig, als 4-6 Wochen - oder wohl eher bis Ende August - zuhause ohne Internet und Festnetzanschluss zu verbringen?

Kann die Telekom meinen Anschluss nicht sofort bereitstellen? Dann zahle ich halt 3 Monate doppelt. Oder funktioniert das nicht?

Danke

Internet, Kündigung, Telefon, Telekommunikation
Kann bei einer Erbengemeinschaft ( Witwe und 3 erwachsene Kinder ) das Recht auf eine Entschädigungszahlung von der Mutter auf die Kinder übertragen werden ?

Die Entschädigungszahlung wird als Entschädigung für Verkehrs - und Lärmbelästígung bei Bohrarbeiten für ein Kraftwerk gezahlt . In Form der Bezahlung der Stromrechnung der Nachbarn des Bohrplatzes durch diese Firma . Unsere Erbengemeinschaft besteht aus vier Personen , Mutter Anteil 1/2 , drei erwachsene Kinder zu je 1/3 , es ist eine Immobilie mit landwirtschaftlichem Grund vorhanden . Die Mutter ist berufstätig in Teilzeit , hat den Freibetrag ausgeschöpft . Deshalb sollte dieses Recht auf Entschädigung auf die Kinder übertragen werden .

Anm. Support - Nachtrag (editiert 08.06.17, 07:46 Uhr):

Hallo,
wir sind direkte Nachbarn von diesem vorrausichtlichen Kraftwerk. Momentan wird gebohrt , da herrscht ziemlich viel Schwerverkehr. Da dies eine starke Belastung für die Anlieger ( wir sind 5 direkte Nachbarn ) ist , soll evtl eine Entschädigungvon dieser Fa . an uns 5 Nachbarn gezahlt werden. Wir würden unsere Stromrechnungen gezahlt bekommen.
Da eine Erbengemeinschaft aus drei erwachsenen Kindern und mir ( Witwe ) besteht,  würde ich nur gern wissen ob diese Entschädigungszahlung steuerlich relevant sein kann. Da ich den Freibetrag den ich neben der Witwenrente habe ( nach altem Recht ) fast ausgeschöpft habe, darf ich keine zusätzlichen Einnahmen mehr haben. Deshalb hätte ich gerne gewusst , ob es möglich ist , dieses Recht auf die Entschädigungszahlung auf meine Kinder evtl . sogar notariell falls nötig , zu übertragen? Der landwirtschftliche Grund bringt Pachteinnahmen, deshalb ist das für mich auch eine Einnahme die versteuert werden muss und zu meinem Freibetrag mit berechnet wird. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt  habe . :)
Erbengemeinschaft

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