Darf ich die Wohnung und das Auto meiner verstorbenen Mutter auch ohne Erbschein verkaufen?
Meine Mutter ist kürzlich verstorben, ich war das einzige Kind. Meine Mutter war mit einem US Amerikaner verheiratet, die Hochzeit fand in Deutschland statt. Sie hat sich in Amerika scheiden lassen, die Scheidung aber nie in Deutschland anerkennen lassen. Mein Vater ist wieder verheiratet, es droht also nicht die Gefahr, dass er der Scheidung jetzt noch widerspricht. Meine Mutter hat kein Testament hinterlassen. Nach ihrem Tod muss jetzt also erstmal die Scheidung anerkannt werden bevor ein Erbschein für mich ausgestellt werden kann (der Antrag ist schon beim Nachlassgericht, aber die warten auf die Scheidungsanerkennung). Der ganze Vorgang zieht sich über mehrere Monate hin. Meine Mutter hat eine Eigentumswohnung, die monatliche Kosten verursacht und die jetzt leer steht. Ihr Konto deckt nicht die monatlich anfallen Kosten.
Meine Frage ist jetzt , kann ich die Wohnung verkaufen, um die anfallenden Kosten zu umgehen? Wie ist das mit Ihrem Auto? Das Auto wird nicht gefahren und die Versicherung hat mir schon mitgeteilt, dass das Auto nicht weiterhin auf meine Mutter versichert sein kann. Aber auch hier fallen ja dann Mehrkosten an, wenn ich das Auto auf mich versichern muss. Ich habe bereits diverse Rechnungen und Kredit meiner Mutter bezahlt bzw. abgewickelt, weil das Konto die Beträge nicht abgedeckt hat und die Firmen mich angemahnt hatten.
1 Antwort
Ich sehe die beiden Verkäufe unterschiedlich.
Wenn Du das Auto verkaufen willst, kannst Du über Deine Dokumente beweisen, dass der Wagen Deiner Muttergehört, mit dem Totenschein, dass sie verstorben ist. Da glaubt Dir jeder, dass Du verfügungsberechtigt bist und mit der Zulassungsbescheinigung 2 und 1 in der Hand kann ich den Wagen als Käufer auf mich zulassen.
Das wird klappen.
Bei der Wohnung ist es anders. Wenn Du die verkaufst, kann der Verkäufer die nur auf sich eingetragen bekommen, wenn nachgewiesen wird, dass Du sie verkaufen darfst, aber in amtlicher Form, die beim Grundbuchamt gilt. Das wird ohne Erbschein , bzw. ohne Nachweis, dass Deine Mutter geschieden war, nicht funktionieren.