Übungsleiter Freibetrag in Bruttolohn enthalten, wie bei der Steuererklärung angeben?

1 Antwort

Da kann was nicht stimmen.

Entweder es sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, dann haben sie nichts mit Arbeitslohn zu tun und gehören damit auch auf keine Lohnsteuerbescheinigung.

Oder es ist Arbeitslohn, dann ist es nicht nebenberuflich.

Ich arbeite Vollzeit an einer Hochschule und habe zusätzlich einen Lehrauftrag. Scheinbar will die Hochschule nicht entscheiden, ob der Lehrauftrag steuerfrei ist. Daher wird der Lehrauftrag mit dem normalen Gehalt ausgezahlt. Ich weiß jetzt nur nicht, wie ich das angeben muss.

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@yaourt88

Dann sind wir bei "oder" und die Schule hat alles richtig gemacht.

§ 2 (1) LStDV: "Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden."


Und konkreter in Absatz 2 Nummer 8:

"Zum Arbeitslohn gehören auch.....Entschädigungen für Nebenämter und Nebenbeschäftigungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses."



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@EnnoWarMal

Ich arbeite zwar Vollzeit an der Hochschule, aber nicht in der Lehre. Daher steht der Lehrauftrag meiner Meinung nach damit nicht im Zusammenhang. Es ist nur "zufällig" der gleiche Arbeitgeber. Zumindest wurde es mir bisher so kommuniziert.

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