Wer zahlt die Erbpacht eines Hauses, wenn die Bewohner es nicht tun, weil sie alt und senil geworden sind?

5 Antworten

Ja Du steckst in einer finanziellen, vertragllchen und moralischen Falle. Und Dein Bruder hat auch noch recht.

Momentan gehört Dir das Haus, in dem Deine Eltern ein (wirklich lebenslanges?) Wohnrecht haben. Dieses Wohnrecht und die Kostenübernahme müßte notariell geregelt worden sein, worüber Du aber inhaltlich gar nichts schreibst. Uns Rätseln zu lassen hilft Dir nicht weiter!

Offenbar sollst Du die Erbpacht zahlen. Da Du dies finanziell nicht kannst, sehe ich nur die Möglichkeit, das Haus an einen Kapitalanleger zu verkaufen. Es hat aber für den momentanen Erwerber wegen des Wohnrechtes wenig Wert. Du wärest aber Deine Zahlungsverpflichtung für die Erbpacht los.

Wenn die Erbpacht nicht bezahlt wird, kann der Grundstückseigentümer selber das Haus zwangsversteigern, also sei auf der Hut, denn das würde voraussichtlich ein noch schlechteres Ergebnis bringen!

Das Stichwort ist u.a. aber auch Elternunterhalt, wozu Du hier mehr
nachlesen kannst: https://www.finanzfrage.net/frage/kann-elternunterhalt-gerichtlich-von-geschwistern-eingetrieben-werden

Dein Bruder hat Recht.

Es ist Dein Haus, also hast du den Erbbauzins zu entrichten. Ausser in dem Vertrag ist festgehalten, dass Deine Eltern zwar das Wohnrecht haben, aber in der Zeit, wo sie es nutzen, auch die gesamten Nebenkosten zu tragen haben.

Vermutlich wurde der Fehler bei der Vorbereitung des seinerzeitigen Vertrages gemacht.

Es stellt sich die Frage:

1. Wann wurde Dir das Haus übertragen?

2. Wie lange haben Deine Eltern den Erbbauzins entrichtet?

Möglicherweise kann man daraus ableiten, dass dies der Wille bei Vertrag war.

hallo, erstmal danke für deinen kommentar. zum glück hat mein bruder nicht recht. es wurde mit dem haus ein nießbrauch für die eltern festgelegt und dadurch sind meine eltern oder nun mein bruder (der das geld meiner eltern verwaltet) verpflichtet die kosten des hauses zu tragen, solange sie darin leben.

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@ida2017

Das ist schön, aber leider war damit die Frage falsch gestellt, denn wenn dort nicht "Wohnrecht," sondern "Nießbrauch" gestanden hätte, wären die Antworten hier auch anders gewesen.

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Ich nehme an, das Haus wurde dir als Schenkung übertragen und du hattest dir damals anwaltliche Unterstützung gespart und die Frage der laufenden Kosten wurde vertraglich nicht festgehalten.

www.frag-einen-anwalt.de/Betriebskosten-bei-lebenslangem-Wohnrecht--f232664.html

Dann kannst du nun das Haus verkaufen, um dich der finanziellen Sorgen zu entledigen, auch wenn die Abwicklung mit Wohnrecht nicht ganz einfach wird.

"Ich besitze ein kleines Haus" auf dem Papier. ?!?!? bububub

Dann wirst du alle Kosten deines Hauses erst man tragen müssen. Sonst ist die Erbpacht ganz schnell rum.

Wie du dann das Geld von deinen Eltern bekommst ist dann deine Sache. Am besten ja wohl mal mit einem Gespräch. Sind die "senil" dann mit deren Betreuern.

Wobei "Erbpacht" und "lebenslanges Wohnrecht" nicht wirklich zusammenpassen. Evtl.mal die Vokabeln nachschlagen und neu fragen.

Wäre es "dein Haus" dann könntest du es belasten oder verkaufen. Machst DU nichts fliegen die Eltern raus und gehen ins Heim. Selbstverständlich stehts DU für alle Kosten gerade.

Es geht ja nicht um die Befindlichkeiten von Deinen Eltern, Deinem Bruder oder von Dir.

Es muss einen Notarvertrag geben. Darin steht ob die Eltern völlig kostenfrei und bis zur Ewigkeit dort wohnen können.

Üblich wäre, wenn sie ein Wohnrecht hätten, keine Miete zahlen bräuchten aber für die Betriebskosten gerade stehen müssen.

Knie Dich nochmal rein - in den Notarvertrag. Viel Glück b

herzlichen dank. sie haben ein wohnrecht und nießbrauch. dadurch sind sie verpflichtet (oder mein bruder wegen der vollmacht) ihre kosten an dem haus zu tragen. das konnte ich herausfinden.

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@ida2017

Okay, dann kannst Du Deinem Bruder den Vertrag in Erinnerung bringen. Nun hast Du was in der Hand, mache ihm richtig Druck !

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