Die beiden Arbeitetätigkeiten werden von mir nebenberuflich ausgeübt, da sie eben weniger als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen, sind dennoch meine einzigen Einnahmequellen. Daher die Frage, ob sie in die Zeilen 4 und 6 oder lieber 46 und 47 gehören. Freundliche Grüße