Guten Tag. Ich arbeite freiberuflich als VHS-Dozent und als Autor, also nebenberuflich. Soll ich meine Einkünfte in die Zeilen 4 und 5 oder 46 und 47 eintragen?
Die beiden Arbeitetätigkeiten werden von mir nebenberuflich ausgeübt, da sie eben weniger als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen, sind dennoch meine einzigen Einnahmequellen. Daher die Frage, ob sie in die Zeilen 4 und 6 oder lieber 46 und 47 gehören. Freundliche Grüße
2 Antworten
Was auch immer diese Zeilen bedeuten mögen:
Ich bin mir sicher dass Petz mir hier einen DH gibt.
Hier gab es erst kürzlich eine andere Frage, wo einer Zeilennummern angeboten hat. Was bitte sollen wir damit?
Anlage S, darauf bezieht sich die Frage.
In der “Anlage EÜR“ sind m. E. keine Einkünfte in Zeile 4 oder Zeile 6 einzutragen.
Mit Zeile 46/47 kenne ich mich nicht so gut aus. Um welches Formular handelt es sich denn?
Und was bedeuet “nebenberuflich“, wenn man keine andere Einnahmequelle hat?
Vielleicht einfach nochmal so grundsätzlich googeln zum Thema?
Die gesetzliche Definition von nebenberuflichen Tätigkeiten habe ich bereits oben wiedergegeben. Beide meiner Arbeitstätigkeiten nehmen in Anspruch weniger als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs, ergo es handelt sich in beiden Fällen von nebenberuflichen Erwerbstätigkeiten. Es geht um die Anlage 6 und ich bitte nochmals um eine Antwort.
vor allem is ja auch noch die Frage:
welche Steuer?
und vorallem: welches Formular?