Als Besitzer und Geschäftsführer einer Hongkong Ltd. Gehalt in Deutschland ganz normal versteuern nicht aber die Aktienkursgewinne der Ltd.?

3 Antworten

Ich sehe den Fall etwas anders als der geschätzte Kollege @EnnoWarMal.

Die Ltd. in Hongkong, wenn sie denn sauber gegründet wird, ist als GmbH anerkannt.

Bei diesen Konstruktionen ist es üblich, das ein im Ausland lebender Gesellschafter Geschäftsführer, seine Tätigkeit per Rechnung abrechnet. Also würdest Du für Deine Vergütung der Ltd. eine Rechnung schreiben. Diese Einkünfte wären hier zu versteuern.

Was allerdings generell zu vermerken ist, ist die Tatsache, das eine Gesellschaft, deren Geschäftliche Oberleitung in Deutschland ist (Du, wenn Du nicht nach Hongkong, Timbuktu, oder La Paz umziehst), auch hier in "D" der Körperschaftsteuer unterworfen ist (§ 1 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10 AO).

Eine persönliche Bemerkung: Sei vorsichtig, die Chinesen nutzen Hongkong in Verbindung mit Ausländern gern um Geld aus China über Hongkong ins Ausland zu schaffen. Auf Steuerhinterziehung steht in China sogar die Todesstrafe und vermutlich möchtest Du nicht als Protagonist bei einer öffentlichen Erschießung in einem Fußballstadion enden.

PaulRubens 
Fragesteller
 16.05.2017, 12:31

danke, super Hinweis und wertvoll!

Fußballstadion wäre tatsächlich nicht der Wunschort, eher am Strand von Thailand.

Da das Geld nicht aus China, sondern aus Hongkong mittels Darlehen in die Limited einfließen würde, habe ich keine Bedenken, das Geld aus China ins Ausland geschafft wird. Der Bekannte selbst ist Chinese und ich weiß sozusagen auch, wie er das Geld gemacht hat und wo es herkommt.

Da ist auch schon der Hinweis mit der "Oberleitung". Davon hatte ich mal gehört. Ja, dann stimmt es also.

Jetzt darf ich noch eine Frage bezüglich der Körperschaftsteuer stellen. Generell ist mir die KöSt und GewSt. durch meinen GmbH Besitz hier bekannt.

Was genau unterliegt denn der KöSt und vielleicht sogar der GewSt? Die Limited-Gewinne oder nur mein Rechnungsbetrag?

 

 

 

 

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PaulRubens 
Fragesteller
 16.05.2017, 12:46
@PaulRubens

habe gerade  1 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10 AO gelesen

Meine Frage hat sich also erledigt. Wenn ich hier in D die Oberleitung habe, kann er quasi gleich eine GmbH hier gründen.

Achso aber wie ist es mit der GewSt.?  Fragen über Fragen...

man würde sich ja wenigstens die ca. 15% GewSt. sparen?

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wfwbinder  16.05.2017, 12:49
@PaulRubens

Der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegen die Gewinne der Ltd.

DEine Honorare als Geschäftsführer, wird man einer Einzelfallprüfung unterziehen. Je nach dem, wie der Vertrag abgefasst ist, kann neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer anfallen.

Ich rate Dir auf jeden Fall dringend einen Berater zu nehmen, der in Sachen Auslandsgesellschaften versiert ist.

Übrigens in Sachen China/Hongkong, verfolgen die Chinesen den Kapitalverkehr von Hongkong sehr genau, weil viele Reiche Chinesen dort Tochtergesellschaften, oder Privatkonten unterhalten und Hongkong nutzen um Geld vor den chinesischen  Behörden zu sichern.

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wfwbinder  16.05.2017, 12:55
@PaulRubens

 Achso aber wie ist es mit der GewSt.?  Fragen über Fragen...

Ich denke mal Dein chinesischer Freund gehört nicht zu den dortigen armen Wanderarbeitern.

Wie wäre es, wenn Ihr einen geübten Gesellschaftsrechtler mit internationalen Erfahrungen beauftragt Euch eine wasserdichte Konstruktion auszuarbeiten (damit meine ich nicht die Gesellschaftshändler, die sich auch als Berater empfinden). 

Dürfte so ein Kollege in einem Tag machen und je nach persönlichem Honorar etwa bei 1.000,- bis 1.500,- + Umsatzsteuer kosten. Damit seid ihr auf der sicheren Seite.

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EnnoWarMal  16.05.2017, 13:11

Die "Ltd." hab ich nicht gesehen. War wohl zu klein geschrieben....

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Eine Firma also, soso.

Und du weißt nicht, ob es eine Personengesellschaft ist oder eine Kapitalgesellschaft?

Wer würde dir denn ein "Gehalt" zahlen? Und ist es am Ende überhaupt ein Gehalt oder doch eher ein Honorar oder ein Abschlag auf deinen Gewinnanteil?

Wenig Sachverhalt bringt wenig Antworten.

Ich rate also mal:

Gegründet werden soll eine Personengesellschaft, bei der du und der Chinese als Mitunternehmer anzusehen seid. Sitz ist HK.

Deine Gewinnanteile werden auf Ebene der Gesellschafter in HK versteuert und unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.

PaulRubens 
Fragesteller
 16.05.2017, 11:57

danke für deine Antwort erst einmal, und noch mal nähere Details:

Ltd. bedeutet Limited, die Firma ist eine Limited, das ist vergleichbar mit einer GmbH in Deutschland, also keine Personengesellschaft. Ich vergaß Ltd. näher zu definieren, sorry.

Das Gehalt würde die Limited bezahlen, sowie es in Deutschland auch üblich ist, wenn ein Selbstständiger als GmbH-Besitzer und Geschäftsführer sich ein Gehalt auszahlt.

Limited in Hongkong gründen, bedeutet tatsächlich der Firmensitz wäre Hongkong  (richtig geraten)    :-)

 

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wfwbinder  16.05.2017, 12:20
@PaulRubens

 Ltd. bedeutet Limited, die Firma ist eine Limited, das ist vergleichbar mit einer GmbH in Deutschland, also keine Personengesellschaft. Ich vergaß Ltd. näher zu definieren, sorry.

Du kannst zu 100 % davon ausgehen, dass @EnnoWarMal singen kann was eine Ltd. ist. Wäre er Waldorfschüler gewesen, könnte er es garantiert auch tanzen.

Aber sein Einwand war vollkommen richtig, denn viele Ltd. Gründungen haben leider Formfehler und werden dann in "D" von der Finanzverwaltung als GbR, oder Einzelunternehmen bewertet, mit entsprechenden Folgen.

In der Boomzeit der britischen Ltd's gab es hier bei vielen ein böses erwachen.

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EnnoWarMal  16.05.2017, 13:15
@wfwbinder

Nein, hier war ich bloß zu blöd zum Lesen.

Bleibt immer noch die Frage offen, ob es tatsächlich ein Gehalt ist, der Fragesteller also bei der Ltd. angestellt ist - oder ob er Rechnungen stellt.

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Meine erste Sorge wäre nicht die Besteuerung in D, sondern was mit Deinem Strohmann-Verhalten in HKG und D ausgelöst wird. Der gutmeinende Chinese will sich offenbar mit seinem Vermögen und Tun hinter Dir verstecken und Du hältst Deinen Kopf hin.

Das Gute für Deinen Geschäftspartner wäre ja noch, dass Du gegenüber Deinen deutschen Kunden und deren Rechtsjustiz greifbar bist, während er sich schöne Tage auf Hainan macht.

PaulRubens 
Fragesteller
 16.05.2017, 12:14

vielen Dank Little Arrow für deine Antwort. Der Chinese ist natürlich ein langjähriger Geschäftspartner. Wir haben also eine sehr gute Vertrauensbasis, daher auch das Vorhaben.

Deutsche Kunden oder überhaupt Kunden gibt es gar nicht, da es nur Aktienhandel geben soll und keine sonstigen operativen Aktivitäten.

Und das ich für die deutsche Justiz angreifbar wäre, das eben ist meine Frage. Was könnte da auf mich zu kommen?

Wenn das zur Verfügung stehende Kapital der Limited mittels eines Darlehen in die Limited einfließt, gibt es einen Nachweis, woher das Geld kommt.

Die Frage ist dann zusätzlich, wenn meine Tradingentscheidungen und Käufe online von hier aus Deutschland ausgeführt werden, spielt das eine Rolle? Ich habe vor geraumer Zeit etwas gelesen von dem Ort der geschäftlichen Entscheidungen oder ähnlich.

 

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wfwbinder  16.05.2017, 12:16
@PaulRubens

 Ich habe vor geraumer Zeit etwas gelesen von dem Ort der geschäftlichen Entscheidungen oder ähnlich

Richtig gelesen, siehe meine Antwort.

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