Möglichkeit als Werkstudentin weiterhin in der privaten Krankenkasse eines Elternteils bleiben?

3 Antworten

Hallo Studentin660,

wenn du während dem Studium eine Tätigkeit als Werksstudentin mit einer max. Arbeitszeit von 20 Stunden die Woche ausübst, bleibst du weiterhin in der privaten Krankenversicherung zu den bisherigen Tarifen.

Solange Kindergeld gezahlt wird, sind Kinder auch weiterhin beihilfeberechtigt - und in diesem Fall spielt das Einkommen auch keine Rolle.

Mit dem 25. Lebensjahr fällt die Beihilfe im Normalfall weg und die private Krankenversicherung muss auf 100 % Ausbildungstarife umgestellt werden.

Erst wenn du mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest, wirst du in der GKV krankenversicherungspflichtig - bedeutet du musst in die GKV wechseln.

Gruß Apolon 

Auszug aus dem Beihilferecht - Rheinland-Pfalz

(2) Kinder der beihilfeberechtigten Personen sind berücksichtigungsfähig, wenn sie im Familienzuschlag nach dem Landesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind. Als berücksichtigungsfähig gelten auch Kinder, für die der Anspruch auf den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag nur entfällt, weil das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag wegen der Höhe ihrer eigenen Einkünfte und Bezüge (§ 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes) nicht gewährt wird. Für Kinder einer beihilfeberechtigten Person, in deren Bezügen kein Familienzuschlag enthalten ist, gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend, sofern die sachlichen Voraussetzungen für eine Berücksichtigungsfähigkeit der Kinder beim Familienzuschlag gegeben wären.

0

Hallo, Du kannst genauso als Werkstudent arbeiten, wie ein studentisch Pflichtversicherter. 

Das einzige Problem könnte ein ahnungsloser Arbeitgeber sein, der das nicht kennt. Für den ändert sich aber nichts. Du kannst natürlich in der PKV bleiben, die Frage nach der Beihilfe sollte geklärt werden, dann muss ggf. die Versicherung auf 100% aufgestockt werden, denn in die studentische Pflichtversicherung kommst Du aufgrund der Befreiung nicht rein.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 30 Jahre in der PKV gearbeitet

... und bitte sprich nie mehr von einer privaten Krankenkasse, da rollen sich einem die Fußnägel auf und keiner versteht Dich

1

Hallo,

die 450-Euro-Grenze ist nur für Studenten relevant, die über ihre Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind. § 10 SGB V

Die private Krankenversicherung bleibt auf jeden Fall bestehen. Vermutlich wird sich durch die Beschäftigung nichts ändern.

Zur Sicherheit sollte man diese Stellen kontaktieren:

- Beihilfestelle: Wann entfällt die Beihilfe? Gibt es eine Einnahmegrenze pro Kalenderjahr? Oder reicht der Bezug von Kindergeld? Bei der Gelegenheit kann man auch gleich klären, welche Altersgrenze gilt und was bei Studienende zu beachten ist.

- private Krankenversicherung: Gibt es in dem vertraglich vereinvbartten Tarif in dieser Situation noch etwas zu beachten?  Bei der Gelegenheit kann man auch gleich klären, welche Altersgrenze gilt, was bei Studienende/-abbruch zu beachten ist und wie teuer es dann wird.

Private Krankenversicherung über den Vater heißt übrigens, dass nur dieser das Recht hat, Rechnungen von der Privatversicherung erstattet zu bekommen. Datenschutz innerhalb der Familie gibt es dann nicht (bei familiären Problemen besonders heikel).

Gruß

RHW