Habe ich einen Steuerfreibetrag wenn ich von Stiefoma geerbt habe ?
Ich wurde schon in den 90ern von meinem Großvater und dessen 2. Ehefrau (Stiefoma) ins Testament aufgenommen? Er verstarb ein paar Jahre später und sie verstarb vor kurzem. Sie hat keine eigenen Nachkommen und ich bin mit Ihr seit meiner Geburt als Oma aufgewachsen. Zählt das als Erbfolge erster Ordnung? Wie hoch ist mein Steuerfreibetrag bzw. wie hoch wäre die Erbschaftssteuer? Muss ich, egal wie hoch das Erbe ausgefallen ist, eine Erbschaftssteuererklärung machen? Danke für die Hilfe
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Gem. § 15 Abs. 1, Nr. 2 i.V.m. Nr. 3 ErbStG stehen Stiefkinder und die Kinder von Stiefkindern (Also sozusagen die Stiefenkel), den Kindern und Enkeln gleich.
Der Freibetrag ist demnach entweder 200.000,- gem § 16 abs. 1 Nr. 3 ErbStG, oder wenn der Elternteil, der Dich mit dem Opa und der Stiefoma verbindet schon verstorben ist, gem. § 16, Abs. 1 Nr. 2 EbStG 400.000,-.