Provisionen und Aufwandskosten bei Maklerverträgen?

2 Antworten

Ich vermute, der Makler will sich nur gegen Mißbrauch schützen. Beispiel: Du besichtigst das Objekt mithilfe des Maklers, läßt Dir das Expose schicken. Anschließend machst Du von Deinem 14-tägigen Widerrufsrecht gebrauch. Dann kaufst Du die Immobilie ohne Beteiligung des Maklers. Der Makler hätte keinen Anspruch auf Provision, da er ja keinen Auftrag hatte. Ich denke, ohne Abschluß eines Kaufvertrags werden keine Kosten erhoben

Also ich würde die Klausel so interpretieren, dass allein schon durch das Versenden des Exposes und definitiv bei Durchführung einer  Wohnungsbesichtigung, abrechenbarer Aufwand beim Makler entsteht, den er bei Widerruf der Vereinbarung von Dir fordern wird.

Das ist einerseits nachvollziehbar - schließlich hatte der Makler Aufwand.

Andererseits ist es ja sein Geschäft zu makeln. Also könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass das zur Akquise gehört.

Die o.a. Klausel impliziert jedoch etwas anderes. Zudem ohne finanziellen Deckel.

Akzeptierbar wäre so eine Klausel, wenn eine definitive Summe dort stehen würde.