Hallo,kann die GEMA nach Erteilung meiner Restschuldbefreiung (Regelinsolvenz) nach 1,5 Jahren erneut Forderungen per Anwalt stellen? Bin doch schuldenfrei?

2 Antworten

Ist halt so ähnlich wie bei der GEZ. Wenn keine Forderungen erhoben wurden vor Insolvenz-Eröffnung, sind sie auch nicht Restschuldbefreit. Die können dann nachträglich Forderungen erheben.

Wann sind die Forderungen denn entstanden? Vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Von der Restschuldbefreiung sind nur vor Verfahrenseröffnung entstandene Forderungen betroffen.