Ich habe Haus mit Einliegerwohnung und will diese Einliegerwohnung verschenken an meine minderjährige Enkelin. Wie kann ich das machen?

3 Antworten

Solange das Haus nicht in Wohneigentum aufgeteilt ist, kann man keine Wohnung verschenken.

Die Aufteilung in Wohneigentum ist nichts für Laien. Da sollte man schon eine fachkundige Person, insbesondere einen Architekten beauftragen.

Ohne Aufteilung könnte man nur Miteigentumsanteile verschenken. Allerdings hätte die Enkelin dann an allen Teilen des Hauses Miteigentum.

Ohne Hinzuziehung des Vormundschaftsgerichts kann man Minderjährigen keine Immobilie verschenken. Das bestimmt dann den sogenannten Ergänzungspfleger.

Sehr präzise. DH

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Das Vormundschaftsgericht ist jetzt das Familiengericht, befasst sich aber mit denselben Aufgabe.

Erfahrungsgemäß kann die Zustimmung aber dauern....

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Bedenke Sie mit einem Testament, und dann am besten mit Geld. Denn wenn du im Alter das Geld brauchst, wird das Sozialamt die Schenkung zurückholen. Am besten vererbt man was "übrigbleibt". Was soll die Enkelin mit einer öden Wohnung ist Hintertupfingen wenn Sie Rockmusikerin in Liverpool werden will... Schenk Ihr, je nach Alter eine Ausbildungsversicherung, dann kann Sie auf die Rockmusikerinnenschule oder eine Jogaausbildung in Indien machen. Ganz wie SIE es dann will. Oder regelmäßig einen 500 Euro Schein. Dann besucht sie sich gerne immer wieder. Wie ich das gehasst habe als Kind wenn die alten Säcke immer sagten: Das erbst du alles mal. Heute bin ich über 50 und warte immer noch

Man sollte einem minderjährungen Kind nicht auch noch eine Wohnung bzw. Immobilienbesitz ans Bein binden.

Soll ein minderjähriges Kind Renovierungskosten tragen, die Wohnung vermieten, bei Schäden Handwerker beauftragen, etc.? Dafür braucht es dann immer einen Vormund.

Wenn das Kind später mal BAföG beantragen will, bekommt es keins, weil zu viel Vermögen vorhanden. Faktisch kommt das Kind aber nicht ran an das Vermögen.