P-Konto - Gesicherten Betrag überweisen?

2 Antworten

Deine Frage verwundert mich etwas.

Das typische ist, dass ein Gläubiger der Bank einen "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" zukommen lässt.

Wenn mehrere solche Pfändungs-und Überweisungsbeschlüsse vorliegen, muss der Drittschuldner (hier die Bank) pfändbare Beträge an die Gläubiger überweisen und dies in der Reihenfolge des Eingangs der Beschlüsse.

Wenn also Geld für mindestens einen dieser Beschlüsse auf dem Konto ist, müsste die Bank das auch an den ersten Gläubiger auszahlen, bis dessen Forderung beglichen ist.


Keine Angst, die Bank wird das gesperrte Guthaben schon überweisen.

Dafür muß sie aber den Ablauf des nächsten Kalendermonats abwarten.

Ist also im Mai der Betrag eingegangen, so kann erst im Juli an den Gläubiger überwiesen werden. § 835 Abs. 4 ZPO.