Muss ich beschädigten Gegenstand bei Schadensabwicklung über Haftpflicht reparieren?

2 Antworten

Ich würde die Rechnung für das Neugerät einsenden.

Damit sieht die Versicherung, dass Du das Geld wirklich für die Schadensbeseitigung genutzt hast (eben durch Neukauf udn nicht durch Reparatur).

Das wird ausreichen. Die wollen vermutlich nur wissen, ob Die Sache für Dich nicht billiger wurde, als sie gezahlt haben.

Keiner kann dich zwingen ein altes Gerät reparieren zu lassen, um dann zwar ein funktionierendes, aber altes Gerät zu haben.

Du hast neu gekauft, den Mehrpreis aus eigenen Mitteln dazu gelegt, damit ist die Sache sauber.

Du hast ein recht auf die Nettokosten laut Kostenvoranschlag. Niemand ist verpflichtet den Schaden reparieren zu lassen.

Sind die Reparaturkosten aber niedriger als der Zeitwert, darf die Versicherung auf eine Rechnung der Reparatur bestehen, denn eine Bereicherung auf Kosten der Versicherung ist ausgeschlossen.