Steuernachzahlung bei Kombination Altersrente und Altersteilzeit?

2 Antworten

Beim Lohnsteuerabzug Deiner Ehefrau sind bereits Eure beiden Grundfreibeträge berücksichtigt worden.

Dann kommt Deine Rente. Wenn Du die seit 2016 beziehst, ist die mit 74 % zu versteuern.

Dein Lohn für den einen Monat kommt auch noch dazu, aber das wird vermutlich über die Arbeitnehmerpauschale zum größten Teil freigestellt.

Aber alles zusammen führt dann eben zu der Nachzahlung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Liegt das Stichwort nicht auch in der "Altersteilzeit"? Da unterliegt der Betrag der Aufstockung zwar nicht der Besteuerung aber doch dem Progressionsvorbehalt. Und bei die Rentenauszahlung wird ja auch ohne Steuerabzug vorgenommen.

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Rentenbezüge ab 2016 sind nur mit 72% zu versteuern. Das weiß ich genau, weil ich 2016 in Rente gegangen bin.

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@faironika

Du hast Recht, ich war beim ablesen in § 22 EStG in die falsche Zeile gerutscht.

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1. Das Ding heißt seit 1992 Einkommensteuererklärung.

2. Es werden alle Einkünfte in einen Pott geschmissen, gleichgültig ob Rente oder Bruttoarbeitslohn oder......

3.Liegt man dann  bei einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag von gut 17.000 € bei einem Ehepaar muss man halt Steuern zahlen.

Seit 1991, aber das ist auch egal.

Immer wieder erstaunlich, wie lange sich Volksmärchen halten. Manche Mütter glauben wohl heute noch, das Spinat viel Eisen enthält (was in den 30er Jahren schon widerlegt wurde).

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