Steuernachzahlung bei Kombination Altersrente und Altersteilzeit?
Hallo,meine Frage bezieht sich auf Lohnsteuerausgleich 2016.Ich bin in der Altersrente,habe ein Monat fest auf Lohnsteuerkarte mit LK 5 gearbeitet,die Verdienstgrenze, um steuerlich belangt zu werden,habe ich trotzdem nicht erreicht. Meine Frau befindet sich in der Altersteilzeit und durch die geringe Bezahlung und LK 3 zahlt sie kein Einkommensteuer und das auch nicht,wenn ich mit Hilfe der Lohsteuerberechnung im ganzen Jahr Steuer berechnen lasse. Jetzt habe ich wie immer über Elster unsere Steuer gemacht und dann stellt sich heraus,wir sollen über 800 Euro nachzahlen. Ich finde es seltsam,weil die Lohsteuertabelle ,wie bereits erwähnt,ob monatlich oder im Gesamtjahr,eine Null anzeigt. Vielen Dank für Ihre Antworten
2 Antworten
Beim Lohnsteuerabzug Deiner Ehefrau sind bereits Eure beiden Grundfreibeträge berücksichtigt worden.
Dann kommt Deine Rente. Wenn Du die seit 2016 beziehst, ist die mit 74 % zu versteuern.
Dein Lohn für den einen Monat kommt auch noch dazu, aber das wird vermutlich über die Arbeitnehmerpauschale zum größten Teil freigestellt.
Aber alles zusammen führt dann eben zu der Nachzahlung.
Liegt das Stichwort nicht auch in der "Altersteilzeit"? Da unterliegt der Betrag der Aufstockung zwar nicht der Besteuerung aber doch dem Progressionsvorbehalt. Und bei die Rentenauszahlung wird ja auch ohne Steuerabzug vorgenommen.
Du hast Recht, ich war beim ablesen in § 22 EStG in die falsche Zeile gerutscht.
1. Das Ding heißt seit 1992 Einkommensteuererklärung.
2. Es werden alle Einkünfte in einen Pott geschmissen, gleichgültig ob Rente oder Bruttoarbeitslohn oder......
3.Liegt man dann bei einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag von gut 17.000 € bei einem Ehepaar muss man halt Steuern zahlen.
Seit 1991, aber das ist auch egal.
Immer wieder erstaunlich, wie lange sich Volksmärchen halten. Manche Mütter glauben wohl heute noch, das Spinat viel Eisen enthält (was in den 30er Jahren schon widerlegt wurde).
Rentenbezüge ab 2016 sind nur mit 72% zu versteuern. Das weiß ich genau, weil ich 2016 in Rente gegangen bin.