Zählt Kindergeld als finanzielle Beteiligung am Hausstand der Eltern?
Hallo :) Ich habe bis zum letzten Jahr unter der Woche im Studentenwohnheim geschlafen und am Wochenende eine kleine Zwei-Zimmer-Wohnung im Haus meiner Eltern bewohnt. Als "Miete" haben meine Eltern das Kindergeld einbehalten. In den letzten Jahren wurde das vom Finanzamt immer ohne Rückfragen als Doppelte Haushaltführung anerkannt. Dieses Jahr wird ein Nachweis über den Ersthausstand (Mietvertrag, Mietzahlung) gefordert. Lohnt es sich ein Dokument aufzusetzen, in dem man den Sachverhalt so erklärt oder zählt Kindergeld als Miete grundsätzlich nicht?
Schon mal vielen Dank für alle Anworten :)
2 Antworten
Soweit ich darüber gelesen hatte, muß es sich nur um eine abgeschlossene Wohnung innerhalb des Elternhauses handeln. Dann müßtest Du das ggf. über den Grundriss o.ä. nachweisen.
Es wäre also keine Mietezahlung nötig. Mietvertrag etc. wurden evtl. nur exemplarisch vom FA genannt?
Das Kindergeld als Miete umzudeuten wird wohl nicht gehen.
Mieteinnahmen müßten außerdem von Deinen Eltern versteuert werden.
Das Kindergeld ist eh für deine Eltern, nicht für dich.
Also kann es schon mal gar nicht als "Miete" gelten.......