Verschwendung von Vermögen und somit unnötig gemachte Schulden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meistens hat man ja immer unnötig gemachte Schulden,  wenn man in Privatinsolvenz geht.

Welchen Hintergrund hat also die Frage?

Man kann auch “Details“ einfügen

bigboycandy 
Fragesteller
 01.06.2017, 07:48

Vielen Dank, die Person X hatte noch nie Vermögen gehabt , die Schulden sind durch Handyverträge / online Kaufhaus entstanden die Sie nicht mehr bezahlen kann

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Brigi123  01.06.2017, 22:27
@bigboycandy

Mein Rat: Erst einmal zu einer Schuldnerberatungsstelle gehen.

Vielleicht kann von der Schuldnerberatungsstelle auch ein Ratenzahlungsplan  mit den Gläubigern ausgehandelt werden, da kommt es auf die Höhe der Schulden und auf die Einkommensverhältnisse an. 

Wenn es  z. B. “nur“  2000,- bis 3000,-€ an Schulden  sind, lohnt sich ein Insolvenzverfahren eher nicht.

Jedenfalls sind unbezahlte handy-Verträge und online-Käufe kein Hinderungsgrund für ein Insolvenzverfahren, sondern sehr typisch.

Der Besuch einer Schuldnerberatungsstelle lohnt sich auf jeden Fall, auch wenn man evtl. ein paar Monate auf den Termin warten muß. Also auf jeden Fall dranbleiben! 

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bigboycandy 
Fragesteller
 03.06.2017, 15:37
@Brigi123

Was meinst du denn damit ? 

Jedenfalls sind unbezahlte handy-Verträge und online-Käufe kein Hinderungsgrund für ein Insolvenzverfahren, sondern sehr typisch.

Schulden belaufen sich auf über 25,000.... Termin beim Anwalt zwecks inso wurde gemacht. 

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Brigi123  03.06.2017, 15:44
@bigboycandy

Bei 25.000,-€ Schulden ist der Termin bei. Inso-Anwalt richtig.

Die Art der Schulden ist o.k., mach Dir mal keine Sorgen.

Anders wäre es, wenn z.B. ein Hartz-IV-Empfänger eine Ferienwohnung für 16.000,- € für eine Woche Urlaub mietet.

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bigboycandy 
Fragesteller
 04.06.2017, 10:23
@Brigi123

ok super danke dir , ich bekomme auch Hartz4 konnte die ganze Zeit alles an die Inkasso zahlen, aber es geht einfach nicht mehr ich möchte auch mal wieder Luft zum atmen haben..... Sollte aber kein Problem sein weil ich Hartz4 bekomme oder ?

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Hmmm ... ein bisschen unverständlich ist dein Vortrag schon.

Jemand der Vermögen (also vorhandene Werte) "verschwendet" - was auch immer das heißen mag - verfügt über sein Eigentum. Das ansich ist noch nicht verwerflich oder gar strafbar.

Im Übrigen bedeutet die Verwertung von Vermögen ja eher Kapitalzu- anstatt abfluss - außer man verwertet weit unter Preis.

Wie dem auch sei, mir erschließt sich in dem Zusammenhang nicht, wo denn nun die Schulden ins Spiel kommen?

Im Zuge einer Privatinsolvenz werden zu Beginn vorhandenes und verwertbares Vermögen erfasst und den existenten Schulden gegenübergestellt.

Vermögen wird verwertet (verkauft oder versteigert) und der Erlös an die Gläubiger ausgezahlt. Bleibt ein negativer Saldo an Schulden übrig, wird innerhalb der Wohlverhaltensphase (6 Jahre) vom Einkommen des Schuldners bis an die Pfändungsfreigrenze gepfändet - und auch an die Gläubiger ausgekehrt.

Bleibt am Ende der Wohlverhaltensphase noch ein Schuldbetrag übrig, wird Restschuldbefreiung erteilt. Der Schuldner ist schuldenfrei. Die Gläubiger buchen verbliebene Restschulden aus.

bigboycandy 
Fragesteller
 01.06.2017, 07:47

Vielen Dank, die Person X hatte noch nie Vermögen gehabt , die Schulden sind durch Handyverträge / online Kaufhaus entstanden die Sie nicht mehr bezahlen kann 

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