Ich arbeite in der Gastronomie und soll Essengeld bezahlen? Es verhält sich so das wir keine Zeit und keinen raum haben wo wir das Essen einnehmen können?

3 Antworten

Hallo,

sagt der Arbeitsvertrag etwas darüber aus ? frag ansonsten deinen Chef höflich nach dem wieso und warum?

Mit dieser Aussage im Gepäck, kannst du dich dann bei der IHK über die rechtliche Seite informieren.

Faktisch kommt es kaum auf darauf an, ob es einen Raum gibt oder die Mitarbeiter Zeit zum Essen hätten. Für den Lohnsteuerabzug des geldwerten Vorteils für Mitarbeiteressen, zählt nur die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter essen könnte und das tatsächlich auch tut.

Nichtdestotrotz kann und darf der Arbeitgeber nicht pauschal vorgehen. Er muss also taggenau aufzeichnen und dokumentieren, ob der Mitarbeiter tatsächlich von dem Essensangebot Gebraucht macht.

Folglich: Kein Essen - keine Abrechnung.

Siehe auch hier: http://www.lohnsteuer.de/das-essen-fuer-die-eigenen-arbeitnehmer

Essensgeld zahlt man, wenn man auch Essen erhält.

Wo Du das verzehrst, tut nichts zur Sache