Sohn macht Duales Studium, erhält Gehalt, zahlt Steuern. Zusätzlich erhalten wir als Eltern Kindergeld. Kann der Sohn trotzdem seine Ausbildungskosten absetzen?

2 Antworten

Was ist mit Ausbildungskosten gemeint?

 Kann unser Sohn trotzdem seine Ausbildungskosten steuerlich geltend machen bzw. ist er überhaupt verpflichtet eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Wenn er Ausbildungskosten hat, kann er die auch abziehen, wenn er eine Einkommensteuererklärung macht.

Da er nur 20,- Euro an Steuern monatlich abgezogen bekommt, ist natürlich die Erstattung auf 240,- Euro pro Jahr beschränkt, egal wie hoch die Kosten sind.

Wenn er ausser dem Gehalt aus dem dualen Studium keine anderen Einkünfte hat, ist er nicht verpflichtet eine Erklärung abzugeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986