Wie erklärt man in der Steuerklärung eine Stelle (abhängige Beschäftigung) im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit?

3 Antworten

eine Stelle (abhängige Beschäftigung) im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit

Dein Problem liegt darin, dass du den Widerspruch in sich nicht siehst.

Du wirst wohl sonst überwiegend selbstständig gewesen sein, aber in dieser abhängigen Beschäftigung warst du es eben nicht. Da gibt es kein "gleichzeitig", sondern immer nur ein "entweder oder". Allenfalls zeitlich kann es Parallelen geben, aber nie in demselben Rechtsverhältnis.

Das weiß auch das Steuerrecht. Und deswegen behandelt es beides als selbständige Einkunftsarten mit eigenen Methoden zur Ermittlung der Einkünfte und eigenen Anlagen in der Einkommensteuererklärung zur Erklärung derselben.

Der Gewinn aus deiner selbständigen Arbeit kommt in die Anlage S; Einnahmen und Werbungskosten aus der nichtselbständigen Arbeit werden in der Anlage N erklärt.

Also, die Frage ist eigentlich doch einfach zu beantworten

Die Einkünfte aus angestellter Tätigkeit schreibst Du in die “Anlage N“ und die Abzüge (KV und Pflegvers. etc.) in die “Anlage Vorsorgeaufwand“.

Den Rest der Steuererklärung (Einnnahmen aus selbständiger Tätigkeit) machst Du wie bisher .

 

Meine Güte, was ich doch Künstler, Ärzte, Schulleiter und Lehrer doch hasse, wenn sie Steuerfragen stellen.

Sind allesamt nicht in der Lage auszudrücken, was sie wissen wollen.

So auch hier: Ich hab nicht verstanden, wo hier das Problem ist. Man füllt hal einfach die Anlagen aus und fertig. Was für Unklarheiten sollen da aufkommen?

Für den Zeitraum seines Angestelltenverhältnisses hat der Künstler doch monatliche Lohnabrechnungen bekommen, ebenso am Jahresende einen Auszug der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Die Angabn von dort werden dan halt auf die Anlage N übertragen, bzw ins Deckblatt der EkSt-Erklärung und auf das Blatt für Vorsorgeaufwendeungen.

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Es gibt eben auch Menschen, die keine Ahnung von “Steuer“ haben (“welche Steuer?“) und trotzdem kein Geld für einen Steuerberater übrig haben, davon gibt es sogar ganz schön viele. 

Warum wirst Du immer so zynisch, wenn die Fragesteller falsche Begriffe verwenden o.ä.?

Ich hab z.B. volles Verständnis dafür,  wenn jemand noch von einer “Lohnsteuererklärung“ spricht. Damit ist man eben aufgewachsen, also mit dem Begriff. Und für die Laien (und auch für Dich) ist klar, dass damit die ESt-Erklärung gemeint ist.

Für mich heißt es beispielsweise auch immer noch “GEZ-Befreiung“.

Soll ich jetzt “ARD-und-ZDF-Beitagrsservice-Befreiung“ schreiben?

Richtig wäre natürlich “Befreiung von den Rundfunkgebühren“.

Aber “GEZ- Befreiung“  scheibt sich einfach einfacher.

Ebenso verweigere ich mich der Rechtschreibreform.

Sei doch einfach mal netter zu den Fragestellern.

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