Kleingewerbe und 450 Euro Job (ab wann Steuerpflicht)?

2 Antworten

Wieder ein durch "Bekanntengerede" Geschädigter.

Alle dieBeträge, die Du genannt hast, gibt es, aber sie haben nichts miteinander zu tun.

17.500,- pro Jahr (nicht pro Monat) ist die Grenze des Umsatzes (Einnahmen, nicht Gewinn) bei der ein Unternehmer Kleinunternehmer ist und Umsatzsteuer nicht erhoben wird. Daher sind Deine Rechnungen vermutlich richtig, aber es wäre noch interessant, welche Art Leistung Du erbringst.

8.652,- War der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer 2016 (dieses Jahr 8.820,-). Bis zu diesem zu versteuerndem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. für die ersten 100,- Euro darüber gerade mal 14,- Euro. Also ein höheres Einkommen lohnt sich immer.

Der Minijob, wenn durch den Arbeitgeber pauschal versteuert, gehört nicht in die Einkommensteuererklärung, also auch nicht in die 8.820,- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

vielen Dank für die tolle Antwort!

ich mache Headhunting und Promotion.

also ist es kein Problem wenn ich dieses Jahr 8820 Euro auf den Gewerbeschein verdiene und zusätzlich durch den Minijob (pauschal)  450Euro sagen wir mal ca 3600 Euro ( 8 Monate) verdiene?

Dann fallen für mich am Ende des Jahres keine Kosten an?

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@GewerbeFrage

Bei Headhunting und Promotion ist die Kleinunternehmeregelung schlecht. Du solltest auf Regelbesteuerung optieren. Deine Kunden sind ja Unternehmer.

Und dann die Frage der Summe. 8.820,- sind der Grundfreibetrag, dann die 36,- Euro Sonderausgabenpauschale, dann noch die abzugsfähige Krankenversicherung. Also können erheblich über 9.000,- Gewinn gemacht werden, bevor man Steuern zu zahlen hätte. Und selbst wenn, warum auf 100,- Euro Gewinn verzichten, nur weil man dafür 14,- Euro Steuern zahlen muss?

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In welcher Steuerklasse würde man sich dann bei diesem Fall befinden? Steuerklasse 1 oder 6?