Kleingewerbe und 450 Euro Job (ab wann Steuerpflicht)?
Hallo zusammen,
ich habe einen Gewerbeschein (Kleingewerbe) und bin Student. Meine Rechnungen sind immer ohne Ust.. Nebenher arbeite ich noch auf 450 Euro Basis (pauschalisiert). Ich weiß das es eine Grenze von 17.500 Euro im Monat gibt und das man ab diesem Einkommen Steuern zahlen muss bzw. auch die Ust ausweisen muss auf der Rechnung.
Ich habe jetzt aber auch gelesen das man "nur" 8.652 Euro verdienen darf und ab dem Zeitpunkt liegt die Steuerpflicht vor.
DIE FRAGE: Zählt meine geringfügige Beschäftigung zu den 8652 Euro? Oder wird das getrennt gesehen? Darf ich mit den 450 Euro monatl. + Gewerbeschein im Jahr nicht über die 8652 Euro kommen?
(arbeite trotzdem nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, verdiene aber durch den Gewerbeschein ca. 1000 Euro im Monat - jetzt für 6 Monate)
2 Antworten
Wieder ein durch "Bekanntengerede" Geschädigter.
Alle dieBeträge, die Du genannt hast, gibt es, aber sie haben nichts miteinander zu tun.
17.500,- pro Jahr (nicht pro Monat) ist die Grenze des Umsatzes (Einnahmen, nicht Gewinn) bei der ein Unternehmer Kleinunternehmer ist und Umsatzsteuer nicht erhoben wird. Daher sind Deine Rechnungen vermutlich richtig, aber es wäre noch interessant, welche Art Leistung Du erbringst.
8.652,- War der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer 2016 (dieses Jahr 8.820,-). Bis zu diesem zu versteuerndem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. für die ersten 100,- Euro darüber gerade mal 14,- Euro. Also ein höheres Einkommen lohnt sich immer.
Der Minijob, wenn durch den Arbeitgeber pauschal versteuert, gehört nicht in die Einkommensteuererklärung, also auch nicht in die 8.820,- Euro.
Bei Headhunting und Promotion ist die Kleinunternehmeregelung schlecht. Du solltest auf Regelbesteuerung optieren. Deine Kunden sind ja Unternehmer.
Und dann die Frage der Summe. 8.820,- sind der Grundfreibetrag, dann die 36,- Euro Sonderausgabenpauschale, dann noch die abzugsfähige Krankenversicherung. Also können erheblich über 9.000,- Gewinn gemacht werden, bevor man Steuern zu zahlen hätte. Und selbst wenn, warum auf 100,- Euro Gewinn verzichten, nur weil man dafür 14,- Euro Steuern zahlen muss?
In welcher Steuerklasse würde man sich dann bei diesem Fall befinden? Steuerklasse 1 oder 6?
vielen Dank für die tolle Antwort!
ich mache Headhunting und Promotion.
also ist es kein Problem wenn ich dieses Jahr 8820 Euro auf den Gewerbeschein verdiene und zusätzlich durch den Minijob (pauschal) 450Euro sagen wir mal ca 3600 Euro ( 8 Monate) verdiene?
Dann fallen für mich am Ende des Jahres keine Kosten an?