Warum werden Aufwendungen als Verwaltungsbeirat vom Finanzamt nicht anerkannt?

2 Antworten

Hast du gegen den Bescheid Einspruch eingelegt?

Ohne dass Du Wohnungseigentümer bist, hättest Du nicht den Sitz im Verwaltungsbeirat und somit auch die Aufwendungen nicht.

Aber es stellt sich auch die Frage, warum die Kosten nicht durch die WEG ersetzt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Einnahmen aus der Tätigkeit sind steuerfrei (wenn Einnahmen geflossen sind), daher können auch keine Ausgaben geltend gemacht werden, auch wenn keine Einnahmen geflossen sind.

§ 3c Abs. 1 EStG