Soll in einer Tätigkeitsbeschreibung mit Angabe vom prozentualen Aufwand für die jeweiligen Tätigkeit auch eine Vertretung mit einer Prozentzahl erscheinen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde die Vertretungszeiten aufführen, da sie anstelle Deiner sonstigen Tätigkeiten Teile Deiner Arbeitszeit darstellen und möglicherweise zu Lasten Deiner ureigensten Aufgaben gehen. Dieser Zeit- und Interessenkonflikt sollte wertneutral beschrieben werden.

Allerdings sollte bei der jeweiligen Vertretung deutlich und inhaltlich beschrieben werden, ob es sich um ein höher-, gleich- oder niederwertigeres Aufgabengebiet handelt. 

Ohne es zu wissen, denke ich doch, dass es um die Wertigkeit Deiner Tätigkeit geht und evtl. um höhere Eingruppierung.

Wenn Du also gleichwertige Arbeit während der Vertretungszeiten erledigst, dürfte das irrelevant sein ( auch wenn es subjektiv anstrengend ist, andere zu vertreten).

Hast Du durch die Vertretungen aber höhere Anteile an höher eingeschätzten Tätigkeiten zu erledigen, z. B. mehr controlling statt Buchhaltung , oder gar noch andere Funktionen, so würde ich das da einfließen lassen. 

Meine Meinung als Laie erst mal.