Steuerklassenänderung bei ALG1 Bezug?

1 Antwort

1. Du hättest schon von Dir aus die Steuerklasse zum 01. 01. 2017 wechseln sollen udn dies der Agentur für Arbeit mitteilen sollen.

2. Das Steuerklassenänderungen keine Wirkung für die Vergangenheit haben gilt, wenn Eheleute von 4/4, auf 3/5 wechseln, also die Änderung eine innereheliche Frage der Steuertaktik ist. Hier ist es aber eine Änderung wegen gesetzlicher Gegebenheiten, da müsste eine Neuberechnung erfolgen.