Wohnung verkauft - Grundsteuer noch zu bezahlen?

2 Antworten

Hallo Kostonix,

ich kann die Antwort von wfwbinder bestätigen.

Dem Finanzamt schuldet man ganzjährig die Grundsteuer, auch wenn man nur am 1. Januar noch Eigentümer war.

Durch Eure Klausel im Notarvertrag kannst Du Dir das Geld vom neuen Eigentümer holen. Dieser Umstand müsste beim Abschluss des Notarvertrags allen Vertragspartnern klar gewesen sein.

Grundsätzlich schulet der die Grundsteuer, der am 01. 01. des Jahres der Grundstückseigentümer war.

Dies habt Ihr durch den Vertrag absolut korrekt ausgehebelt, denn wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit.

Du kannst das Geld vom Käufer zurück fordern.