Wie wird der Kapitalwert des Nießrechtes final bestimmt?

Hallo,

folgendes Szenario: Eine Frau erbt von ihrem Vater den Nießbrauch an einer Wohnung. Sie wird einige Zeit später Pflegefall, wobei die Kosten vorerst von Sozialamt übernommen werden, ihre Rente aber nicht ausreicht und das Sozialamt daher höchstwahrscheinlich versuchen wird, den Nießbrauch einzusetzen. Zusätzlich befindet sie sich in einem Insolvenzverfahren.

Mir ist soweit klar, dass sie die monatlichen Einnahmen (oder einen Teil davon) der Wohnung dann ans Sozialamt (falls nicht anders bezahlbar) und den Treuhändler abführen muss. Ich habe auch gelesen, dass bei einem lebenslangen Nießbrauch üblicherweise ein Kapitalwert berechnet wird.

  • In wie weit sind die Wohnungsbesitzer nun der Nießbraucherin verpflichtet? 
  • Müssen sie "nur" die monatlichen Einnahmen an die Nießbraucherin (bzw. das Sozialamt / ihren Treuhändler) zahlen, solange sie lebt?
  • Oder (eher der schlechtere Fall), müssen die Wohnungsbesitzer auch nach dem Tod der Frau noch für Forderungen der Nießbraucherin aufkommen, bis der regulär errechnete Kapitalwert (Jahreswert * Faktor aus Tabelle) des Nießbrauchs "abbezahlt" wurde?
  • Kann Sozialamt oder Treuhändler von Wohnungsbesitzer verlangen, die Wohnung zu verkaufen, damit der Kapitalwert bzw. die offenen Schuld / Forderung auf einen Schlag zurückgezahlt wird?

Die Frau ist schwer krank und wird daher höchst wahrscheinlich nicht so alt, wie üblicherweise bei der Kapitalwertberechnung angenommen wird. Eigentlich müsste der Kapitalwert doch dann anhand der tatsächlichen Lebensdauer erneut berechnet / korrigiert werden?

Vielen Dank für die Auskünfte!

Erbe, erbrecht, Immobilien, Nießbrauch, wohnung, Sozialamt
Was wird als Eigenbedarf anerkannt? Darf man für Angestellte mit Begründung Eigenbedarf kündigen?

Die Frage steht im Titel, wer nicht alles lesen will kann die Titelfrage beantworten.

Ich habe gelernt, da ich das Haus in Deutschland zu einem viel zu niedrigen Preis vermietet habe, hoffe ich die Dame zieht irgendwann von selbst aus. Neue Mieter erhalten dann nur noch einen befristeten Vertrag, welchen ich bereit bin immer wieder für ein Jahr befristet neu auszustellen, bis ich das Haus für Angestellte benötige.

Verkaufen will ich das Haus nicht es würde mich reuen, ich habe zu viel in Erneuerungen investiert obwohl das Haus im Herbst erst 8jährig wird. Die Lage ist ruhig die Aussicht unverbaut am Dorfrand und keine Bauzone anschliessend.

Ich bin 63jährig, ich dachte mir, wenn ich einmal Hilfe benötige, weil ich den Haushalt nicht mehr alleine machen kann, kann vielleicht eine Frau mit ihrem Partner in diesem Haus in Deutschland wohnen und 14 Tage bei mir sein und mich unterstützen natürlich gegen Lohn und eine 2 Dame die nächsten 14 Tage. So konnte eine Tante von mir bis zum 90. Altersjahr in ihrer Wohnung leben. Niemand weiss im Voraus, wie rüstig man im Alter noch ist, ich weiss auch nicht wie es mir in 10 Jahren geht, deshalb die Frage.

Wird das als Eigenbedrafskündigung anerkannt, wenn jemand, der mich unterstützt und mir Hausarbeiten abnimmt, wenn ich dann den Mietern im Haus in Deutschland kündige und frei mache für meine Angestellten? Das Haus steht nur 20 Autominuten von mir entfernt, obwohl ich in der Schweiz wohne. Ich möchte nicht nach Deutschland ziehen, bei uns haben direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuer. Ich habe einen Sohn und 2 Enkelkinder.

Sonst könnte ich höchstens noch Eigenbedarf ankündigen und das Haus als Ferienhaus für mich und die Familie meines Sohnes nutzen. Das wäre auch eine Möglichkeit Eigenbedarf geltend zu machen.

In diesem Forum hat jemand geantwortet, dass ich nach und nach aufschlagen kann bis zum ortüblichen Preis. Das ist immerhin ein Trost.

Danke für Euro Bemühungen

Immobilien, Mietrecht
Mietfrei wohnen im Alter durch Investition in ein Eigenheim oder in Miete bleiben und dafür regelmäßig hohe Sparbeträge in Fonds an sparen, was ist effektiver?

Jedenfalls auf eine Sicht von 25-30 Jahren betrachtet?

Ausgangssituation:

Würde ich mit meiner Familie schlicht und kostenoptimiert bauen wollen, müsste ich nach derzeitigem Stand und Kostenkalkulation quasi mein komplettes Eigenkapital opfern welches derzeit zur Altersvorsorge in Aktien langfristig angelegt ist. Und dann müsste noch ein Betrag von rund 250.000 € finanziert werden und in 20 Jahren getilgt sein (Dann 60 Jahre alt). Einschließlich Nebenkosten und Instandhaltungsrücklagen wären das rund 40 Prozent des verfügbaren Gesamtnettoeinkommens monatlich.

Grundsatzfrage: Welchen monatlichen Anteil sollten Wohnkosten inkl. Nebenkosten vom verfügbaren Gesamteinkommen nicht überschreiten?

Leider sind halbwegs vergleichbare Mietobjekte ebenfalls rar gesät in der Region (20 km Radius) und wenn vorhanden, dann meist so teuer, dass eine Hausmiete mit Nebenkosten vergleichbare Kosten (betrachtet auf 20 Jahre Tilgungszeit und bei üblichen Mietsteigerungen) verursachen.

Dafür könnte beim Mieten das verfügbare Geld weiter arbeiten und sich vermehren. Bei einem Hauskauf wären sicherlich massive Abstriche im Bezug auf eine zusätzliche Altersvorsorge (wie Fonds etc.) die Folge. Beispiele dieser Art kennen wir genug. Da steht dann ein schönes Haus, aber darin ist fast das komplette Kapital gebunden.

Da auch die Kinder bereits Richtung Pubertät gehen und vermutlich nicht ewig im Haus leben werden, stellt sich bei uns also die grundsätzliche Frage: Was tun?

  1. Mieten oder kaufen/bauen?
  2. Mieten und später evtl. kaufen/bauen (altersgerecht)?
  3. Mieter dauerhaft bleiben?
  4. Mieter bleiben und für die Kinder kleine 1-Zimmer-Appartments als Kapitalanlage kaufen und vermieten?

Eine Schenkung oder einkömmliche Erbschaft ist ebenso wie ein besser bezahlter Job oder eine ultimative Geschäftsidee nicht in Sicht. Daher gehe ich mal vom bestehenden Finanzstatus aus. Im Bezug auf das Thema Wohnen an sich sind wir eigentlich recht flexibel (Mieten oder Kaufen/bauen wäre egal).

Was wäre aber finanziell wohl in unserem Fall die bessere Wahl?

Bauen, Finanzierung, Immobilien, Miete
Wie viel Grenzabstand muss eine Garage oder Gartenhaus haben?

Guten Tag Meine Nachbarn in Deutschland (Baden-Württemberg) haben eine 12 m lange Garage auf die Grenze gebaut, obwohl nur 9 m gestattet wären. Sie stürmen für eine Baulastübernahme bei mir, was ich nicht eingehen will ohne dass ich einen Nutzen habe. Leider kann eine gegenseitige Baulastübernahme nicht gemacht werden, da die Gemeinde auf meinem Grundstück einen Grünstreifen von 2 m Breite bestimmt hat und dort nichts gebaut werden darf angrenzend an diese zu lange Garage der Nachbarn. Die Nachbarn haben gedroht, dass wenn sie 3 m der Garage zurückbauen müssen, dass ich dann ein Holzlager ansehen müsste, da sie sonst keinen Platz haben. (Wenn ich keine Baulastübernahme unterschreibe müssen die Nachbarn zurückbauen und mir hat man auf der Gemeinde erklärt, mich kann niemand zwingen eine Baulast zu übernehmen). Mit dem Holzlager könnten die Nachbarn ohne Probleme von der Grenze etwas zurück, sie benötigen diesen zurückgesetzten Platz zum Spielen für die Kinder. Meine Frage: Wenn die Nachbarn tatsächlich anstelle der 3 m Garage ein Holzlager im Freien zugedeckt auf die Grenze stellen, würde das nicht auch als widerrechtlich gelten, da ja nur 9 m für eine Garage oder Gartenhaus auf der Grenze gestattet ist? Es wäre ja dann ein dauerndes Lager nicht nur ein kurzfristiges Lagern von Holz.
Ich habe auf der anderen Seite gegen einen andern Nachbarn eine 6 m lange Garage. Theoretisch kann ich dort noch 3 m anbauen. Es steht noch mit etwas Abstand zur Grenze ein kleines Gartenhäuschen ca. 2 x 2 m hinter meiner Garage. Frage: wieviel Grenzabstand muss dieses Gartenhäuschen haben, damit dieses nicht angerechnet wird als Baute, welche nur 9 m lang an der Grenze sein darf? Das gleiche gilt ja auch für die Holzlagerung der Nachbarn mit der zu langen Garage, wieviel Grenzabstand müsste diese Holzlagrung haben, damit sie nicht als wiederrechtlich gilt, man darf ja nur 9 m an die Grenze bauen. Die Ziegel auf der widerrechtlich gebauten 12 m langen Garage haben die letzten 3 m eine andere Farbe, man sieht, dass diese 3 m später angehängt wurden. (Ich habe mein Haus vor einem Jahr gekauft, weiss also nicht genau, wann die Nachbarn die Garage um 3 m verlängert haben). Herzlichen Dank für Antworten

Immobilien, Immobilienmarkt
Hausfinanzierung mit Partnerin trotz Restschuldbefreiung in der Schufa?

Hallo Community,

gerne möchte ich mit meiner Frau ein Neubau zur Eigennutzung vom Bauträger kaufen. Sie soll der Hauptdarlehensnehmer sein, ich als Ehegatte "nur" mit unterzeichnen und mit bezahlen. Also schon ein gemeinsames vorhaben.

Zusammen haben wir ca. 2900 Euro Nettoeinkommen aus unbefristeten Festanstellungen. Sie hat einen Privatkredit bei Ihrer Bank laufen, der mit der Hausfinanzierung mit abgelöst werden soll. Uns fehlt leider das Eigenkapital zur Finanzierung der Kaufnebenkosten für Notar und Grunderwerbssteuer.

Zuätzlicher Stolperstein ist, das ich seit Oktober in der Schufa den Eintrag "Restschuldbefreiung" für die nächsten 3 Jahre stehen habe. Was das genau bedeutet ist mir bewusst. Dennoch möchte ich gerne jetzt kaufen, da unser großer bereits in 2 Jahren in die Schule kommt und ich dann einfach ihm einen Schulwechsel ersparen möchte. Auch passt das Gesamtpaket des Hauses. Außerdem sind die Zinsen jetzt noch lukrativ, darf man den aktuellen Gerüchten Glauben, kann sich das bald ändern. Die Preise für Immobilien und Grundstücke steigen auch rapide an, so das ich keine 3 Jahre warten möchte. Aus der Familie kann keiner Helfen. Es bleibt nur der Weg, dass meine Frau der Hauptantragsteller wird.

Bei ersten Beratungsgesprächen wurde uns gesagt, dass eine Finanzierung mit unserer Wunschrate möglich ist. Jetzt hängt man sich an meinem negativen Schufaeintrag auf.

Ist eine Finanzierung für uns unter diesen Umständen möglich?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Moralisch kann ich Gläubiger und Banken vestehen, allerdings geht es hier um einen Hauskredit und nicht um einen simplen Produktkauf auf Raten oder Handy-Vertrag.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten

Baufinanzierung, Hauskauf, Immobilien, Insolvenz, Kredit, Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung, Schulden
Wie kann ein Grundschuld gelöscht werden, die vor 50 Jahren bezahlt, aber nie gelöscht wurde und keine Erben zu finden sind?

Ich habe mein Haus verkauft (habe es vor 11 Jahren von meiner Tante geerbt) und nun stellt sich heraus, dass die damals eingetragene Grundschuld (17.000 DM, die der Verkäuferin (alte Frau) zu Absicherung der Zahlung ihres Altenheims dienen sollte, nie gelöscht wurde (Haus wurde 1965 gekauft und die Abzahlung war festgelegt wir 200 DM monatlich bis 1970). Ich weiss, dass meine Tante alles bezahlt hatte, denn sonst hätte die Dame sofort vollstreckt. Ich hatte nach ihrem Tod vor 11 Jahren auch noch einige Überweisungen gefunden (sie hatte in Kartons alles in einem feuchten Keller gelagert, nichts weggeworfen) leider fast nicht mehr leserlich und so verschimmelt, dass man nur mit Handschuhen und Mundschutz versuchen konnte, sehr wichtig Erscheinendes zu retten, wie z. B. Kaufvertrag des Hauses oder einen Plan, die sich in einer Hülle befanden, aber für Monate entlüftet werden mußten. Ich habe das Haus über einen Makler verkauft, der mich natürlich nicht im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat und uns beide Verkäufer und Käufer voll ins Messer hat laufen lassen. Ich war leider so unbedarft und habe angenommen, es wäre nur ein Formalität, den Eintrag zu löschen. Der Notar hat jetzt recherchiert und es sind keine Erben zu finden. Was ich eigentlich vorher schon angenommen hatte, den ich kann mich als Kind erinnern, dass es hieß, die alte Däme hätte niemanden und der Verkaufspreis und monatliche Zahlung sichere ihr Altenheim. Nun sagt der Notar, dass, wenn es denn unbedingt gelöscht werden sollte, ein Abwesenheitspfleger bestellt würde, der meist ein Anwalt sei und da weiß man nie!!!????. Ich habe hierzu im Internet schon Horrorstories gelesen. Wie z.B. worst case, es wird das Ganze als nicht bezahlt eingestuft und ich habe den Betrag von 17.000 DM eingetragen 1963 mit Zinsen und Zinseszinsen - an wen? - den Staat Bayern? zu zahlen und ich habe kein Geld und kein Haus mehr.!? Der Vorschlag ist hier, nachdem es keine Erben gibt und kein Hahn danach kräht, den Eintrag stehen lassen - sozusagen als einen Schönheitsfehler. Aber der Käufer wird sich da vielleicht nicht einverstanden erklären, zumal er später bei einem Verkauf wieder in der gleichen Situation ist? Muß ich jetzt zwischen Erschießen und Erhängen wählen oder gibt es da andere Möglichkeiten, die allen Teilen gerecht werden könnten, ohne dass einer alles verliert? Besten Danke im voraus.

Erbe, Erbschaft, Hauskauf, Immobilien, Recht
Hauskaufkredit trotz bestehendem Kredit möglich?

Wenn ich eine Eigentumswohnung kaufe, sagen wir für 215.000€ und vermiete diese für knapp 800€, sodass meine monatlichen Tilgungs- und Zinsenbeträge komplett gedeckt werden, würde ich dann trotzdem einen Kredit bekommen, wenn ich später zur Selbstnutzung ein Haus kaufen möchte?

Die Sache ist etwas komplizierter als hier kurz beschrieben, die Wohnung müssen wir kaufen um meinem Bruder vor der ZVG zu retten, der Wert liegt ca. bei 290.000€. Die Gläubiger sind mit 215.000€ zufrieden. Da er uns noch 75.000€ schuldet, kaufen wir es für 215.000€. Wir wollten erst dort einziehen, doch nach langen Überlegungen- kommt es für uns nicht in Frage, daher wollen wir es vermieten. Wir möchten uns ein Haus mit Garten kaufen. Kriegen wir überhaupt nach dem Kauf der Wohnung noch einen Kredit für ein Eigenheim?

Kurze Daten noch: Wohnungskredit wird uns mit 1,37% und 3% Tilgung angeboten. Wir verdienen monatlich netto 2.400€ ohne Provision, mit Provision im Schnitt der letzten 24 Monate: 6.700€.

Über eure Antworten freuen wir uns sehr und vielen Dank im voraus!

Ich muss einiges ergänzen, vieles wurde von mir unzureichend dargestellt.

Die 800€ sind Kaltmiete, vermietet wird nicht an den Bruder. Der Mietpreis ist nicht utopisch, sondern realistisch ohne auf weitere Details einzugehen. Die Wohnung hat einen Kamin, Whirpool und ist mitten in der City. Wir haben bereits eine Voranfrage gestoppt weil es mehr als 30 Nachfragen gab. 

Für uns kommt es nicht in Frage, weil es keinen Garten hat, wir ein Kind haben und das 2. unterwegs ist. Wir wollen was ländliches. Anfangs wollten wir es selbst nutzen, aber nach langer Überlegung doch nicht.

Unsere Hausbank finanziert uns den kompletten Kaufpreis von 215.000€ - dadurch dass die Wohnung viel mehr Wert ist, rechnet die Bank die Differenz als EK (75.000€). Das ist auch genau der Betrag den uns mein Bruder schuldet. 

Die Kaufnebenkosten zahlen wir aus eigener Tasche.

Nach diesem Kauf, hätten wir noch 50.000€ Eigenkapital. womit wir uns selbst ein Eigenheim kaufen würden. Haben momentan noch nix in Aussicht. Daher die Frage, würde eine Bank uns überhaupt nach dem Kauf der Eigentumswohnung was wir vermieten wollen ein Eigenheim zum Selbstwohnen finanzieren, sagen wir 300.000?

Wir sind noch 3 Personen, ab August 4. Ich werde in 3 Jahren arbeiten und 2000€ netto dazuverdienen. Mein Mann verdient 2.400 netto, erhält allerdings regelmässig alle 3 Monate höhre Provisionen, im Schnitt der letzten 24 Monate hat er 6.700€ verdient im Monat.

Vielen Dank nochmal vorab.

Hauskauf, Immobilien, Kredit
Hauskauf und Vermietung an Ehepartner?

Hallo, vorweg: wir haben nächste Woche einen Termin beim Steuerbüro aber uns interessiert jetzt schon die allgemeine Meinung bzw. unsere Chancen.

Wir möchte gerne ein Grundstück in der Nähe kaufen, auf dem ein kleines massives Häuschen steht. Dieses müsste saniert werden (Kosten ca. 20k), ist dann aber ganz normal bewohnbar (knapp 50qm).

Der Mann ist selbstständig und momentan als Untermieter in einem anderen Büro und die Frau arbeitet als Angestellte. Das Objekt würde alleine von der Frau gekauft werden (Käufer beim Notar), sie wäre also die Eigentümerin. Der Kredit würde nur auf den Mann laufen, da die Frau später evtl. noch selbst einen anderen Kredit aufnehmen möchte.

Der Mann würde jetzt gerne das kleine Häuschen als Gewerbeobjekt nutzen und sich dort sein Büro einrichten. Dazu würde zwischen den beiden Eheleuten ein klassischer Mietvertrag geschlossen werden mit ortsüblicher Miete inkl. aller Nebenkosten. Die Einnahmen aus der Vermietung würden bei der Frau bleiben und nicht am Monatsende wieder hin und hergeschoben werden.

Noch ein Hinweis: Bisher wurde die Steuererklärung gemeinsam gemacht, das könnte man aber wieder ändern, sofern das eine Rolle spielt.

Die konkrete Frage: Macht das Finanzamt bei sowas mit oder müsste man noch was ändern, damit es für die ok ist? Ziel ist es natürlich die Aufwendungen für das Objekt steuerlich geltend zu machen.

Vielen Dank schon mal für die Hinweise.

Geldanlage, Finanzamt, Hauskauf, Immobilien, Steuern, Steuern sparen, Wohnungskauf
Uns wurde 2 Monate von der Verkäuferin ein Versprechen gegeben dass wir ihr Haus bekommen würden. Nun nicht mehr weil eine andere mit im Spiel ist. Was nun?

Sind in 9 Werktagen bei 5 Banken gewesen und haben uns Angebote eingeholt. Der letzte Termin war bei unserer Hausbank und das Angebot war perfekt.

Der Haken...letzten Montag rief der Makler an, dass wir uns beeilen müssen, die Frau (92 jahre) braucht dringend ihr Geld.

Unsere Berater schrieb ihn Mails wo der Stand gerade ist,dass wir Mittwoch einen Termin haben. Am Mittwoch kam die Mail, dass wir das Geld bekommen und am Donnerstag dass wir unterschreiben. Dann kam plötzlich vom Makler ein Anruf, dass wir bloß nicht unterschreiben sollen da wir noch gar nicht wissen ob wir das Haus kriegen.

Er wusste dass es uns schon 2 Monate zugesprochen wurde. Oma sagte an dem Montag, unter Wut,dass es ihr nun egal ist wer es bekommt und haben uns daraufhin beeilen sollen. Haben das Angebot bei der Bank jetzt unterschrieben und bekommen wohl wirklich nicht das Haus.

Mein Cousin hat uns extra Geld besorgt für unser Eigenkapital, die Kinder haben sich gefreut bald einen eigenen Garten zu haben was nun? Makler sagte wir warten bis Mittwoch wie Oma entscheidet aber als ich sie im Heim besuchen war, lag schon der Vertrag für Notar auf dem Tisch, wo die andere schon drin steht.

Das ging alles hinterm rücken. Die oma wollte immer dass wir es bekommen, hauptsache nicht die andere. Wusste vom Makler dass sie schon immer mehr Geld geboten hat aber Oma es nicht will. Ihr ging es um unsere Familie, das wir es bekommen. Kann ich irgendwas machen?

Den Notartermin platzen lassen wenn ich ihre Tochter anrufe und sage dass ihre Mutter gerade verarscht wird. Die haben aber kein Kontakt seit langem. Könnte sie mir noch helfen? Wenn die sagen würde das sie leicht dement ist. Denn das ist Oma wahrscheinlich, sonst hätte sie beim letzen Besuch nicht gedacht dass wir diejenigen sind die unterschrieben hätten.

Sie sagte, ich kenne ja nicht ihren Nachnamen, ach das seid ihr ja gar nicht. Finde es merkwürdig das bei der anderen sofort ein Vertrag hingelegt wird und als ich 6 mal gesagt habe, das Oma will dass wir es bekommen sollen, wird es jetzt nicht mehr akzeptiert.

Der Makler wollte sich längst das okay von ihr abholen. Hatte er bis heute nicht und dreht es nun so als hätte es ihm Oma nicht selber gesagt.

Wir sind sehr traurig!!!

Haus, Hauskauf, Immobilien
Kauf einer Eigentumswohnung mit Eigenkapital oder Finanzierung bei Vermietung an eigene Mutter?

Hi,

ich bin ein Student mit kleinem Eigenkapital welches mir mein Vater vererbt hat. Meine Mutter ist Frührentnerin und lebt von 700€ / Monat.

Nun ist es so, dass dieses Geld welches aktuell auf einem Tagesgeldkonto (für absolut keine Zinsen) verstaut ist, dafür verwendet werden soll eine Eigentumswohnung zu kaufen in welche meine Mutter einziehen soll. Die Immobilie ist bereits gefunden und der Kaufpreis von ca. 90.000,- € lässt sich prinzipiell vollständig sofort bezahlen, entspricht jedoch gleichzeitig auch fast dem gesamten, zur Verfügung stehendem Kapital.

Ob und wieviel Miete sie mir dann bezahlt ist offen. Persönlich bin ich im Rahmen eines Werkstudentenjobs während des Studiums finanziell versorgt, wenngleich auch sehr knapp bei Kasse.

Was ist nun die sinnvollste Vorgehensweise in Hinblick auf zukünftige Steuererleichterungen:

Soll ich lieber einen Teil finanzieren, oder den Preis vollständig begleichen? Wie sieht es aus mit Absetzen der Zinsen von Steuern die ich zahle? Wie verhält sich das, wenn ich meiner Mutter die Wohnung übergebe?

Über eine Rückmeldung, oder auch nur Hilfestellung an wen ich mich hiermit wenden kann würde ich mich sehr freuen!

Beste Grüße (:

TL;DR:

  • Werkstudent.
  • Kapital von 100.000 € vererbt bekommen.
  • ETW Kauf für 90.000 €.
  • Vermietung (kostenfrei) an eigene, mittellose Mutter.
  • Finanzierung?
Baufinanzierung, Finanzierung, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Steuern

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