Wenn mein Vater Bürge war, muss ich dann die Schulden von meiner Mutter bezahlen?
Mein Vater ist verstorben aus dem Erbnachlass bekomme ich 25% vom Haus meiner Eltern. Das Haus ist noch mit Schulden belastet und meiner Mutter ist als Hauptschuldnerin eingetragen und mein Vater war Bürgender. Demnach Erbe ich die Bürgschaft zum halben Teil. Jetzt möchte meine Mutter aber das ich mich an den Schulden beteilige zu 25%. Was auch in Ordnung wäre wenn ich nicht noch in einer schulischen Ausbildung (Erstausbildung) wäre. Aber wenn ich nur zur Hälfte Bürge bin muss ich doch nicht die Schulden meiner Mutter zahlen solange sie zahlen kann oder? Ich will das Geld auch nur um meine Ausbildung zu finanzieren aber meine Mutter weigert sich und lässt nicht mit sich darüber reden das ich das Geld aus dem Immobilien verkauf ohne Schuldenabüge bekomme. Ist das so richtig wie sie handelt und ich habe einen Denkfehler oder habe ich recht und meine Mutter verweigert mir mein rechtmäßig zustehendes Erbe?
2 Antworten
Dein Sachverhalt lässt Fragen offen.
1. Eine Bürgschaft kann man nicht erben. Verstirbt ein Bürge, hat der Gläubiger verloren. Nur wenn die Bürgschaft schon fällig gestellt worden wäre, also von einer Eventualschuld zu einer konkreten Schuld geworden wäre, wäre das Erbe damit belastet.
2. Vermutlich dient das Haus jedoch als dingliche Sicherheit für den Kredit. Damit ist Dein Erbe belastet, aber nicht Du persönlich. Die Bank könnte in das Haus vollstrecken (also ggf. die Zwangsversteigerung einleiten, aber nicht Dich persönlich in Anspruch nehmen.
3. Wenn Das Haus verkauft wird und die Schulden nur von Deiner Mutter aufgenommen wurden, müsste Sie die auch nur von ihrem Kaufpreisanteil von 3/4 bezahlen.
Kaum anzunehmen das die Bank nicht im Grundbuch steht. lst es so bekommt erst die Bank ihr Geld, und danach du eine 25%.
Geh einfach mal aufs Grundbuchamt mit deinem Erbschein und schau ob die Immobilie belastet ist und fragen dann die belastende Bank wieviel da noch offen ist.
Vermutlich hast du eher Schulden geerbt als ein Haus.
Das beide EIgentümer sind, einer Kreditnehmen und der andere nur Bürge ist eher unwahrscheinlich
Wie ist es da wenn das haus schon verkauft ist ?