Uns wurde 2 Monate von der Verkäuferin ein Versprechen gegeben dass wir ihr Haus bekommen würden. Nun nicht mehr weil eine andere mit im Spiel ist. Was nun?

4 Antworten

Bei einem Grundstückkaufvertrag zählt nur, was beurkundet ist für den Eigentumswechsel.

Wenn man sich ein Objekt für eine bestimmte Zeit sichern will, muss man das mit einer schriftlichen Vereinbarung machen, damit man Sicherheit haben kann. Das hätte Euch der Makler sagen sollen und auch diese Sache vorbereiten.

Wenn er es nicht getan hat, dann ist es so. Ihm wird auch egal sein, welcher Käufer seine Courtage zahlt.

Ebenso ist es der alten Dame egal, wer ihr den Kaufpreis zahlt. Ihr hat es bei Euch zulange gedauert. 

Pech ist das, aber es gibt nichts, woraus ihr etwas ableiten könntet.

Lammentieren und jammern nutzt nun nichts.

Der Makler favorisiert denjenigen, der mehr zahlt. Schließlich hängt davon seine Provison ab.

Geht zur Bank und versucht den Kredit zu stoppen. Sucht euch eine andere Immobilien und hakt den Vorgang unter "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" oder "Am Anfang jeder Katastrophe, steht eine Vermutung", ab.

Ach ja: Den "netten, zuvorkommenden, selbstlosen Makler" gibt´s nur in den bunten Prospekten und im TV. Real kommt diese Spezies so gut wie nicht vor.

NasiGoreng  05.06.2017, 13:13

Der Makler favorisiert denjenigen, der mehr zahlt. Schließlich hängt davon seine Provison ab.

Die Provision ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist, dass er die Interessen seiner Auftraggeberin zu wahren hat. Und wenn die nichts anderes vorgibt, ist das ein möglichst hoher Verkaufspreis.

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Hätte, wäre, wenn … bringt jetzt alles nichts mehr. Die Eigentümerin hat sich anders entschieden, das müssen Sie akzeptieren und fertig. 

MieseStimmung 
Fragesteller
 05.06.2017, 10:04

Zählt das bei verwirrten Menschen wenn die von heute auf morgen umentscheiden? Nach Lust und Laune? Sie wusste ja Bescheid was wir alles betrieben haben um unseren Traum wahr werden zu lassen. Wurde vom Stand der Dinge immer von mir informiert, sie wusste dass wir das Geld bekommen werden. Aber hat meine Telefonate vergessen. Ich hätte sie wohl nicht angerufen, stimmt alles gar nicht. Finde es so ungerecht. Und die andere ist nicht einmal verheiratet und kommt auch noch woanderst her. 

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Juristisch ist alles korrekt abgelaufen. Ihr hättet ja einen Vorvertrag abschließen können, darin hätte man zumindest festhalten können, dass die Verkäuferin bei Nicht-Zusage die bisher entstandenen Kosten zu tragen hat.

MieseStimmung 
Fragesteller
 05.06.2017, 09:41

Ich verstehe einfach nicht warum ihr Willen, dass wir es bekommen sollen,2 Monate nicht zählt und nicht anerkannt wird. Die andere hatte von der Frau auch schon eine abfuhr erhalten und es dann ganz plötzlich weil es sich um 2 Tage handelt, das Haus bekommt. Ich hätte mir nie Angebote eingeholt wenn ich nicht gewusst hätte dass es zu 100 % sicher ist dass wir es bekommen. Der Makler sagte wir sollen uns beeilen. Das haben wir nun und dann erfahre ich das an dem Montag der Vertrag schon so gemacht wurde. Warum hat er das nicht gleich gesagt. Verbietet mir die Oma zu besuchen oder anzurufen damit ich die nicht beeinflusse obwohl es schon wieder eine Oma für mich war und am Mittwoch ist der Termin mit der anderen. Das ist ja eigentlich alles schon sicher mit der anderen und sagt zu uns wir sollen bis Mittwoch warten was Oma sagt. Der Makler hat Angst dass ich es ihm versaue. Die stecken sich die Kohle hinterm Rücken ein. Oma weiß von dem Geld jetzt gar nichts. Könnte ich die Tochter anrufen? Das war nämlich immer die größte angst vom Makler dass sie ins Spiel kommt! Lg

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Snooopy155  05.06.2017, 11:01
@MieseStimmung

Du schreibst zwar viel, aber das ändert nichts an den Fakten. Es gibt einen Käufer der mehr bietet und bei dem dann antürlich auch der Makler mehr verdient.

Solange die Verkäuferin noch voll geschäftsfähig ist, solange mußt Du diese Entscheidung akzeptieren. Wenn Du Beweise hast, dass die Verkäuferin um ihr Vermögen betrogen wird, kannst Du Anzeige erstatten und dem wird nachgegangen. Sollte der Notar an einem Betrug der alten Dame mitwirken oder er erkennen, dass sie nicht mehr geschäftsfähig ist und trotzdem den Verkauf abwickeln, dann riskiert er seine Zulassung.

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