Kann ein Hartz4 Empfänger einen Teil seines Eigenheimes an Geschwister überschreiben?

3 Antworten

Mit Sicherheit darf man keine Vermögenswerte verschenken ( ohne Gegenleistung überschreiben), wenn man ALG-II bezieht.

Er dürfte die Doppelhaushälfte wohl zu einem angemessenen Preis verkaufen. Und müßte dann ggf. eine Zeit lang von dem Verkaufserlös leben.

Wie das grundstückstechnisch aussieht, ob man z. B. da irgendwas grundbuchmäßig teilen müßte, das weiß ich nicht.

Wenn er was "ohne Wert" verschenkt passiert nix. Hat es Wert muss er den Angeben und man zieht die "Einnahme" ab. Sein Haus hat er ja bereits angeben müssen. Hat er das nicht kann , falls es Wert hat, ganz schön ärger geben.

Hat es Wert fallen Steuern an, von Schenkungssteuer bis Grunderwerbsteuer.

Am besten beendet er HarzIV Bezug, verkauft dir das Haus, verjubelt die Kohle und geht wieder zum Amt.

Es schadet nie wenn man die Verseuchung des Erbreichs erwähnt, das schmäert den Wert  :-)

Das Amt für Grundsicherung würde keine Zustimmung geben, dass er etwas aus seinem Besitz und Vermögen, auch wenn in diesem Fall völlig wertlos, ohne Gegenleistung an jemanden überträgt.