Zahlungserinnerung vor Fälligkeit ?
Ich habe ein Haus gekauft und am 15. war Notartermin. Dort habe ich auch die Rechnung vom Makler erhalten mit dem Zahlungsziel von 10 Tagen. Bereits am 18. und nochmals am 24. erhielt ich eine Zahlungserinnerungen. Die Rechnung war aber erst am 25. fällig. Gilt diese Erinnerung jetzt als Mahnung?
Vielen Dank für eure Antworten
Gruss Gabi
2 Antworten
Wenn das Fälligkeitsdatum bereits im Vertrag festgelegt wurde, erübrigt sich ohnehin eine Mahnung.
Hat der Empfänger das Geld nicht heute (26.) auf dem Konto, kann er am Montagmorgen ins Gericht gehen und auf Leistung (Zahlung) nebst Verzugszinsen/Schadensersatz klagen. Seine Schadenminderungspflichten wären nicht verletzt.
Logisch denken - was nicht fällig ist, kann nicht gemahnt werden.
Ausserdem steht dort doch "Erinnerung".