Zahlungserinnerung vor Fälligkeit ?

2 Antworten

Wenn das Fälligkeitsdatum bereits im Vertrag festgelegt wurde, erübrigt sich ohnehin eine Mahnung.

Hat der Empfänger das Geld nicht heute (26.) auf dem Konto, kann er am Montagmorgen ins Gericht gehen und auf Leistung (Zahlung) nebst Verzugszinsen/Schadensersatz klagen. Seine Schadenminderungspflichten wären nicht verletzt.

Logisch denken - was nicht fällig ist, kann nicht gemahnt werden. 

Ausserdem steht dort doch "Erinnerung".