Wieviel Prozent der Bausumme können/ sollten zurückgehalten werden?
Es geht um den Kauf einer Eigentumswohnung in einem neuerstellten Mehrfamilienhaus.
In diesen Tagen finden die Bauabnahmen statt. Beim Abnahmetermin für das Gemeinschaftseigentum wurden geringfügige Mängel und ein paar unfertige Dinge gefunden. An denen wurde zm Teil noch gearbeitet.
Für das Sondereigentum hat es eine Vorabnahme gegeben, bei der sich ein ähnliches Bild bot. Insgesamt also kein Grund zur Panik.
Der Bauträger hat nun die Anforderungen für die letzten drei Kaufraten (letzte "große" Rate, Fertigstellung Gebäude und Fertigstellung Außenanlagen) geschickt. Alle drei fällig am Tag der Abnahme des Sondereigentums. Übrig ist dann nur noch ein kleiner Betrag über die Restzahlung der Sonderwünsche.
An diesem Tag soll auch die Übergabe stattfinden. Dies soll auf Käuferwunsch jedoch nicht geschehen, bevor die wesentlichen Mängel behoben sind.
Neben der oben stehenden Frage eine weitere - wenn vom Sonderwunsch-Betrag etwas einbehalten werden würde, wäre das ein legitimer Einbehalt von der Gesamt-Bausumme?
2 Antworten
Nach der Endabnahme sind bis zu 5 % als Garantierückstellung möglich, die aber regelmäßig vomBauunternehmer als Bankbürgschaft erbracht werden und dann gezahlt werden müssen.
Solange die Endabnahme nicht erfolgt ist, kann die Zahlung komplett gestoppt werden, oder genauer, in Höhe der zu erwartenden Kosten für die sachgemäße Fertigstellung.
Auf Nachfrage hat sich herausgestellt, dass der Vertrag nicht dem VOB sondern dem BGB unterliegt. Das BGB sieht in $632a auch so einen Einbehalt vor, wenn nicht entsprechende Sicherheit geleistet wird. Ist das so OK?
Bevor man streitet sollte man "reden". Du schreibst geringfügige Mängel und später wesentlichen Mängel - was denn nun. Max die Summe die man für die Mängelbescheitigung braucht. Ich würde die Abnahme einfach widerholen wenn die fertig sind. Ansonst verhält man Sie so wie es im Vertrag steht. Fertig bauen, abnehmen, zahlen. Dann ist der Bauunternehmer erst mal am Zug. Das kann ja kaum wochen dauern unwesentliche Mängel abzustellen
Es geht doch überhaupt (noch) nicht um Streit. Das Reden wird demnächst bei der Abnahme des Sondereigentums praktiziert.
"Wesentlich" unter den Mängeln bezieht sich auf die Menge, sorry für die Ungenauigkeit.
Wenn alles gezahlt wird, bleibt kein Druckmittel mehr, den Bauträger zur Behebung der restlichen Mängel zu bewegen. Der Bauträger ist dann eben nicht "am Zug", sondern braucht nur noch seinen Gewinn zu kalkulieren.
Der §632a (3) BGB ist doch dafür da, einen Puffer dafür zu haben, wenn abschließende Arbeiten nicht oder stark verzögert durchgeführt werden.
Angenommen, die unfertigen Dinge sind am Tag der Abnahme erledigt. - Dass dann von der Sonderwunsch-Restzahlung einbehalten wird, stellt kein Problem dar? Für Behebung der bisher gefundenen Mängel würde das reichen.
Wird auch für noch nicht entdeckte Mängel Geld zurückgehalten oder ist das ein Gerücht?