Schonvermögen... muss Ehepartner sein Haus verkaufen?

3 Antworten

Wie Gänseliesel schon schreibt: Dein Vater kann in dem Haus wohnen bleiben, bis er entweder stirbt, oder selbst ins Pflegeheim aufgenommen wird.

Allerdings kann dann das Haus dann nicht mehr vererbt werden, sondern geht in den Besitz des Sozialamtes über.

Wurden die Bausparverträge schon vor längerer Zeit abgeschlossen und nicht erst, als die Pflege der Mutter absehbar war, bleiben sie bestehen.


Martina1967 
Fragesteller
 03.09.2017, 19:50

Abgeschlossen schon vor über 20 jahren...aber leider nicht auf den namen meines sohnes

1
Primus  03.09.2017, 19:55
@Martina1967

Das macht nichts, denn alles was älter ist als 10 Jahre wird nicht zurück verfolgt.

0
Martina1967 
Fragesteller
 03.09.2017, 22:14
@Primus

Auch wenn im bausparvertrag nicht der name meines kindes vorkommt??

0
Primus  03.09.2017, 22:25

Meiner Meinung nach ja, denn zum Schonbereich gehören außerdem Rücklagen zur Modernisierung und Sanierung einer  Immobilie (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2012, Az: II-9 UF 190/11).

1
Gaenseliesel  03.09.2017, 22:46
@Primus

also ich wäre hier sehr skeptisch !

Ich meine, wenn man sich dafür entscheidet, auf den eigenen Namen zu sparen, sollte das Enkelkind zumindest als Begünstigter eingetragen werden um diese Anlage vor einem Zugriff des Sozialamts  zu schützen !!!

Martina schrieb:

" ....Ausserdem hatte er für meinen sohn und auch für seine anderen enkelkinder einen bausparvertrag seit deren geburt abgeschlossen....." 

1 oder 2 eigene Bausparer sind vielleicht noch glaubwürdig ......aber bei mehreren ??? 

Siehe auch Antwort von  @RHWWW ! 

1
Primus  04.09.2017, 09:51
@Gaenseliesel

Auch RHWWW schreibt von den ersten 10 Jahren, in denen Schenkungen  zurückgefordert werden können und da der Bausparvertrag für den Sohn schon länger als 20 Jahre läuft, sehe ich für ihn keine Gefahr.

Wie lange die Verträge für die anderen Enkelkinder laufen, wissen wir nicht und  Martina liegt bestimmt das Wohl ihres Sohnes am Herzen. 

1
Martina1967 
Fragesteller
 04.09.2017, 15:08
@Primus

Die anderen enkelkinder sind älter und haben es schon bekommen...und wie ich heute erfahren haben handelt es sich um eine Lebensversicherung. ..und dann gehe ich davon aus dass die auch auf den namen meines kindes lief...alles sehr schwierig weil mein vater das alles nicht mehr genau weiss und ich es im moment auch nicht einsehen kann da ich nicht ins haus komme

2
Primus  04.09.2017, 16:53
@Martina1967

Sollte Dein Sohn als Begünstigter in der LV eingetragen sein, oder die Vericherung auf seinen Namen laufen,ist eh alles in trockenen Tüchern.

Lass alles ruhig angehen, Du kannst sowieso nichts mehr ändern.

Viel Glück!

1
Gaenseliesel  04.09.2017, 19:19
@Primus

alles soweit richtig mit den 10 Jahren, nur muss der Begünstigte namentlich schon der Enkel sein !

So könnte/würde sonst jeder argumentieren wollen:" die Geldanlage gehört mir nicht, es ist die meines Sohnes/Enkels oder " 

1
Primus  04.09.2017, 20:14
@Gaenseliesel

Da es sich jetzt wohl um eine Lebensversicherung handelt, die wahrscheinlich auf dem Namen des Sohnes läuft, brauchen wir uns keine  Gedanken  mehr machen.

0