Immobilienkauf in D mit englischer Ltd.?

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Deine Frage ist etwas rätselhaft.

Wenn eine Ltd. eine Immobilie kauf, wird sie es im Normalfall mit Eigenkapital machen müssen, was ja von den Gesellschaftern kommt.

Hat sie einen Kredit dafür aufgenommen, werden da auch die Gesellschafter hinter stehen, denn eine Ltd. bekommt einen Kredit nur mit persönlicher Bürgschaft und die wird ja dann wohl von den Gesellschaftern sein.

Warum sollte sich das Finanzamt (das Deutsche, oder das britische?) dafür interessieren, woher die Ltd. das Stammkapital hat? Das wissen die ja, denn die Gesellschafter sind bekannt. 

Wenn, dann wird sich deren Wohnsitzfinanzamt dafür interessieren, wie sie das Geld verdient haben, oder geerbt, oder woher auch immer.

Warum hast Du Sorgen, dass das Finanzamt bei Dir oder bei sonst wem an die Tür klopft? Soll da Geld gewaschen oder Steuern hinterzogen werden?

Im übrigen steht das Schicksal der englischen Ltd. durch den Brexit in den Sternen. Wer eine Immobilie erwerben will, braucht Eigenkapital. Das kann leicht auch über das Stammkapital einer deutschen GmbH aufgebracht werden.    

Wer über kein Wissen verfügt sollte bei Aldi den Pudding ohne Stiftung Warentest Ergebnis kaufen. Aber keine Ltd. gründen und viel Geld einsetzen.

Der Besitz einer Immo kostet keine Steuern, daher will das Fiamt nix. Und wenn du Mieteinnahmen in Deutschland hast, wird das einfach direkt versteuern.

Du wirst reingelegt - oder du fällst mit deinen Tricks auf die .....

Um Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen. Die Gesellschafter einer Ltd. wollen eine Immobilie in D kaufen. Das Geld dafür stammen aus ihren privaten Mitteln. Die Frage ist: WIE können die Gesellschafter das Geld in die Ltd. rein-bringen, WER haftet für die Abwicklung (sprich: Wer macht seine Unterschrift bei dem Notar, in diesem Fall der Geschäftsführer(Director) der Ltd.!? Wenn er kein Gesellschafter ist - darf er das überhaupt?), WELCHE Verpflichtungen übernimmt der Geschäftsführer dieser Ltd., wenn er dem Kauf zustimmt (in diesem Fall weiß er nicht, woher die Gesellschafter ihr Geld haben).

Das hat hoffentlich etwas geholfen.

wfwbinder  30.08.2017, 20:54

Es wäre hilfreicher gewesen, wenn Du diesen Kommentar als solchen zu den Antworten eingesetzt hättest, denn so habe ich es natürlich nur durch Zufall gemerkt.

ZU Deiner Anmerkung:

1. Natürlich muss der Geschäftsführer den Kaufvertrag unterschrieben, denn er ist der einzige, der die Gesellschaft rechtskräftig vertreten kann.

2. "Wie bringen die Gesellschafter das Geld in die Ltd. ein?" Natürlich als Gesellschaftereinlage. Alternativ als Darlehen von Gesellschaftern, oder als Einlage die in die freien Rücklagen geht.

3. Welche Verpflichtungen soll der Geschäftsführer übernehmen? Er ist doch der, der die Gesellschaft vertritt. Woher die Gesellschafter das Gründungskapital haben, kann ihm doch egal sein. Dafür kann sich das Finanzamt interessieren. Er muss nur mit dem Geld auf dem Geschäftskonto so umgehen, wie die Gesellschafter es ihm auftragen.

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Guten Morgen,

einige Unklarheiten sind in Deiner Frage. Du fragst "wer haftet für die Finanzen,die zur Verfügung gestellt werden?"

Die Finanzmittel stammen aus dem Eigenkapital der Ltd. und sind somit von den Gesellschaftern. Warum sollte dafür jetzt Jemand haften müssen? 

Du fragst weiter, ob der Direktor seinen Wohnsitz in Deutschland  haben sollte und die Gesellschafter in anderen Ländern. Es ist nicht relevant wo der Direktor seinen Wohnsitz hat. Ebenso müssen die Gesellschafter nicht in anderen Ländern wohnen.

Zu Deiner Frage an wen das Finanzamt sich wendet. Der Erwerb der Immobilie ist eine einmalige Aktion, dafür wird das Finanzamt Grunderwerbssteuer berechnen. Mit dem Kauf der Immobilie wird auch die Grunderwerbssteuer aus Mitteln der Gesellschafter beglichen.

Warum sollte das Finanzamt sich an jemanden wenden?

Das die Finanzmittel nicht aus Deutschland sind hat keine Relevanz.

Alles Gute & Herzliche Grüße