Notarvertrag beim Kauf eines Gartenhauses auf Pachtland nötig?

3 Antworten

Du musst hier offenbar zwei Verträge abschließen: einen für den Kauf des Gartenhauses und den Pachtvertrag mit dem Verpächter, auf dessen Grund das Gartenhaus steht. Ich kenne befristete Pachtverträge, bei denen ausdrücklich die Regelungen des § 94 BGB ausgeschlossen sind, das Gartenhaus nur vorübergehend dort aufgebracht wurde und somit nicht Grundstücksbestandteil wurde. Da bedurfte es keines Notarvertrages.

Du musst das Zustandekommen des Kaufvertrages unbedingt davon abhängig machen, dass auch der Pachtvertrag mit Dir abgeschlossen und wirksam wird. Der Verpächter muss Deiner Person und Deinem Kaufvertrag also zustimmen.

Danke dir für deine Rückmeldung! 

Dass ich auch einen Pachtvertrag abschließen muss ich für mich klar. Dass ich diesen aber zunächst beim Verpächter "anfragen" muss ist ein super Hinweis!

Vielleicht sollte ich auch erstmal den neuen Pachtvertrag organisieren um zu wissen, ob ein Notarvertrag notwendig ist?!

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@Chrissi77

Wenn Du mit "organisieren" meinst, den neuen Pachtvertrag(entwurf) lesen zu müssen, dann liegst Du richtig. Der Verpächter wird ihn Dir sicherlich gerne zur Verfügung stellen.

Den neuen Pachtvertrag mit Dir wird der Verpächter möglicherweise erst dann unterschreiben, wenn Du ihm den unterzeichneten Kaufvertrag mit dem bisherigen Gartenhausinhaber vorlegen kannst. Du kannst Dir auch noch zusätzlich dessen (alten/bestehenden) Pachtvertrag besorgen, um den bisherigen Wortlaut kennen zu lernen. Daraus sollte sich dann auch die Notwendigkeit des Vorbehaltes bzgl. der verpächterseitigen Zustimmungs im Hauskaufvertrag erkennen lassen. Du solltest nicht davon ausgehen, dass Dein neuer Pachtvertrag den gleichen Wortlaut wie der bestehende Pachtvertrag hat! Ich denke nicht, dass sich dann ein notarieller Kaufvertrag ergeben würde! Der Verpächter will keinen Erbbaurechtsvertrag!

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Ein Notar ist nicht nötig wenn man nur pachtet. Wird der Pachtvertrag beendet muss man das Haus mitnehmen oder abreisen. Der Kauf des Gartenhaus ist ein normaler Kaufvertrag, das geht auch ohne Notar

Ein Pachtvertrag ist mit einem Mietvertrag vergleichbar. Das Häuschen darauf erwerbt Ihr doch sicher nicht vom Verpächter sondern vom vorherigen Pächter. Daher solltet ihr zumindest im  Pachtvertag festhalten was nach Ablauf des Pachtvertrages damit zu geschehen hat. Sonst kann es Euch passieren, dass Ihr am Ende der Pachtzeit dieses Häuschen auf Eure Kosten entfernen müßt. Einen Notar bedarf es bei diesen Verträgen nicht.