Guten Tag,
folgendes Problem.
Mein Vater Verstarb vor 2 Jahren
Witwe und ich haben zu jeweils 50 % Geerbt.
Ich habe 2 schwestern die enterbt wurden diese vordern jedoch ihren gesetzlichen pflichtteil ein.
Es geht um ein Haus und ein kleines Grundstück das kleine Grundstück habe ich bereits der Witwe abgekauft auch damit sie meine schwestern wenigstens zu einem kleinen teil auszahlen kann...
Dies hat sie aber bis heute nicht gemacht... da sie sagte sie will wenn dann alles auf einmal bezahlen ... auch habe ich angst das wenn sie z.b das geld bekommt ( vom haus durch vrkauf oder erlös ) sie sich einfach ins ausland absetzt und sich vor der pflichtteils auszahlung drück! wie schaut hier die rechtliche lage aus ?
Dann geht es noch um das haus das denn größten teil ausmacht..
Das Haus wurde auf 200.000 geschätzt...
leider finde ich aktuell keinen Käufer für das haus..
meine schwestern drängen immer mehr auf ihren pflichtteil was ich auch verstehen kann....
Was passiert nun wenn meine schwestern zu einem anwalt gehen ?
Könnte ich z.b die telungsversteigerung beantragen ? ( vom Haus ) das andere grundstück habe ich ja bereits gekauft es war ein mini Bauplatz für ca 4800 € ( Gutachter wert )
Was passiert nun wenn das Haus Zwangsverteigert werden sollte...
Zählt dann das Gutachten das gemacht wurde ?
wenn z.b das Haus für nun 120.000€ verkauft wird müßte ich dann trozdem denn höheren pflichtteil bezahlen weil es ja auf 200.000 geschätz wurde
ODER
Würde das Gericht einen eigenen gutachter betragen ?
und wenn das Haus dann für 120.000 verkauft wird berechnet sich dann der pflichtteils anspruch auf denn erlös der Immobilie?