Kanalsanierung Kostenverteilung?

2 Antworten

Stell dir die Frage doch mal aus Sicht des Hauseigentümers Haus 1.

Aus dem Duldungsrecht läßt sich doch keine Vollkostenübernahme durch Haus 1 ableiten.

M.E. sollten sich schon aus logischen Erwägungen die Hauseigentümer die Sanierungskosten teilen.

Langsam auseinanderklamüsern.

1. Es zahlt der Eigentumer des Kanals
2. Hat jemand eine Grunddienstbarkeit, evtl. dieser anteilig der Nutzung

Ohne mehr zu wissen wird es schwer. Für Grunddienstbarkeiten sieh mal bei www.nachbarschaftsstreit.de in Forum