Wie Gewinnteilung beim Hausverkauf?

4 Antworten

Es wird ganz einfach alles berechtet. Wer zog den Nutzen, wer zahlte die Kosten.... viel Spaß beim rechnen. 50/50 wirds wohl kaum werden. MJal selber rechnen, es kann sich lohnen sich zu einigen.

Sie haben 10 Jahre gemeinsam gezahlt, weitere 10 Jahre hat Ihre Frau alles gezahlt (Instandhaltung, Grundsteuer B, Versicherungen). So gesehen steht Ihnen 25% vom Verkaufserlös zu. Von den ersten 10 Jahren die Hälfte, von den lezten 10 Jahren nix, da nix gezahlt wurde. Es geht ja nicht nur um Instandhaltung, sondern auch um Versicherungen, Grundsteuer B. Sie könnten jetzt noch die Zahlungen in den ersten 10 Jahren genauer aufschlüsseln, falls die Einkommen sehr unterschiedlich waren. Aber Sie haben ja in einer Gütergemeinschaft gelebt. Wer wann und aus welchen Gründen ausgezogen ist spielt keine Rolle.

Das BGB enthält einen Abschnitt (§812ff) "ungerechtfertigte Bereicherung". Diese Bestimmungen werden immer dann herangezogen, wenn es keine unmittelbar anwendbaren Bestimmungen gibt.

Danach müsstest Du die Zahlungen(*) Deiner Exfrau während des zweiten Zehnjahreszeitraums gegen Dich gelten lassen.

Korrekte Abwicklung wäre also:

Vom Netto-Verkaufserlös erhält Deine Exfrau ihre Zahlungen (ggfs. zzgl. Zinsen) zurück, der Rest wird dann geteilt.

Das Angebot mit dem Viertel erscheint mir fair, das dürfte das Ergebnis der obigen Rechnung übersteigen.

P.S.

Sorry, die Nutzung aus dem Haus muss Dir natürlich ebenfalls zugute gehalten werden, es erfordert doch eine umfangreichere Berechnung.