Kann man die Sanierung eines Kachelofens (Teil eines vermieteten Häuschens) steuerlich absetzen? Und kann das nur der Vermieter, oder auch der Mieter?

3 Antworten

Wenn der Vermieter eine annähernd ortübliche Miete (gem. § 21 Abs. 2 EStG) nimmt, dann kann er die Sanierungskosten von den Mieteinnahmen absetzen.

Wenn Ihr hingegen dieses Haus - sagen wir - mehrjährig mietet, so dass Ihr dort auch einen Haushalt gründet, dann könnt Ihr als Auftraggeber die haushaltsnahen Handwerkerleistungen gem. § 35 a EStG ("Alles außer Material") zu 20 % und diesen Betrag begrenzt auf € 1.200 von Eurer Einkommensteuer absetzen.

Du kannst eine fremde Sache nicht absetzen.

Der rechtliche Rahmen hat sich seit der erstmaligen Vorlage der Frage vor 20 Stunden nicht geändert.

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