Kann man die Sanierung eines Kachelofens (Teil eines vermieteten Häuschens) steuerlich absetzen? Und kann das nur der Vermieter, oder auch der Mieter?
Es geht um den Kachelofen in einem Häuschen, das wir anmieten wollen. Für eine Sanierung/Istandsetzung eines Kachelofens, der ca. 20 Jahre nicht in Betrieb war, werden rund 3.000,- € fällig. Kann die der Vermieter steuerlich absetzen? Oder sogar der Mieter?
3 Antworten
Wenn der Vermieter eine annähernd ortübliche Miete (gem. § 21 Abs. 2 EStG) nimmt, dann kann er die Sanierungskosten von den Mieteinnahmen absetzen.
Wenn Ihr hingegen dieses Haus - sagen wir - mehrjährig mietet, so dass Ihr dort auch einen Haushalt gründet, dann könnt Ihr als Auftraggeber die haushaltsnahen Handwerkerleistungen gem. § 35 a EStG ("Alles außer Material") zu 20 % und diesen Betrag begrenzt auf € 1.200 von Eurer Einkommensteuer absetzen.
Der Vermieter könnte die Kosten durchaus als Werbungskosten geltend machen. Als Mieter wäre die Kosten beschränkt abzugsfähig (im Rahmen der sog. "haushaltsnahen Aufwendungen). Siehe: https://ratgeber.immowelt.de/a/das-koennen-mieter-von-der-steuer-absetzen.html
Du kannst eine fremde Sache nicht absetzen.
Der rechtliche Rahmen hat sich seit der erstmaligen Vorlage der Frage vor 20 Stunden nicht geändert.