Erbengemeinschaft Handlungsbedarf?

Jetzt habe ich auch mal wieder eine Frage. 

Der Ehepartner ist verstorben, es gibt kein Testament. Die Witwe und drei erwachsene Kinder erben nach gesetzlicher Erbfolge gemeinsam. Es gibt ein Haus und ein Wohnung, die beiden Ehepartnern zu je 50% gehören; zusätzliches Geld ist keins vorhanden, da erst kürzlich das Dach des Hauses erneuert wurde. Die Witwe möchte im Haus bleiben und auch weiterhin die Mieteinnahmen aus der Wohnung für sich nutzen.

Muss die Erbengemeinschaft nun tätig werden und irgendetwas tun (Notar, Grundbuch umschreiben, Verträge aufsetzen...) oder können alle warten, bis auch der zweite Erbfall eingetreten ist (hoffentlich nicht so bald) und dann erst handeln?

Die Erbengemeinschaft kann sich auch (noch) nicht entscheiden, wer was/wie viel/welchen Teil bekommen soll. Können sie sich mit der Entscheidung Zeit lassen und auch später noch (beim Notar?) die "Anteile" festlegen, die jeder bekommt (wenn sich alle einig sind), inkl. etwaiger Ausgleichszahlungen an Geschwister bei Übernahme des Hauses (im Zuge der "Erbauseinandersetzung"?), oder ist es irgendwann zu spät und es wird davon ausgegangen, dass die Kinder beim ersten Erbfall auf ihre Erbteile verzichtet haben? 

Die Kinder möchten ihrer Mutter keinen Druck machen und haben es auch nicht eilig, ihre Anteile zu bekommen. 

Es wäre nur blöd, wenn hinterher stillschweigend davon ausgegangen wurde, dass die Witwe alles geerbt hat und nach dem zweiten Erbfall dann ggf. zu hohe Beträge vererbt werden und bei den Kindern Erbschaftssteuern anfallen. 

Habt ihr einen Rat? 

(Sterbeurkunde dauert in dieser Stadt 8 Wochen. 4 Wochen sind schon vorbei.) 

Erbengemeinschaft, Erbschaft
Erbrecht -Grabpflege per Vergleich vererbt?

Für folgende Situation bitte ich um juristisch begründete Meinung, finde das neben den vielen anderen Themen echt kompliziert.

 2 Eheleute sind verstorben:

Beerbt wurden sie von ihren 3 Kindern

Diese schlossen im Rahmen

der Erbauseinandersetzung in einer Meditation einen gerichtlichen Vergleich mit

etlichen Punkten.

Im Protokoll des Vergleichs ist im Wortlaut (anonymisiert) festgehalten:

"Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Kosten der Grabpflege von den Erben Kind A und Kind B künftig getragen werden. Die Kosten für die Friedhofsgebühren trägt der Erbe Kind C."

Kind C war bereits vor dem Vergleich Nutzungsberechtigter der Grabstelle

 

Jetzt ist Kind A 2023 verstorben und

hat Enkel A als Alleinerben

Kind B verlangt nun von Enkel A die hälftige (Kosten)Beteiligung von Enkel A an der Grabpflege

Die Frage ist: Inwieweit ist die Verpflichtung auf Enkel A übergegangen?

Die Frage ist also, ob Enkel A neben dem Grab seiner Mutter auch das seiner Großeltern pflegen muss (aufgrund des Vergleichs)

Ich habe dazu folgende gegensätzliche Meinungen ohne juristische Vorbildung:

 1)

Ein gerichtlicher Vergleich

ist ein Vertrag der vom Erben erfüllt werden muss, gedeckt durch §1967 BGB Satz 2

2)

Laut §1967 BGB Satz 1 ist die Haftung des Erben auf die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt zu denen nach Mehrheitsmeinung die Grabpflege nicht gehört.
Außerdem ist die Bestimmung des Vergleichs namentlich auf Kind A persönlich bezogen.

Dagegen sind die verbleibenden Erben Kind B und C an den Vergleich gebunden.
Da sie diesem zugestimmt haben.

Daher sind zwar grundsätzlich die ansonsten bereits erfüllten Bedingungen des Vergleichs auf den Enkel A übergegangen, nicht aber der Passus der Grabpflege.

erbrecht, Erbschaft
Zufallserbe annehmen?

Ich weiß, es ist wohl eine seltsame Frage, aber dieses Problem treibt mich um.

Vor einigen Tagen bekam ich einen Brief, dass ich, als NAchkomme meiner verstorbenen Mutter, als Erbe ihres verstorbenen Halbbruders in Frage komme, der kinderlos verstorben ist.

Ich habe den Mann nie gesehen, wußte nicht, dass es ihn gab, ja ich habe meinen leiblichen Großvaterauch nie kennen gelernt.

Wie auch immer, der Verblichene hatte ein Testament gemacht,aber Formfehler begangen, womit die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,wodurch eben eine Cousine von mir und ich ins Spiel kommen,neben seinen noch lebenden Geschwistern (sind wohl 3).

Der Mann war Wohlhabend,Ferienhaus in Schweden (u.A.Anteil an einem Golfclub), Wertpapiere, Bankguthaben, MG Oldtimer.

ER hatte im ungültigen Testament alles an einen Freund, der auch als Testamentsvollstrecker eingesetzt war, an zwei Nachbarinnen und eine Freundin vererben wollen.

Sollte ich ausschlagen,weil er mich nicht kannteund er bestimmt nicht wollte,dass ich etwas bekomme?

Oder sollte ich es vom Verhalten der anderen Erben abhängig machen,die bis auf eine Schwestr von ihm nicht bedacht wurden und auch die bekam nur ein Erinnerungsstück (eine Uhr aus dem früheren Familienhotel für ihre Kneipe).

Oder sollte ich in Erinnerung an meine Mutter annehmen,die wohl bei der Erbschaft von ihrem leiblichen Vater übervorteilt worden war (ich war damals Schulkind und habe nur mitbekommen, dass es daheim ein Streittthema zwischen meinen Eltern war).

Annehmen, in Erinnerung an die Mutter 50%
Ausschlagen, wenn man den Erblasser nicht kennt. 20%
Andere Idee 20%
Abhängig machen vom Verhalten der anderen Erben. 10%
Erbschaft, Erbausschlagung
Ich bekomme von meinem Vater das Haus geschenkt, muss ich dem Halbbruder im Falle meines Vaters Tod etwas abgeben?

Hallo zusammen,

bin leider in einem etwas komplizierteren Fall und würde mich sehr über Hilfe freuen!

Ich bin Einzelkind, Mitte 20, meine Eltern haben sich vor einigen Jahren getrennt aber noch nicht geschieden. Die Scheidung soll nun kommen.

Es gibt ein kleines Haus, welches beiden Elternteilen zu 50% gehört, es ist noch nicht ganz abbezahlt, ca. 40k sind noch Schulden drauf.

Meine Vater wohnt noch in dem Haus, möchte auch ungerne ausziehen, meine Mutter möchte ihren Pflichteil haben, das sind nach erster Schätzung ca. 90k.
Mein Vater müsste einen weiteren Kredit aufnehmen, um hier meine Mutter auszubehalten oder das Haus verkaufen.
Da er bereits über 60 ist, würde er wahrscheinlich keinen neuen Kredit mehr bekommen und müsste mich da mit ins Boot holen.

Nun habe ich noch einen Halbbruder, von meines Vaters Seiten.
Diesen kenne ich nicht, mein Vater hat auch keinen Kontakt zu ihm und möchte nicht, dass dieser Mal einen Teil des Hauses erbt (Das Haus sollte dann zu 100% zu mir gehen). Um das zu erreichen, würde er meine Mutter ausbezahlen und das Haus, welches dann ihm zu 100% gehört, mir als Schenkung überschreiben, ohne Wohnrecht für ihn. Er meinte, so würde diese 10-Jahres-Grenze nicht gelten, in der mein Halbbruder im Falle des Todes meines Vaters noch am Haus beteiligt sein könnte.

Ich bin da leider nicht ganz so informiert, was meint ihr?
Würde mein Halbbruder hier dann wirklich von "meinem" Haus nichts mehr antasten können in diesem Szenario?
Die Alternative wäre, das Haus zu verkaufen und unter meinen Eltern aufzuteilen.
Da es aber ein sehr kleines und eher nicht so attraktives Haus für heutige Verhältnisse ist, ist der Preis eben eher gering und die 90k pro Elternteil, da würde mit Sicherheit nicht mehr viel über bleiben in 20 Jahren.
Wäre es daher für mich nicht sinnvoller das Haus über einen weiteren Kredit (Auszahlung meiner Mutter) zu behalten? Dann hätte ich zumindest den Sachwert irgendwann mal.

Danke vorab für eure Hilfe!

eltern, erbrecht, Erbschaft, Geschwister, Kredit, scheidung, schenkung
Vorerbe - Nacherbe - was tun?

Ich frage hier für meinen Sohn da die ganze Sache total verzwickte ist und irgendwie selbst die Anwälte glaub nicht weiter wissen und wir von einem zum anderen geschickt werden.

Der Vater meiner Kinder ist 12/21 verstorben. Da gab es dann eine Erbengemeinschaft alles gut und schön, es kamen lediglich Einkommenssteuern auf die Kinder (2 sind volljährig) zu.

Opa, der Lebensgefährte der leiblichen Oma seit 30 Jahren ist 11/22 verstorben. Dieser hat ein Testament 2004 gemacht von dem keiner was wusste. Da wurde seine Lebensgefährtin (die leibliche Oma)als vorerbin eingetragen, der verstorbene Vater meiner kinder als Nacherbe und letztendlich mein ältester Sohn als Nachersatzerbe.

Nun ist die Oma leider 4/23 auch verstorben. Was heisst mein Sohn erbt als nacherbe vom nicht leiblichen Opa. Er ist als allerbeste eingesetzt. Der Opa hatte noch 2 lebende Kinder die ihren pflichtanteil beanspruchen. Dies haben sie bereits nach dessen Tod bei der vorerbin geltend gemacht. Das Gutachten für Haus kam jedoch erst nach ihrem Tod. Wer trägt nun den pflichtteilsanspruch der Kinder vom ursprünglichen Erblasser? Die erben des vorerbens oder der nachersatzerbe? Müssen die erben des vorerben die erbschaftssteuer entrichten, da diese noch nicht bezahlt wurde? Wir wissen dass auch erbschaftssteuer auf meinen Sohn zu kommt in Höhe von 30 Prozent weil er nicht verwandt war mit dem Erblasser.

Nun zum zweiten erbstreit gerade der verstorbenen Oma. Da gibt es nun 11 erben 4 Kinder und 6 Enkelkinder die anstelle des verstorbenen Vaters gerutscht sind. Für die minderjährigen Kinder haben wir das Erbe ausgeschlagen. Da die Oma in dem Haus von ihrem Lebensgefährten gelebt hat was mein Sohn nun geerbt hat, hatte ihre Tochter noch einen Schlüssel. Diese hat über Nacht direkt am Todestag alle Papiere der letzten 10 Jahre verschwinden lassen, den gesamten Schmuck ihrer Mutter mit genommen sowie ein Auto und ein Kfz Hänger, sowie spardosen die für Enkelkinder bespannt wurden. Die Kfz hat sie 5/23 auf sich angemeldet und bewegt diese Fahrzeuge. Es sind noch 10 Tage Zeit das Erbe auszuschlagen und heute hat sie gemeint dass sie das tun wird. Ist das denn möglich wenn sie schon alles genommen hat?

Mein Sohn der vom Opa geerbt hat (Haus Grund und lebensversicherung) möchte das Erbe auch ausschlagen. Macht das Sinn als nachersatzerbe? Hat das Einfluss auf das Erbe seines nicht leiblichen Opas?

Ich weiss sehr komplex und wir sind alle irgendwie überfordert aber vllt kennt sich doch wer besser aus als wir. Danke

Erbengemeinschaft, erbrecht, Erbschaft, Erbschaftssteuer, Erbe ausschlagen
Wie kann man am günstigsten ein Haus an den Schwiegersohn abgegeben?

Hallo zusammen,

unsere Tochter ist leider im Alter von 35 Jahren von uns gegangen. Unser Schwiegersohn ist für uns wie unser eigenes Kind. Ich habe selbst eine ältere Mutter (93 J.) und einen Bruder (65 J.); ich möchte jedoch, dass keiner der beiden etwas erbt, bzw. eben nur mögliche Weinbergle usw. aber nicht unser (von mir und meiner Frau) bewohntes Haus (Verkehrswert ggf. 400.000€). Dies würden wir gerne dem Schwiegersohn vererben / schenken / kostengünstig zukommen lassen. Geld wollen wir eigentlich nicht von ihm. Ich werde 70 und meine Frau 69, wie lange wir noch leben, dass weiß nur der liebe Gott.

Für uns sollte die Sache am liebsten zeitnah angegangen werden. Recherchen zufolge ist das Vererben doch die ungünstigste Lösung? Eben durch den Pflichtteil für meine Mutter / Bruder und eben der Erbschaftssteuer.

Mit einer Schenkung lese ich nur, dass hier die Schenkungssteuer anfällt und natürlich sofern wir unter 10 Jahren versterben, auch mein Bruder / Mutter einen Pflichtteil fordern könnten?

Ist ein Verkauf an den Schwiegersohn sinnig? Wir würden die Immobilie somit von ihm mieten und ihm so das Geld wieder "zurückführen"? Noch dazu könnte er so mögliche Reparaturen über die Steuer absetzen usw.

Ich bin total ratlos was die günstigste und für ihn / uns beste Lösung ist.

Mit freundlichen Grüßen,

HM

Erbschaft, Immobilien, Schenkungssteuer
Spekulationssteuer nach erbauseinandersetzungsvertrag?

Guten Tag, ich hab eine Frage .

ich habe 2018 mit meinem Bruder zusammen mehrere Immobilien geerbt.

leider hatte die Mutter kein Testament hinterlassen so das wir uns darauf geeinigt haben das mein Bruder Haus A und B bekommt und ich Haus C und D

da leider auch Hypotheken hinterlassen wurden haben wir uns darauf geeinigt diese fairer Weise zu 50/50 aufzuteilen , also habe ich meinem Bruder Summe XY als Ausgleich gegeben damit wir beide die selbe Höhe der Hypotheken haben .Haus C und D ( meine ) hatten weniger Hypotheken als Haus A und B ( die meines Bruders) demnach haben wir uns geeignet das ich meinem Bruder das Geld gebe was er mehr an Hypotheken Last hatte , Sodas wir beide gleich belastet waren . Haben ein gutes Verhältnis.

im erbauseinandersetzungsvertrag steht nun folgendes

Der Beteiligte zu 2)( Ich )verpflichtet sich, an den Beteiligten zu 1)( meinen Bruder) ein Gleichstellungsgeld für die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Objekt C und D in Musterstadt , eingetragen im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 in Höhe von insgesamt. XY Euro zu bezahlen .

nach 5 Jahren habe ich mich nun entschlossen die Immobilien zu verkaufen , jedoch bin ich nun nicht sicher ob durch die Aufteilung der Hypotheken bzw. ich meinem Bruder damals Summe xy gegeben habe nun die spekulationssteuer anfallen würde.

falls ja, worauf fällt die Steuer genau an.? Auf die Summe die ich meinem Bruder damals bezahlt habe? Quasi 40% der Summe ?

für antworten wäre ich wirklich dankbar !

Erbschaft, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerrecht
Ab wann steht Bürgschaft in der Schufa?

Das Netz ist voller Informationen, dass eine Bürgschaft bei der Schufa als "neutraler" Eintrag vermerkt wird.
Doch ein Experte hier meinte, dass die Bürgschaft erst in der Schufa auftaucht, sobald der Bürge zur Zahlung in Anspruch genommen wird.
Vielleicht meinte er auch, dass sie erst dann Einfluss auf die Scores hat?
Die Schufa kann nur speichern, was ihr gemeldet wird.
Kann es sein, dass die Banken dies unterschiedlich handhaben, und dass (manche) Sparkassen eine Bürgschaft zunächst nicht melden, sondern erst, sobald der Zahlungsanspruch entsteht?

Hat da jemand Erfahrungen?

In der Schufa-Selbstauskunft meiner Freundin steht keine Bürgschaft.
Doch ich traue ihrem Stiefvater nicht.
Und da war vor 8 Jahren ein "dubioser" Banktermin ihrer (Stief-)Eltern, wo sie unbedingt mitkommen und "etwas unterschreiben" sollte.
Was, das hat sie natürlich nicht gelesen.
Der Stiefvater hatte ihr erklärt "Das hat mit unserem Umzug nach Frankreich zu tun.
Die Bank braucht eine deutsche Adresse, an welche sie Post schicken kann, wenn diese im Ausland nicht angenommen wird. Mit der Unterschrift verpflichtest Du Dich, die Post dann weiterzuleiten.".
Post kam in den 8 Jahren nie an.
Und noch andere merkwürdige Geschichten, welche für mich nach Insolvenz aussahen.
Doch nun ist die Mutter gestorben, der Stiefvater gibt keinerlei Informationen über die Vermögenssituation heraus und möchte das Erbe "allein regeln".
Die Töchter vertrauen ihm und fragen erst gar nicht nach.

Da kommt mir dieser "dubiose" Banktermin wieder in den Sinn und der Verdacht, dass meiner Freundin eine Bürgschaft untergejubelt wurde.
Oder wie sonst kommt ein überschuldetes Paar im Alter von 70 und 74 ohne Sicherheiten ind Deutschland, nur einem Ferienhäuschen in Frankreich noch an einen Kredit mit offenbar über 8 Jahren Laufzeit?

Nein, ich kann meine Freundin leider nicht zur Sparkasse schicken, damit sie fragt, was sie da unterschrieben hat.
Denn sie vertraut ihrem Stiefvater und der Haussegen hängt wegenmeines Misstrauens ohnehin schon schief...

Bürgschaft, erbrecht, Erbschaft, Schufa
Bruder holt aus Erbmasse Gelder vor Ableben der Mutter - Rückzahlung an Geschwister?

Folgender Sachverhalt:

Wir sind 4 Kinder, Testament meiner Eltern wurde gemacht. Dabei erhält mein kleiner Bruder das Elternhaus und das dazugehörige Geschäft, wir drei restlichen Kinder den irgendwann anfallenden Erlös aus dem Elternhaus meiner Mutter. Alles wunderbar geregelt.

Nun ist vor ca. 10 Jahren meinen Vater gestorben. Mein kleiner Bruder übernahm das Geschäft wie es testamentarisch festgelegt wurde. Übrig blieb meine Mutter die ihr Elternhaus dann vor ca. 5 Jahren für 400.000 Euro verkaufte.

Aus diesem Hauserlös hat sie uns drei Geschwistern jeweils 80.000 Euro "als vorzeitiges Erbe" ausbezahlt. Übrig blieben also noch ca. 150.000 Euro.

Meiner Mutter ging es die letzten Jahre immer schlechter, Demenz setzte ein. Alles nicht schön. Wie so oft: Das Verhältnis von uns dreien zu unserem kleinen Bruder wurde zunehmend schlechter und schlechter.

Meine Mutter ist nun letzte Woche gestorben und wir haben mitbekommen, dass mein kleiner Bruder (der als einziger Bankvollmacht zu den Konten meiner Mutter hatte) im Laufe der letzten Jahre ca. 80.000 bis 100.000 von den Konten meiner Mutter an sich überwiesen hat. Also genau ein Teil des Geldes, was ganz sicher aus dem Hausverkauf resultierte und letztendlich das Erbe von uns drei Geschwistern ist.

Meine Frage: gibt es denn eine Möglichkeit dieses Geld von meinem Bruder zurückzufordern? Oder ist es eine "Schenkung" meiner Mutter?

Das Ganze ist sehr schäbig und belastet uns drei Geschwister - zumal wir nie gedacht hätten, dass uns so eine Nummer passiert...

Für jeden Hinweis dankbar!

Erbe, Erbschaft
Schenkung Elternhaus - Auszahlung Geschwister?

Meine Eltern ( beide ca. 65 Jahre alt ) wollen ihr Einfamilienhaus, ca. 500 qm2 Grundstück zu Lebzeiten verschenken. Wert der Immobilie: ca. 1,1 Mio, nach Abzug Wohnrecht / Nießbrauch bleiben noch 800.000 € übrig. Da das Grundstück zu 50 % auf beide Elternteile aufgeteilt wurde, können diese jetzt zu je 400.000 € verschenken und bleiben damit im Freibetrag von 400.000 € / Kind. Somit schenkungssteuerbefreit.

Ich habe als Bruder 2014 bereits von meinen Eltern ein Grundstück  vererbt bekommen und darauf ebenfalls ein Einfamilienhaus gebaut. Dieses ist in den letzten Jahren enorm an Wert gestiegen. Ca. 1400 € Wertsteigerung / pro qm2. Grundstücksgröße ca. 520 qm2. Damaliger Wert: ca. 350.000 nur Grundstück, heutiger Wert ca. 1,5 Mio inkl. Einfamilienhaus.

Mein Bruder hat vor 3 Jahren bereits eine Eigentumswohnung vererbt bekommen. Hieraus erhält er seither auch die Mieteinnahmen. Eine zweite Eigentumswohnung steht noch zur Schenkung aus.

Wie sieht es mit der Auszahlung an den jeweiligen Bruder aus, da das Grundstück von 500 qm2 natürlich einen höheren Wert hat als die noch zu verschenkende Eigentumswohnung.

 2014: Bruder 1 erhält 520 qm2 Grundstück zum Bau eines Einfamilienhauses, Wert: 350.000 €

2019: Bruder 2 erhält Eigentumswohnung und seither auch die Mieteinnahmen, Wert ca. 200.000 €, Mieteinnahmen ca. 600 €/ Monat.

 

Nun Offen:

1.   Schenkung 500 qm2 Grundstück mit Nießbrauch für Eltern im Elternhaus, Wert ca. 1,1 Millionen, nach Abzug Wohnrecht: 800.000 €.

 2.   Schenkung Eigentumswohnung Nr. 2, Wert ca. 300.000 € inkl. Mieteinnahmen, ca. 600 €/ Monat.

 Wie ist hier zu verfahren mit Ausgleichszahlungen an die jeweiligen Brüder je nach dem wer das höherwertige Grundstück oder die Eigentumswohnung erhält? Zu bedenken ist, dass Bruder 2 bereits Mietzahlungen erhält, Bruder 1 bereits 2014 das Grundstück 1 erhielt.

 

Vielen Dank.

Erbschaft, schenkung
Bruder und das Erbe unserer Mutter?

Hallo erstmal,

Es wird ein langer Text und ich entschuldige mich schon Mal im Vorhinein. Aber ich hoffe auf ein bisschen Hilfe.

Vorab zur Geschichte. Die letzten 4 Wochen vor dem tot meiner Mutter habe ich sie gepflegt. Im selben Zeitraum war die Flut im Kreis Ahrweiler. Also habe ich nicht nur meine Mutter gepflegt, sondern auch für die Familie meines Bruders und der Familie meiner Schwägerin eingekauft, gekocht, geputzt und gewaschen. Mein Bruder konnte sich deshalb komplett aufs räumen der überfluteten Räume kümmern. Meine Mutter war stink sauer das ich das gemacht habe, sie sagte die würden dir und mir auch nicht helfen. Ich sagte ihr es ist doch mein Bruder. Einen Streit den ich sehr bereue.

Ich wohnte mit meiner Mutter zusammen habe aber manchmal 2 Wochen bei meinem Freund Zeit verbracht. Bin aber immer noch bei meiner Mutter gemeldet. Wenn ich Zuhause war, waren wir einkaufen, waren auf der Bank oder beim Arzt. Ich habe mit ihr alle Sachen des täglichen Lebens erledigt.

Seit dem tot meiner Mutter herrscht hier Krieg.

Mein Bruder möchte,

1) den Hund. Es ist ein Rassehund aber schon 11 Jahre alt. Ich habe sie damals gekauft, Kaufvertrag vorhanden, stehe im Impfpass und bin beim Tierarzt eingetragen. Der Hund war aber über meine Mutter versichert und gemeldet. Versicherung war billiger da sie bis zur Rente öffentlicher Dienst war.

2) Geld. 2014 bekam ich 45.000€ Schmerzensgeld ausgezahlt, der Grund war ein schwerer Verkehrsunfall. Das Geld ging auf das Tagesgeldkonto meiner Mutter. Wir haben uns gut verstanden und vertraut. Von dem Geld sind noch 12.000€ übrig. Mein Bruder behauptet nun das das Geld Teil des Erbes ist. Trotz ich das Gegenteil beweisen kann.

3) mein Auto. Von dem Schmerzensgeld habe ich mir ein gebrauchtes Auto gekauft. Das wurde auf meine Mutter zugelassen halt weil es billiger war. Jetzt sagt mein Bruder das die Hälfte des Autos ihm sei. Aber der Kaufvertrag läuft auf mich, mein Bruder war bei der Unterzeichnung dabei.

4) ganz wichtig mein Elternhaus. Ich würde das Haus gerne übernehmen. Geld dafür würde mir mein Freund geben. Das Haus hat auch keinen Wert. Das Haus hat nur einen Zugang von ca. 70cm breite. Die Haustüre zu Versetzen geht auch nicht, da das Haus direkt an der Straße steht. Fassade ist angefangen aber nicht fertig gestellt, Schuppen muß abgerissen werden. Gastherme und Sicherungskasten sind neu. Mein Bruder will sehr viel Geld mehr als es wert sein kann. Er will 50.000€.

5) seit dem Verkehrsunfall lebe ich von Sozialsicherung. Die haben immer die Hälfte der Heizkosten übernommen. Geheizt wird mit Erdgas und Ofen. Jetzt hat mein Bruder ca die Hälfte der Kohle aus dem Schuppen geholt und behauptet das wäre ihm.

Könnt ihr mir bitte einen Rat geben.

Der lange Text tut mir sehr leid

Erbe, erbrecht, Erbschaft, Immobilien

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