Für folgende Situation bitte ich um juristisch begründete Meinung, finde das neben den vielen anderen Themen echt kompliziert.
2 Eheleute sind verstorben:
Beerbt wurden sie von ihren 3 Kindern
Diese schlossen im Rahmen
der Erbauseinandersetzung in einer Meditation einen gerichtlichen Vergleich mit
etlichen Punkten.
Im Protokoll des Vergleichs ist im Wortlaut (anonymisiert) festgehalten:
"Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Kosten der Grabpflege von den Erben Kind A und Kind B künftig getragen werden. Die Kosten für die Friedhofsgebühren trägt der Erbe Kind C."
Kind C war bereits vor dem Vergleich Nutzungsberechtigter der Grabstelle
Jetzt ist Kind A 2023 verstorben und
hat Enkel A als Alleinerben
Kind B verlangt nun von Enkel A die hälftige (Kosten)Beteiligung von Enkel A an der Grabpflege
Die Frage ist: Inwieweit ist die Verpflichtung auf Enkel A übergegangen?
Die Frage ist also, ob Enkel A neben dem Grab seiner Mutter auch das seiner Großeltern pflegen muss (aufgrund des Vergleichs)
Ich habe dazu folgende gegensätzliche Meinungen ohne juristische Vorbildung:
1)
Ein gerichtlicher Vergleich
ist ein Vertrag der vom Erben erfüllt werden muss, gedeckt durch §1967 BGB Satz 2
2)
Laut §1967 BGB Satz 1 ist die Haftung des Erben auf die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt zu denen nach Mehrheitsmeinung die Grabpflege nicht gehört.
Außerdem ist die Bestimmung des Vergleichs namentlich auf Kind A persönlich bezogen.
Dagegen sind die verbleibenden Erben Kind B und C an den Vergleich gebunden.
Da sie diesem zugestimmt haben.
Daher sind zwar grundsätzlich die ansonsten bereits erfüllten Bedingungen des Vergleichs auf den Enkel A übergegangen, nicht aber der Passus der Grabpflege.