Eigenbedarfskündigung nach 17 Jahren?

Guten Tag,

bin neu in dem Forum und hoffe das mir jemand ein paar hilfreiche Infos und Tipps geben kann.

Es geht um folgende Situation:

Wir haben letzte Woche eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von unserer Vermieterin erhalten. Sie hat uns eine Frist bis 31.12.2019 eingeräumt.

Die Kündigung ist äußerst detailliert formuliert, inklusive aller relevanter Informationen, Begründungen und Hinweise auf Paragrafen, etc., soweit ich das bisher recherchieren konnte. Laut neuesten Informationen wird die Wohnung in den nächsten Tagen auf den Sohn der Vermieterin (Enkel der Vermieterin soll laut Kündigung einziehen) überschrieben.

Der Mietvertrag wurde Januar 2015 abgeschlossen. Davor war meine Mutter (in der selben Wohnung) seit 1996 Mieterin.

Im Januar 2002 bin ich dann nach einem Auslandsaufenthalt als Untermieter zu meine Mutter gezogen. Diese Untermiete war von der Vermieterin mündlich genehmigt und wurde von Ihr auch mal schriftliche für das Arbeitsamt bestätigt. Da meine Mutter im Dezember 2014 wegen Demenz im Altersheim untergebracht wurde, habe ich die Wohnung (zusammen mit meiner Freundin) dann ab Januar 2015 übernommen.

Wir wohnen im Raum München und sehen wirklich keine Möglichkeit in dieser kurzen Zeit eine neue finanzierbare Wohnung zu finden.

Nun planen wir ein persönliches Gespräch mit der Vermieterin am kommenden Wochenende um eine Fristverlängerung zu erreichen.

Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat Jura-Kenntnisse im Mietrecht die uns weiterhelfen könnten?

Vielen Dank im voraus!

Andy66

Immobilien, Mietrecht
Wie wirkt sich gemeinschaftlicher Hausbesitz unter Geschwistern steuerlich und rechtlich aus?

Guten Tag 

Meine Eltern haben ihr Haus vor vielen Jahren zu je 1/3 an meine beiden Schwestern und mich überschrieben. Außer dem Eintrag im Grundbuch zu je 1/3 gibt es unsererseits keine formale Vereinbarung. 

Das Haus verfügt über 3 Wohnungen, wovon 2 vermietet waren und sind. 1 Wohnung wurde von meinen Eltern bewohnt und steht jetzt leer. Die Vermietung der beiden Wohnungen hatten in der Vergangenheit meine Eltern übernommen.
Meine Eltern sind vor 1 bzw. 2 Jahren verstorben. 

Letztes Jahr (Juni 2018) haben meine beiden Schwestern die Wohnungen neu vermietet. Ich bin von ihnen in den Mietverträgen zwar als Mitvermieter genannt, habe aber beide Verträge nicht unterschrieben (war nicht an der Vermietung beteiligt). 

Die Mieten werden auf das frühere Konto unserer Mutter gezahlt. Das Konto wird seit Frühjahr 2019 als Erbengemeinschaftskonto OHNE Einzelverfügungsberechtigung geführt.

Ich habe mehrere Fragen:

1.     Wir sind keine Erbengemeinschaft, da wir das Haus ja nicht geerbt haben.

Besteht irgendeine andere rechtliche Form von Gemeinschaft?

2.     Sind die Mietverträge ohne meine Unterschrift überhaupt gültig?

3.     Gelte ich als Vermieter, obwohl ich die Verträge nicht unterschrieben habe?

4.     Gelten die Mieteinnahmen für mich als steuerlich wirksame Einnahmen? 

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus

 S.Reiser

Immobilien, Steuern
Teil vom gekauften Grundstück nach dem Kauf wieder verkaufen?

Hallo,

Ich und mein Mann wollen uns ein Haus mit großem Grundstück kaufen. Insgesamt sind es rund 7600 Quadratmeter. Wovon aber „nur“ etwa 2000 Quadratmeter Wiese hinter dem alten Haus sind und der Rest ist auf der anderen Straßenseite eine riesige Wiese, welche aktuell noch verpachtet wird.

Nun folgende Frage:

der Pachtvertrag läuft demnächst aus und es wurde bereits für die Große Wiese ein Preis zum abkaufen geboten.

Den Makler haben wir bereits gefragt, ob wir das Haus mit der dahinter liegenden Wiese separat (also ohne die verpachtete Wiese) erwerben könnten, da wir die große Wiese nicht benötigen.

Da hieß es von ihm, das es nur alles zusammen gekauft werden kann, da für die Verkäufer sonst 2x Notarkosten entstünden.

Als wir daraufhin wiederum sagten, das wir dann halt alles zusammen kaufen und die Große Wiese gleich verkaufen würden, meinte der Makler, das es die Bank nicht mitmachen würde ... da wir ja einen Kredit mit der Summe X bekommen würden um alles zu erwerben und dann aber durch den Verkauf der Wiese sozusagen einen Gewinn machen und somit die Bank „verarscht“ hätten , da diese uns dann zuviel ausgezahlt hätte 🤷🏻‍♀️.

Hat er damit recht? Aber uns würde ja nichts anderes übrig bleiben? Und das Geld vom Verkauf würden wir ja gleich zur Kredit Tilgung nehmen. Oder haben wir sozusagen wie eine Art „Sperre“, das wir für einen bestimmten Zeitraum das Grundstück nicht verkaufen dürfen?

Ich hoffe man kann dem Text nachvollziehen um was es uns geht 😅.

Danke schon mal für alle hilfreichen antworten.

Grundstück, Immobilien
Belastetes Haus in Wohnungen aufteilen und diese verkaufen?

Hallo Ihr lieben Hilfsbereiten,

ich hätte da eine Frage, zu der ich bisher noch keinen wirklich passenden Thread gefunden habe. Und bitte seid geduldig mit mir, ich bin in Immobiliendingen echt unbedarft!

Ich habe vor Jahren zusammen mit meiner Frau ein Haus (3 Etagen) gekauft/finanzieren lassen, von dem wir eigentlich jeweils eine Etage als Büro nutzen, vermieten und selbst bewohnen wollten. Inzwischen hat uns das Leben leider ziemlich herumgebeutelt. Der Mieter ist weggefallen (und Ersatz ist hier nur schwer zu finden), das Büro läuft nicht, wir müssen uns sehr strecken, um Zinsen und Tilgung zu bedienen, und neben der Grundschuld für das Finanzierungsdarlehen sind noch ein paar Zwangshypotheken dazugekommen (und damit die latente Angst vor Zwangsversteigerung). Die Restdarlehensschuld und die Zwangshypotheken dürften bei der Lage, der Immobiliensituation am Ort und dem Sanierungszustand (ca. 2/3 bis 3/4 des Hauses sind renoviert) bei einer Zwangsversteigerung den Verkaufserlös weitgehend aufzehren oder, im schlimmsten Fall (je nach Versteigerungsergebnis), sogar übersteigen. Alles also ziemlich schlamasselig...

Nun mein vielleicht blauäugiger Gedanke:

Wenn wir das Haus in drei Wohnungen aufteilen könnten und für die beiden komplett renovierten Wohnungen zu einem guten Preis Käufer fänden (ich weiß, zu viele Konjunktive!), dann bestünde eventuell die Chance, daß wir womöglich die dritte Etage behalten können.

Haltet Ihr das zumindest für theoretisch denkbar? Mir ist schon klar, daß diese Lösung voraussetzen würde, daß man das Haus vor dem Verkauf aufteilt, was allein ja schon sehr teuer ist wegen der hohen Notar-/Grundbuchkosten, und dafür können wir das Geld nicht vorstrecken. Ob die Bank bei sowas überhaupt mitmacht? Ob sie vielleicht sogar die Teilungskosten vorfinanzieren würde, wenn man ihr nachvollziehbar darlegen könnte, daß der Wert der beiden zu verkaufenden Etagen im Verkaufsfall deutlich über den Grundschulden liegt (und bei einem Verkauf auf dem freien Markt in der Regel erheblich höhere Erlöse zu erzielen sind als bei einer Zwangsversteigerung)? Oder bin ich hier vollkommen im Traumland gelandet? Und: müssen die (nachrangigen) Gläubiger, die uns die Zwangshypotheken reingedonnert haben, einer Teilung und einem Verkauf auch zustimmen?

Für jeden Input bin ich dankbar!!!

Herzliche und dankbare Grüße,

Mats

Hausverkauf, Immobilien, Hypothekendarlehen
Höhe der AFA Sätze / Nutzungsdauer bei Garagen & Tiefgaragen?

Hallo,

ich habe im Jahr 2012 einige Tiefgaragenstellplätze, die unterhalb von Wohngebäuden liegen, gekauft und vermietet. Die Immobilien wurden in den Jahren 1973, 1985, 1997, 1999 erbaut.

Ich habe dort keine Wohnungen und vermiete auch nichts zum Wohnen.

Der Gebäudewert zzgl. anteiliger Kaufnebenkosten wurde von mir seit Übergang von Nutzen und Lasten mit 2% (Nutzungsdauer 50 Jahre) abgeschrieben.

Nun finde ich in vielen Steuerratgebern Hinweise auf andere Nutzungsdauern: 33 Jahre, 30 Jahre, 20 Jahre….bzgl. vom Baujahr abhängige Restnutzungsdauer.

Wie seht Ihr das? Habe ich zu wenig abgeschrieben?

Die Steuerbescheide sind ggf. noch nicht komplett wirksam, weil das FA sich die Prüfung der gewinnerzielungsabsicht (Gewerbeimmobilien) noch offen hält.

Kann ich daher etwas korrigieren? Sollte ich das tun?

Oder kann ich zumindest für die Zukunft noch etwas ändern? Wie müsste ich vorgehen?

Nach Kauf habe ich den Bodenrichtwert mit der Fläche das anteiligen Grundstücks (Miteigentumsanteil an der Anlage x Bodenrichtwert) genommen und als Bodenwert ausgewiesen. Der Rest war dann Gebäudewert.

Nun sehe ich (auch aus verschiedenen Gutachten), dass das sehr nachteilig ist, da der Bodenrichtwert sich ja auch mehrgeschossige Wohnbebauung bezieht und mein Bodenwertanteil nun oft bei über 50% am Kaufpreis lag.

Kann ich dies noch korrigieren?

Dieser neue Rechner zur Afa spuckt für TG Plätze aber auch nur komische Werte aus – oder könnte ich mich auf diesen berufen?

So, leider noch kurz ein weiteres Thema: ich habe gerade in einer GbR noch oberirdische Garagen auf einem Garagenhof, Baujahr 1965 und 1974, gekauft.

Sie stehen getrennt von Mehrfamilienhäusern. Massiv gebaut.

Diese finde ich in der AFA Tabelle bei 15 oder 20 oder 30 Jahre. ABER die sind nun schon seit Bau längst rum. Fange ich hier dann auch komplett von vorne an? Obwohl man das Alter wirklich sehr ansieht?

Und wenn ich bei der Kaufpreisaufteilung Gebäude zu Boden über das Ertragswertverfahren mit 60 Jahren Nutzungsdauer lt. Staatlicher Sachwertrichtlinie vorgehen muss, dann ist das ja auch im Gegensatz?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen zu diesen 3 Themen!

Liebe Grüße! 

AFA, Immobilien
Mit Grundsicherung Haus vermieten?

Hallo zusammen :)

Ich, 33, beziehe Grundsicherung und könnte jetzt von meiner Oma ein Haus alleine erben. Mein Vater und mein kleiner Bruder wohnen in dem Haus. Mein Bruder würde auf seinen Erbteil verzichten, wenn ich ihm dafür zusichere, dass er lebenslanges Wohnrecht bekommt und ich mit den Mieteinnahmen, welche ich von ihm und unserem Vater erhalten würde, das Haus fertig baue und saniere. Es ist derzeit eine ziemlich große Baustelle (kein Fußboden drin, Heizung geht nicht, Wände müssen verputzt werden, Garten muss gemacht werden etc.)

Das Problem ist, das Amt würde meiner Kenntnis nach aber die Miete als Einkommen anrechnen auf meine Grundsicherung. Und weil ich nicht in dem Haus wohne, müsste ich dies so oder so verkaufen, oder? (Ich will nicht dort einziehen wegen Schwierigkeiten mit meinem Vater)

Die Frage, die sich mir stellt ist: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich die Mieteinnahmen z.B. durch einen Vertrag mit meinem Bruder so regeln kann, dass das Amt mir dies nicht als Einkommen anrechnen kann und dass ich das Haus auch nicht verkaufen muss? Weil ich durch den Erbverzicht meines Bruders dann z.B. vertraglich daran gebunden wäre bezüglich Miete und nicht verkaufen dürfen.

Ich hoffe, ich konnte dies halbwegs verständlich erklären. Ich weiß echt nicht weiter :(

Vielen Dank im Vorraus!

Lieben Gruß

Jessy

Einkommensanrechnung, Erbe, Grundsicherung, Haus, Immobilien, Mietvertrag, Vermietung.
Werden Steuern bei einem Neubau auf einem Privatgrundstück geltend gemacht?

Hallo zusammen,

ich befinde mich in folgender Situation: Die Kredite für 2 nebeneinander liegende,bebaute Grundstücke wurden letztes Jahr abbezahlt. Auf Grundstück/Haus A wohnen derzeit meine Eltern. Grundstück/Gebäude B wurde teilw. gewerblich genutzt. Die obere Etage von Gebäude B, wurde als Wohnobjekt freigegeben. Beide Objekte wurden bis Ende 2017 vermietet.

Die Mietverträge wurden, wegen Mietrückständen, gekündigt. Nun kam die Idee, die Häuser zu sanieren, um das Eigenheim schöner zu gestalten und mehr Interessenten für Gebäude zu genieren. Da es sich jedoch um Altbau(1925) handelt, sind Sanierungsaufwendungen für die beiden Gebäude, alles andere als rentabel.

Aus diesem Grund wollen wir unternehmerisch handeln und kalkulieren, ob es sinnig ist, die beiden Gebäuden, die auf Grundstück A&B liegen, zu entfernen, um dort ein Mehrfamilienhaus zu platzieren. Nun zum Kern meiner Frage:
Grundsätzlich gilt, soweit ich es richtig verstanden haben sollte, dass keine Steuern anfallen, falls das Haus/Gebäude sich seit 10 Jahren im eigenen Besitz befindet, oder man selbst dort für einige Perioden gewohnt hat. Da sich jedoch die Beschaffenheit ändert bzw. man die Gebäuden durch ein Neubau-Wohnungen ersetzen will, ändern sich ja die Beschaffenheit. Wie sieht es steuerlich nun aus, wenn man bspw. 3 Wohnungen veräußern möchte und 3 Wohnungen selbst nutzen möchte. Werden hier Steuern geltend gemacht? Wenn ja welche? Über jegliche Antworten wäre ich sehr dankbar! Ansonsten muss ich doch zum Steuerberater :-D

Finanzamt, Grundstück, Hausverkauf, Immobilien, Steuern
Perfekte Wohnung gefunden, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

Berlin, Immobilien, Inflation, Miete, Mietrecht, wohnung, Index
Wie wird der Kapitalwert des Nießrechtes final bestimmt?

Hallo,

folgendes Szenario: Eine Frau erbt von ihrem Vater den Nießbrauch an einer Wohnung. Sie wird einige Zeit später Pflegefall, wobei die Kosten vorerst von Sozialamt übernommen werden, ihre Rente aber nicht ausreicht und das Sozialamt daher höchstwahrscheinlich versuchen wird, den Nießbrauch einzusetzen. Zusätzlich befindet sie sich in einem Insolvenzverfahren.

Mir ist soweit klar, dass sie die monatlichen Einnahmen (oder einen Teil davon) der Wohnung dann ans Sozialamt (falls nicht anders bezahlbar) und den Treuhändler abführen muss. Ich habe auch gelesen, dass bei einem lebenslangen Nießbrauch üblicherweise ein Kapitalwert berechnet wird.

  • In wie weit sind die Wohnungsbesitzer nun der Nießbraucherin verpflichtet? 
  • Müssen sie "nur" die monatlichen Einnahmen an die Nießbraucherin (bzw. das Sozialamt / ihren Treuhändler) zahlen, solange sie lebt?
  • Oder (eher der schlechtere Fall), müssen die Wohnungsbesitzer auch nach dem Tod der Frau noch für Forderungen der Nießbraucherin aufkommen, bis der regulär errechnete Kapitalwert (Jahreswert * Faktor aus Tabelle) des Nießbrauchs "abbezahlt" wurde?
  • Kann Sozialamt oder Treuhändler von Wohnungsbesitzer verlangen, die Wohnung zu verkaufen, damit der Kapitalwert bzw. die offenen Schuld / Forderung auf einen Schlag zurückgezahlt wird?

Die Frau ist schwer krank und wird daher höchst wahrscheinlich nicht so alt, wie üblicherweise bei der Kapitalwertberechnung angenommen wird. Eigentlich müsste der Kapitalwert doch dann anhand der tatsächlichen Lebensdauer erneut berechnet / korrigiert werden?

Vielen Dank für die Auskünfte!

Erbe, erbrecht, Immobilien, Nießbrauch, wohnung, Sozialamt

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