Ich möchte ein Doppelhaus bauen und die zweite Hälfte verkaufen, muss ich dies versteuern?

3 Antworten

Du baust 2 Doppelhaushälften für je 300.000,--.

Eine verkaufst Du für 400.000,-. Dabei machst Du 100.000,- Gewinn.

Dieser ist gem. § 23 EStG mit dem individuellem Steuersatz zu versteuern.  Sind ca. 40 %.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
MarcelW 
Fragesteller
 22.11.2017, 11:11

Danke, habe ich soweit verstanden. Somit scheint ein sofortiger Verkauf nicht sinnvoll.

Müssen die Mieteinnahmen dann auch anteilig versteuert werden oder kann ich meine komplette monatliche Belastung gegenrechnen?

Beispiel:
500.000€ Kredit = mtl. Gesamtbelastung 1600€ , Mieteinnahme für die zweite Hälfte mtl. 1200€. 

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wfwbinder  22.11.2017, 12:42
@MarcelW

Im Normalfall 500.000,-, abzugsfähig anteilig die Kosten auf 250.000,-, also Zinsen und Gebühren, nicht die Tilgung.

Statt der Tilgung wird die AfA abgezogen.

Vorschlag: Ihr baut die zwei Doppelhaushälften. Die werden gleich auf 2 getrennte Grundbuchblätter gebracht, also getrennt. Ihr macht auch gleich  zwei Verträge mit dem Bauträger (linke Hälfte, recht Hälfte. Ihr verhandelt auch mit der Bank, das es zwei Kredite gibt, einen für rechte Hälfte, einen für linke Hälfte.

Für die Linke Hälfte (Beispiel) wird das Eigenkapital eingesetzt, für die rechte nicht.

Dann zieht ihr nach Fertigstellung (zuerst rechte Hälfte fertig bauen, Innenausbau) in die rechte Hälfte. Wenn dann ein paar Monate später die linke Hälfte fertig wird, zieht ihr in die Linke Hälfte und verkauft die recht Hälfte.

Damit ist der Verkauf der rechten Hälfte steuerfrei, denn sie wurde von Euch in der Zeit zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Verkauf ununterbrochen von euch bewohnt.

Bedingung nach § 23 EStG ist somit erfüllt udn der Verkauf ist einkommensteuerfrei.

Der Kredit für die recht Hälfte ist getilgt und der für die linke hat nur den Restbetrag.

Darauf achten, das Sondertilgung erlaubt ist udn keine Vorfälligkeitsentschädigung kostet.

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MarcelW 
Fragesteller
 22.11.2017, 22:05
@MarcelW

Eine letzte Frage hab ich zu dieser Vorgehensweise:

Wir ziehen in die linke Hälfte, d.h. wir melden uns dort offiziell beim Bürgeramt an. Gibt es dann eine Mindestwohnzeit? Da ich davon ausgehe, dass beide Hälften so ziemlich gleichzeitig fertig gestellt werden.

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wfwbinder  23.11.2017, 08:23
@MarcelW

Im § 23 steht nur:

 Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Das wäre Theoretisch schon bei zwei Tagen so, aber ich würde es nicht übertreiben. In der Literatur sind aber Fälle bekannt, wo Leute 3 Wohnungen/Häuser in einem Jahr nacheinander zwischen Fertigstellung und Verkauf nutzten. also kaum mehr als 3 Monate.

Übrigens so einen Rat meine ich, wenn ich hier gelegentlich schreibe, warum scheuen sich Leute in so einer Situation mal eine Stunde bei einem Steuerberater zu buchen. Es geht um die Steuer auf 100.000,- Einkommen und für 178,50 Euro wäre das Problem gelöst (oder man kennt Finanzfrage.net). 

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MarcelW 
Fragesteller
 05.12.2018, 01:34
@wfwbinder

Besteht hier nicht die Gefahr, dass das Finanzamt sagt, ich hatte von Anfang an eine Gewinnabsicht und muss es dann trotzdem versteuern? Oder sollte man sich eine plausible Erklärung für den Verkauf überlegen (DHH geplant für Eltern, die dann doch nicht einziehen wollten)?

Oder gilt in jedem Fall einfach nur das Gesetz wie in Paragraph 23 EStG?

Vielen Dank!

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Marcel00  28.07.2022, 18:49
@wfwbinder

Guten Abend, sind Sie noch aktiv auf finanfrage.net? Ich habe nochmal eine Frage bzw. ich verfolge seit ca. 4 Jahren den von Ihnen vorgeschlagenen Plan.

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wfwbinder  28.07.2022, 20:30
@Marcel00

Ein Klick auf meinen Namen hätte gezeigt, dass ich noch fast täglich antworten gebe.

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Da dich die verkaufte Hälfte 30000 gekostet hat, und die für 40000 verkaufst. Wirst du 100000 versteuern. Die Rechnung war jetzt nicht allzu schwer.

Du hast ja dann noch ein ganzes Haus über. Davon kann man zwar nicht beissen......

 

Google mal "privater Veräußerungsgewinn"

MarcelW 
Fragesteller
 21.11.2017, 23:12

Hatte gehofft es gibt eine Möglichkeit, da ich trotz Verkauf noch im minus bleiben würde.

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MarcelW 
Fragesteller
 21.11.2017, 23:18
@MarcelW

Vielleicht könnte man es als „privater Veräußerungsverlust“ angeben.

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correct  22.11.2017, 01:03
@MarcelW

Klar kann man das angeben - ist aber in zwei Sekunden gestrichen - warum - nochmal googeln. 

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blackleather  22.11.2017, 09:26
@MarcelW

da ich trotz Verkauf noch im minus bleiben würde.

Stimmt doch gar nicht. Du hast nach dem Verkauf ein Haus für 300.000 EUR und 400.000 EUR auf dem Konto. Macht zusammen 700.000 EUR. Vorher hattest du nur 600.000 EUR.

Wo ist da ein Minus?

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MarcelW 
Fragesteller
 22.11.2017, 11:17
@blackleather

Wenn ich finanzieren würde, hab ich natürlich weiterhin meine Hälfte, aber noch eine Kreditbelastung von 200.000€.

Ich dachte dies könne man irgendwie als steuerliches Minus angeben, aber ich merke schon dass es nicht geht.

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