Grundschuld Sicherheitentausch nur mit Immobilie möglich?

zum Verkauf des Hauses muss die Grundschuld gelöscht werden.

Da die Vorfälligkeit fast so hoch ist wie das was ich sowieso noch bezahlen müsste, wollte ich den Darlehensvertrag bestehen lassen, u. als neue Sicherung die Kreditsumme in bar zu Gunsten der Bank in ihre eigenen sicheren Finanz Produkte hinterlegen.

Diese meinte dies geht nur mit einen anderen Haus mit erneuten Grundschuld Eintrag. Ich selbst meine, da der Vertrag noch ca. 5 Jahre läuft sich der Zinssatz zu meinen Gunsten verbessern kann, u. nicht wie jetzt nur mit 0,05% angerechnet wird. Habe bei der Bank damals gleichzeitig eine Kapital Lebensversicherung Zinssatz 3,25% die als Tilgung dienen sollte gemacht. Diese wird nicht berücksichtigt, wollen sogar am liebsten das ich diese kündige. Dort ist auch schon einiges eingezahlt, habe aber auch den ausstehenden Kredit bar zur Verfügung. Ich meine das Bargeld keine schlechtere Sicherheit ist als eine Grundschuld.

Darf der Sicherheit Austausch nur mit einer anderen Immobilie geschehen?

Muss verkaufen wegen chronischer Krankheit, Erwerbsausfall seit 1,5 Jahren u. Zukunft, Miteigentümer auszahlen.

Hallo, u. Danke für die vielen Antworten. Laut Urteilen habe ich folgendes gefunden :

Der Darlehensnehmer kann die Zustimmung der Bank zu einem Sicherheitenaustausch grundsätzlich beanspruchen, wenn die als Ersatz angebotene Sicherheit das Risiko der Bank gleich gut abdeckt wie die bisherige Sicherheit und der Darlehensnehmer in der Lage und willig ist, die mit dem Austausch verbundenen Kosten zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004, XI ZR 198/02). Die mit dem Austausch verbundenen Kosten können etwa Wertermittlungskosten, Notarkosten oder Grundbuchkosten sein. Das bedeutet, dass der Bank aus dem Austausch weder finanzielle oder rechtliche noch organisatorische Nachteile entstehen dürfen. Folgende Voraussetzungen müssen daher im Einzelnen erfüllt sein: 

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist sogar etwas Höher im gesamten, wegen Bearbeitungs Kosten wie das was ich bis Vertragsende noch bezahlen muss.

Grundschuld, Immobilien
Ab wann AfA (Steuersparimmobilie) - wann beginnen die Abschreibungen?

Hallo an alle, ich war bis jetzt stiller Mitleser und nun bin ich neu hier im Forum, weil ich eine spezielle Frage habe.

Ich erwarb im Mai 2015 eine Wohnung, die in einem 1910 errichteten Baudenkmal-Gebäude liegt und vom gleichen Bauträger vor dem Mieterbezug saniert werden soll. Erstbezug und Übergang von Nutzen und Lasten wird im Juni 2017 sein.

Die Abschreibung teilt sich nun auf zwei Teile auf, in den bereits bei Kauf bestehenden Bestandsteil (minus Kosten für das Grundstück), der mit 2,5% auf 40 Jahre abgeschrieben werden kann und in den durch Sanierung neu errichteten Teil, welcher mit einem erhöhten Prozentsatz auf insgesamt 12 Jahre abgeschrieben werden kann (8x9% und 4x7%).

Zu meiner Frage: Ab wann starten die beiden Abschreibungen im einzelnen?

Nach meinem Verständnis und der Meinung meines Steuerberaters müsste ich die 2,5% bereits in meiner Steuererklärung 2016 eingeben können (Kaufdatum im Mai 2015) und die ersten 9% in meiner Steuererklärung 2018 (Fertigstellung 2017 und Übergang von Nutzen und Lasten 2017). Doch mein Finanzamt lehnte die 2,5% nun ab und ist der Meinung, dass ich sie auch erst 2018 eingeben kann.

Ich wende mich nun an euch, da ich gerne mehrere Meinungen dazu hören möchte und gerne auch die rechtliche Bestimmungen kennen lernen will. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn jemand eine Aussage dazu treffen kann, ob das Finanzamt hier Entscheidungsspielraum hat, oder ob der Anfang der Abschreibung gesetzlich (wo im EStG?) geregelt ist.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzamt, Immobilien, Immobilienkauf, Rechte, Steuern, Abschreibung, EStg
Wie werden Ausgleichszahlungen aus Erbauseinandersetzungen versteuert und wie gebe ich jetzt die Bestandsimmobilie an?

Mein Lebensgefährte besaß zusammen mit seinem Bruder zu je 50 % ein 3-Parteienhaus, sowie das Elternhaus (kleines Reihenhaus). Nach dem Tod des Bruders in 2013 fiel dessen Hälfte zu 50 % an seine Ehefrau, sowie zu je 25 % an die beiden Kinder. Nach langem Hin und Her einigten sich alle Beteiligten darauf, daß mein LG das Elternhaus, sowie eine Einheit aus dem MFH erhält. Zusätzlich erhielt er eine Ausgleichszahlung. Das Elternhaus steht seit 2007 (Tod der Mutter) leer. Es muß komplett saniert werden. Die Arbeiten wurden noch zu Lebzeiten des Bruders begonnen, da dieser eine Festanstellung und somit die finanziellen Mittel hatte. Mein LG ist selbständig mit stark schwankendem Einkommen – der finanzielle Ausgleich untereinander erfolgte durch die Mieteinnahmen aus dem MFH. Seit der Bruder verstorben ist, wurden keine Arbeiten in dem EFH mehr vorgenommen – was auch der Erbauseinandersetzung geschuldet war. Aktuell hat mein LG keine Reserven, um die Arbeiten in Auftrag zu geben. Nun meine Fragen: 1) Wie ist die Ausgleichszahlung steuerlich zu behandeln? Sind das Einkünfte und wenn ja, woraus (Vermietung und Verpachtung)? 2) In den letzten Jahren wurde für das EFH immer die Anlage VV ausgefüllt. Müssen wir das weiterhin tun – auch wenn keine Einnahmen erzielt werden (Kosten fallen nur geringfügig an)? Wie teilt man das dem FA mit? Können wir nicht einfach sagen, daß wir das Haus nach unseren Möglichkeiten renovieren und solange steht es eben leer ?

Erbe, Immobilien, Steuern
Wie werden Mieteinkünfte bzw. der Besitz einer Immobilie der Ehefrau im Ausland (Brasilien) in Steuererklärung angegeben?

Sachverhalt: Brasiliansiche Ehefrau seit 2012 in Deutschland, seither gemeinsame Steuerveranlagung, wobei Ehefrau noch kaum Lohneinkünfte in Deutschland hatte.

Ehefrau besitzt eine Immobilie in Brasilien, aus der sie Mieteinkünfte hat, die aber nicht nach Deutschland transferiert werden, sondern dort gespart oder für Renovierungsarbeiten eingesetzt werden - uns sind die Kosten für einen regelmäßigen Transfer einfach zu hoch.

Diese Einnahmen wurden bisher bei der deutschen Steuererklärung nicht angegeben (wohl aber bei der brasilianischen).

(Nach Brasilianischem Recht ist Ehefrau erst ab 2015 als nicht-ansässig in Brasilien zu behandeln. Mieteinkünfte sind dort immer versteuert worden und werden auch jetzt, wo sie nicht mehr als dort ansässig gilt, weiter versteuert.)

FRAGE: Müssen diese Mieteinnahmen hier angegeben werden und wenn ja, wie? Werden wir hier auf diese Einnahmen Steuern zahlen müssen - obwohl die Einkünfte nicht hier zur Verfügung stehen?

Müssen wir irgendeinen Nachweis über die Höhe der Einnahmen und die geleistete Steuerin Brasilien erbringen?

Wie können wir das Versäumnis der vergangenen Jahr korrigieren - dass wir den Besitz dieser Immobilie bisher nicht angegeben haben?

Ich fürchte, es gibt noch viel mehr Fragen, die ich dazu stellen sollte, die ich aber noch nicht formulieren kann, weil das Thema für mich noch von einem sehr dichten Nebel umgeben ist... Ich würde mich freuen, wenn ihn jemand etwas lichten könnte.

Vielen Dank!

Ausland, Immobilien, Steuererklärung
Wir haben Schimmel in einem sehr alten Haus (gemietet), was zahlt die Versicherung vom Vermieter?

Hallo,

ich hätte eine drigende Frage.

Ich wohne derzeit in einem sehr sehr alten Haus , über 200 Jahre. Nun fiehl durch Geruch aus dem Keller auf das dieser komplett von Schimmel befallen ist. Es handelt sich um einen sehr alten Keller mit Lehmboden und Steinwänden. Der Schimmel ist dort überall sichtbar und der Boden war komplett feucht/nass. Als Erstmaßnahme hatte ich nun mit dem Vermieter erst mal einen Entfeuchter hinein gestellt der dort in 3 Wochen fast 100l Wasser dort raus gezogen. Der Keller verfügt weder über eine Heizung und hat nur 2 kleine Öffnungen ohne Scheibe . Also hätte ich gar keine Maßnahmen für anderes lüften/heizen ergreifen können.

Die dringlichkeit hat noch einen gravierenderen Punkt. Als ich zu meinem Freund fuhr fiehl nun auf das meine gesamte Kleidung die im 1.OG aufbewahrt ist extrem muffig riecht. Und das trotz der Tatsache das alles frisch gewaschen war. Im Haus selber nehme ich den Geruch gar nicht wahr. Aber sobald man in "saubere" Luft kommt für längere Zeit fällt es extrem auf wie unangenehm alles riecht. Selbst die eigenen Haare. Es nicht genau bekannt ist wie lange das Problem schon besteht und es vorher nicht aufgefallen. Meine Sorge ist nun natürlich das mein kompletter Hausstand davon befallen ist. Vor allem natürlich auch ob es gesundheitsgefährdend ist bzw. in welchem Ausmaß. An den Wänden selber im Haus ist kein Schimmelbefall zu sehen aber es riecht trotzdem alles extrem unangenehm und richtig penetrant.

Nun die wichtige Frage ob und in welchem Rahmen die Versicherung meines Vermieters für Schäden aufkommen wird ? Auch für die an meinem Hausstand (Kleidung, Möbel, wenn diese nicht mehr gerettet werden könnten, Umzug, Markler etc. )

Da in der Wohnung selber kein sichtbarer Befall ist kann man mir ja keinen Vorwurf machen. Die Räume selber sind auch alle gut beheizt und es ist wie gesagt dort auch nichts sichtbar.

Mein Vermieter ist auch sehr auf die Klärung und in die Wege Leitung von Maßnahmen bedacht. Er möchte auch nicht das es ein gesundheitliches Risiko darstellt. Durch den starken Geruch, selbst in den Haaren gehe ich mittlerweile leider davon aus. Er ist im Gegensatz zu vielen dort sehr auf meiner Seite.

Die Kosten für Gutachten etc. , welches dann auch an die Versicherung gehen könnte, würde mein Vermieter aufkommen.

Ich würde halt gerne wissen ob es sich überhaupt lohnt darauf zu warten oder ob eh keine Hoffnung besteht das die Versicherung kosten übernimmt...

Es ist leider alles etwas durcheinander geschrieben aber ich bin auch derzeit wirklich panisch und habe Angst meinen kompletten Hausstand aus eigener Kasse ersetzen zu müssen da der Befall an Sporen, ausgehend vom Geruch, anscheinend schon sehr massiv ist.

Über Rat und eventuelle Informationen wäre ich sehr dankbar.

Immobilien, Mieter, Mietrecht, schimmel, Versicherung
Ich möchte die Hälfte meines Einfamilienhauses auf meine Freundin übertragen, wie ist es dann mit der Grunderwerbssteuer?

Hallo,

meine Fragen beziehen sich auf die Höhe der zu entrichtenden Grunderwerbsteuer bei der Übertragung die helfte eines Einfamilienhauses (in NRW) auf meine neue Freundin (keine Ehegatte/eingetragene lebenspartnerin).

Folgende Eckdaten sind zu beachten: Das Haus wurde 2008 zu einem Kaufpreis von € 290.000 gekauft. Eigentümer: ich zusammen mit meine Ex-Freundin. Wir sind jeweils mit 50 Prozent im Grundbuch eingetragen. Ein Kredit in Höhe von € 255.000 wurde ebenfalls zu jeweils 50 Prozent von uns beiden aufgenommen. € 50.000 flossen als Eigenkapital von meine Seite in die Immobilie.

Inzwischen wurde der Kredit teilweise zurückbezahlt. Die Restkredit liegt nun bei € 248.000.

Jetzt soll nur der Eigentumsanteil von mijn Ex (50 Prozent) auf meine neue Freundin übertragen werden. Weiter soll sich nichts ändern. Auch das Kredit bleibt so wie es ist (50/50). Natürlich übernimmt meine neue Freundin dabei das 50 Prozent Kreditanteil - also € 124.000 - von meinem Ex. Die 50.000 Euro, die ich aus Eigenmitteln eingebracht hat, bleiben auch unangetastet.

Ich weiß nicht genau was der Wert des Hauses im moment ist. Der Wert kann jetzt veilleicht niedriger sein als der ursprüngliche Kaufpreis von € 290.000.

Meine Fragen sind nun:

  • Wie wird die Grunderwerbsteuer bemessen? Wird der damalige Kaufpreis (€ 290.000) zu 50 Prozent veranschlagt? Oder wird bemessen nach der heutige Wert (dann is eine Bewertung erforderlich)? Oder wird bemessen nach der Gegenleistung von € 124.000?;

  • Falls Gegenleistung: Wie müssen wir das Steueramt informieren von diese Gegenleistung? Reicht ein Kaufvertrag zwischen mein Ex und meine neue Fruendin, wobei der vereinbarte Kaufpreis € 124.000 ist?

  • Wenn das Haus immer noch € 290.000 wert sein soll, kann es dann so sein dass Schenkungsteuer bezahlt werden muss? 290.000 – 248.000 = 42.000. Davon 50% ist € 21.000 und damit genau € 1.000 mehr als das Freibetrag. Wie wird sowas berechnet?

Mir ist klar, dass es viele Fragen sind, aber ich bin sehr gern gut vorbereitet.

SEHR vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen,

Roy

Grunderwerbssteuer, Hausverkauf, Immobilien, scheidung, Schenkungssteuer
Wie kann ich eine Gewerbe-Immobilie für 1 Mio Euro zu 100 % finanzieren?

Guten Tag, ich hole kurz aus um meine Situation zu beschreiben, ich betreibe in Ffm ein kleines gutgehendes Catering Unternehmen mit 12 Angestellten in Vollzeit und zahle 3000 Euro Brutto an Miete, verfüge über 3 große Transporter und bin im Betrieb schuldenfrei und voll ausgestattet.

Da ich am jetzigen Standort schwarz für meine Zukunft sehe da wir aus allen nähten platzen und durch die Ansiedlung von Großmärkten und Co auch dass Geschäft mit der Laufkundschaft zurückgehen wird habe ich folgendes vor.

Ich habe ein Gewerbeobjekt an der Hand welches mein Platzproblem behebt, ein Ladengeschäft für Mittagstisch ist auch vorhanden und durch die größe der Liegenschaft und durch dass einfachere Arbeiten würde ich mit 6 Angestellten auskommen. Zu der Liegenschaft gehört ebenfalls ein sehr gutes Haus mit 6 vermieteten Wohnungen 29 tsd Euro Mieteinahmen. Die Immobilie kommt mit Nebenkosten ohne Makler auf 1Mio Euro, welche ich voll über die Bank finanzieren will mit 5 % Tilgung, da ich der Meinung nach die Immobilie als Sicherheit reichen sollte. Eigenkapital habe ich nachweislich und ein bezahltes Eigenheim auch, jedoch möchte ich beides nicht als Sicherheiten geben...

Was meint Ihr ..lässt die Bank sich darauf ein .... Ich weiß das es heutzutage von der Bank viel verlangt ist, jedoch habe ich einen festen Kundenstamm, die Mieteinahmen usw .....

Danke an alle im vorraus

Immobilien
Wer hat Erfahrung mit der Bergfürst Immobilien-Crowdinvesting?

Hat jemand bereits Erfahrung mit Bergfürst machen können? Zur Zeit wird auf der Crowdinvesting-Plattform ein Immobilienprojekt angeboten, was ich recht interessant finde. Ich finde das Konzept spannend, weil man schon mit kleinen Beträgen (ab 10 euro) und ohne Gebühren in einzelne Immobilien investieren kann. So wie ich es verstanden habe, ist die Idee hinter der Plattform, dass der Normalbürger sich selbstständig über die Anlagemöglichkeiten informieren kann und dann relativ einfach online dort mitmachen kann. Man sieht auch, wie viele Leute schon investiert haben. Eigentlich auch ein guter indikator. Den ganzen provisionsgesteuerten Beratern traue ich aufgrund schlechter Erfahrungen schon lange nicht mehr und investiere deshalb schon seit Jahren eigenständig an der Börse. Bei Immobilien tue ich mich aber immer wieder schwer. Die ganzen Immobilienfonds sagen mir nicht zu, da das für mich alles viel zu untransparent ist. Immobilien-Crowdinvesting scheint hier eine gute Alternative zu sein, die ich sehr interessant finde. So kann ich mir mein eigens Portfolio mit einzelnen Immobilienprojekten selbst zusammenstellen und habe immer die volle Kontrolle darüber. Was ich aber am besten finde ist der feste Zinssatz. Bei den ganzen Fonds muss ich immer hoffen, dass die Prognosen stimmen. Bei Bergfürst weiß ich von Anfang an, was ich bekomme (vorausgesetzt die Projekte gehen natürlich nicht aus irgendeinem Grund schief). Bei dem aktuellen Projekt scheint der Immobilienexperte aber viel Erfahrung zu haben und er macht auf mich einen kompetenten Eindruck. Daher die Frage, hat jemand schon mal bei Bergfürst investiert oder wo anders Immobilien-Crowdinvesting gemacht? Ach ja, das ganze Startup Crowdinvesting interessiert mich gar nicht, mir geht es nur um die Immobilien. Vielen Dank an alle für den Erfahrungsaustausch :)

Geldanlage, Immobilien, Immobilienfonds, Investment
Steuererklärung - Anlage V: vorweggenommene Werbungskosten bei selbst gebauter Immobilie zur Vermietung - welche sind das?

Hallo,

folgende Situation:

Es wurde eine Doppelhaushälfte zur Vermietung gebaut. Folgender Ablauf:

Ende 2013: Grundstückskauf für ein Doppelhaus gemeinsam mit einem Bruder; Zahlung Grundstückspreis in 2013 - Eintragung ins Grundbuch und Zahlung Grunderwerbsteuer Anfang 2014. Zudem erfolgte die Bestellung von Grundschulden in 2014.

Baubeginn Ende 2013 in überwiegender Eigenleistung bis Frühjahr 2015. In dieser Zeit entstanden Kosten für Bauzeichner, Statiker, wenige Handwerker, in erster Linie aber für Baustoffe. Ansonsten entstanden Kosten für Baustrom sowie Fahrtkosten des Bauherrn zur Baustelle. Zudem entstanden Zinskosten für das in Anspruch genommene Darlehen.

Ende 2014 erfolgt nach Rohbaufertigstellung eine Realteilung in 2 Doppelhaushälften mit entsprechenden Kosten für Notar und Grundbuchamt. Zudem Vermessungkosten für Einmessung mit Teilung. Eine DHH gehört nun meinem Bruder, die andere mir. Ab Herbst 2014 wurde die Immobilie beheizt; folglich entstanden in der Ausbauphase Energiekosten bis Frühjahr 2015.

Ab Frühjahr 2015 ist das Objekt vermietet.

Problemstellung:

Die Steuererklärung für 2014 soll gefertigt werden und ich stelle mir die Frage, welche der Kosten bereits in 2014 als vorweggenommene Werbungskosten gelten und welche als Herstellungskosten (ab 2015) gelten?

Danke.

Immobilien, Abschreibung
Eigentumswohnung aus den 1970er - Schlechte Investition wegen Asbestgefahr?

Hallo zusammen,

Ich erwäge - auch auf Grund der Niederigzinslage - eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung zu erwerben.

Jetzt habe ich eine gefunden die mir gut gefällt, Finanzierung steht im Prinzip und nächste Woche wäre der Notartermin.

Auf Grund eines aktuellen Zeitungsartikel wurde ich jetzt aber auf das Thema Schadstoffbelastung aufmerksam. Asbest wurde wohl in den 60ern und 70ern noch stark verbaut. Mir war nicht bewusst das das heute noch ein Thema ist, aber im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden, wurden private Gebäude wohl diesbezüglich kaum saniert.

Die Wohnung ist in einem Hochhaus mit klassischen "Eternitplatten" Fassade. Auf Nachfrage beim Makler wurde mir mitgeteilt, dass nichts über eine Schadstoffbelastung bekannt ist, das Thema aber nicht ausgeschlossen werden kann. Ich könnte ein Gutachten erstellen lassen, wenn ich sicher sein will.

Mein Vater meint auf Grund des Baujahres (1972), muss man davon ausgehen, dass eben Asbest mindest in der Fassade vlt. auch anderswo verbaut ist. Das Gutachten wäre dann rausgeschmissenes Geld.

Tatsache ist, dass wenn das mal entsprechend saniert werden muss, das wohl ganz schön teuer werden wird und die Wohnung als Investment dann ein ganz schöner Fehlgriff gewesen wäre.

Ich kann das Risiko allerdings nicht einschätzen, dass da mal diesbezüglich was gemacht werden muss.

Wie seht ihr das als? Sollte man generell von solchen Bauten (wie eben bspw. Hochhäuser aus den 70ern) Abstand halten? Asbest ist ja erst seid 1993 verboten, das würde also die Menge der potenziellen Kaufobjekte ganz schön einschränken.

Danke und Gruß Jonas

Eigentumswohnung, Immobilien, Sanierung
Kann ich eine Werbevertrag für meine Immobilie wegen Falschberatung anfechten?

Hallo, ich wollte meine Eigentumswohnung so schnell wie möglich und profitabil verkaufen. Deshalb habe ich mich an eine Werbeagentur der mit : "Wir kaufen ihre Immobilie sofort oder bewerben sie bundesweit" gewendet. Mir wurde dort gesagt, dass ein Sofortkauf für mich Nachteile bringen würde und ich mit eine Werbung über eine längere Zeitraum mehr erreichen würde. Bei der Frage ob ich innerhalb von 14 Tage von dem Vertrag zurücktreten könnte, ist mir gesagt worden , dass das hier nicht möglich ist. Auch wurde mir im Gespräch zugesichert, dass ich gute Chancen habe über diese Werbung die Wohnung zu verkaufen. Nach ca. 1,5 Monate hat sich nur eine Person gemeldet. Ich habe die Wohnung alleine verkauft per glückliche Zufall. Den Vertrag habe ich gekündigt aber ich muss den einmaligen Grundpreis und 3 Monate Werbepreis bezahlen obwohl es nur 2 Monate und 8 Tage beworben wurde. Außerdem soll ich eine Referenz und Gestattungsvereinbarung unterschreiben, dass : "Die Bearbeitung meines Anliegens (die Bewerbung meiner Immobilie) wurde im vollen Umfang erbracht und entprach meinen Vorstellungen." Auf dem Foto der beworbene Immobilie steht dann aufgedruckt: ERFOLGREICH. Ich ärgere mich sehr, dass ich mich habe von der freundliche Verkäuferin überreden lassen für einen Vertrag der mir nichts gebracht hat . Deshalb möchte ich so wenig wie möglich zahlen. Es geht es um einen Betrag in Höhe von 7.199,00 Euro. Kann ich den Vertrag wegen Faschberatung anfechten? Für eine hilfreiche Antwort egal ob negativ oder positiv würde ich m ich sehr freuen.

Eigentumswohnung, Immobilien, Vertrag, Rücktritt

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