Mieter ist eingezogen, Vermieterin hat jedoch keine Unterschrift?

Ich vermiete ein Ferienhaus an Urlauber und auch "für vorübergehenden Gebrauch", was nur bis 6 Monate erlaubt ist nach deutschem Gesetz. Das Haus ist komfortabel eingerichtet für Feriengäste.

Ich habe per Mail einen 5-seitigen Mietvertrag alle Seiten mit meiner Unterschrift in PDF versendet und der Mieter hat ein Whats app gesendet mit der Unterschrift auf der letzten Seite, die Frau hat nicht unterschrieben obwohl der Vertrag auf beide Namen lautet. In der Zwischenzeit habe ich ein anderes Handy, dort wo das Foto mit der letzten Seite mit Unterschrift des Mieters ist, finde ich im Moment nicht. SIM Karte ist im neuen Handy.

Bei KI lese ich, bitte Antworten ob das stimmt:

"Ja, der Mieter akzeptiert den Mietvertrag mit dem Einzug in die Wohnung. Mit dem Einzug in die Wohnung und der Nutzung der Räumlichkeiten bestätigt der Mieter stillschweigend die Gültigkeit des Mietvertrags.

Grundsätzlich wird ein Mietvertrag mit der Unterschrift beider Parteien, also Mieter und Vermieter, rechtskräftig. Mit dem Einzug in die Wohnung und der Nutzung der Mietsache bestätigt der Mieter, dass er den Mietvertrag akzeptiert und sich an die darin vereinbarten Bedingungen hält. Auch wenn der Mietvertrag nicht unterschrieben wurde, aber der Mieter die Wohnung bezieht und Miete zahlt, gilt das Mietverhältnis als rechtswirksam."

Der Mieter hat meine Unterschrift, er kann nichts anderes vorweisen oder behaupten, ich habe die Seiten in PDF per Mail versendet. Das Mietverhältnis endet Ende August 2025, bei Mietverträgen für vorübergehenden Gebrauch, wenn sie bis Maximum 6 Monate dauern, haben die Mieter keinen Mieterschutz. Die Mieter haben mich jetzt vertröstet und bezahlen den Mietzins für Juni verspätet nachdem der Lohn auf dem Konto ist nächste Woche, ich merke sie haben Zahlungsschwierigkeiten. Falls es Probleme geben sollte und die Mieter nicht ausziehen nach Ende des Vertrages (Mietgrund für vorübergehenden Gebrauch kann ich beweisen, die Mieter haben kurzfristig gebucht 3 Wochen vor Einzug, sie mussten aus ihrer Wohnung und haben mir wahrscheinlich eine Lüge angegeben, jetzt vermute ich es waren  Zahlungsschwierigkeiten.)

Habe ich Nachteile? ich vermute beim Vertrag wurden extra nicht alle Seiten unterschrieben. Feriengäste haben mir immer alle Seiten unterschrieben in PDF per Mail gesendet. Ich hätte die Schlüssel nicht geben sollen, ich habe gelernt.

 

Immobilien, Mietrecht

Was ist wenn Mieter nicht ausziehen, wie läuft Räumungsklage?

Ich vermiete ein Haus möbliert mit Geschirr und Bettwäsche komfortable eingerichtetes 4 Zi- Einfamilienhaus als Ferienhaus. Vermietungsart nur für vorübergehenden Gebrauch, ich musste in 8 Jahren ca. 500 Absagen schreiben weil Interessenten länger mieten wollten. Für vorübergehenden Gebrauch sind nur 6 Monate Mietdauer gestattet, die Mieter fragten ob sie länger bleiben können. Ich musste verneinen und sagte wenn sie nichts passendes finden müssen sie nach 6 Monaten in eine andere Ferienwohnung es hat in der Gegend viele Ferienwohnungen.

Nachdem ich einen online-Juristen gefragt habe erfuhr ich dass die Gerichte streng sind, ich kann keine Verlängerung machen, ich müsse innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum wo meine Mietvertrag endet eine Mahnung senden und anschliessend eine Räumungsklage machen. Das Haus steht in Deutschland 3,5 km vor der Schweizer Grenze, der grösste Teil der Mieter für vorübergehenden Gebrauch ist in die Schweiz gezogen. Ich als Vermieterin wohne auch in der Schweiz.

Rechtschutzversicherung für Vermieter für das Gebäude in Deutschland kann ich keine machen, verschiedene deutsche Versicherungen sagten, ich müsste einen 2. Wohnsitz in Deutschland haben, das will ich unbedingt vermeiden, so muss ich Verfahren selbst zahlen, sollte es einmal ein Problem geben und die Mieter nicht ausziehen. Meine Schweizer Rechtsschutz hilft auch nicht, weil das Gebäude in Deutschland steht. Danke für Erklärung bezüglich Räumungsklage. Als Vermieter habe ich mehr Rechte mit meiner Vermietungsart, deshalb vermiete ich nicht unbeschränkt.

Immobilien, Mietrecht

Was bedeutet Altersentlastungsbetrag beim Steuerbescheid?

IIch bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig mit Mieteinnahmen für ein Haus, welches ich als Ferienhaus vermiete. Seit 2016 habe ich das Haus. Ich wohne in der Schweiz.

Heute habe ich den Bescheid erhalten für die Steuererklärungsabgabe 2021. Ich weiss nicht, ob das Finanzamt die Zahlen richtig eingetragen hat, im Anhang ist ein Bild. Für 2021 spielt es keine Rolle, es geht mir jedoch um die nachfolgenden Jahre, deshalb möchte ich die Frage beantwortet haben.

In den Jahren 2016 bis 2020 (5 Jahre) wurde meine Absetzung für Abnutzung für Gebäude linear 2 % von den Anlagekosten akzeptiert, das wären 5600 Euro. Bei der vorliegenden Festsetzung ist von den Einnahmen abgezogen "ab Altersentlastungstungsbetrag Euro 760" eingetragen. Da das Einkommen unter dem Betrag liegt, wo ich Einkommenssteuern zahlen muss, ist es für diese Festsetzung nicht wichtig, jedoch 2022 ist das Einkommen höher und es spielt eine Rolle ob 2 % von den Alagekosten oder nur 760 Euro Altersentlastungsbetrag berechnet werden. Kann man eine lineare Abnutzung nur 5 Jahre lang geltend machen oder wie kommt das Finanzamt auf Euro 760? Einnahmen waren es 16'149 von Feriengästen, die inkl. NK bezahlten und die NK betrugen 7427 = 8722 Nettoeinnnahmen (Etwas von den NK muss nicht akzeptiert worden sein, ich habe noch 100 Euro für Putzmittel, Waschmittel für Bettwäsche, Kaffee, den ich zur Verfügung stellte abgezogen) . Hat das Finanzamt die Sache richtig gemacht mit diesen 760 Euro für Abnutzung? Baujahr des Hauses 2010, kommt es auf das Alter des Hauses an? Wer kennt sich mit Steuern aus?

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Immobilien, Steuern
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