Aufteilung der Kosten bei Patchworkfamilien?

Wie würdet ihr heran gehen.

Ich habe meine Frau vor 3 Jahren kennengelernt und vor zwei Jahren haben wir geheiratet. Ich habe einen Sohn und eine Tochter aus erster Ehe, für den Sohn zahle ich mtl. 400 EUR Unterhalt. Darüber hinaus hatte ich vor der Ehe ein Haus angeschafft, für das normalerweise 2.000,00 EUR Kosten mtl. anfallen, mit der Gaskrise sind es jetzt 3.000,00 EUR.

Ich habe aus meiner Tätigkeit 5.000,00 EUR Netto. Meine Frau hat 4.500,00 EUR Netto zzgl. Kindergeld für ihre 13 jährige Tochter und erhält 325,00 EUR Unterhalt. Darüber hinaus kann meine Frau aus freiberuflicher Tätigkeit zwischen 10.000,00 und 20.000,00 EUR verdienen. Nach Abzug der Krankenversicherung für meine Frau bleiben ihr noch 4.000 EUR plus Unterhalt plus Kindergeld, also 4.500,00 EUR. Meine Frau zahlt zu 90% die Lebensmittel, sie ist nicht gerade sparsam, in Höhe von 1.200,00-1.400,00 EUR im Monat. Zu den Hauskosten kann Sie nichts dazu geben, weil der Rest für Ihr Auto und Versicherungen und zum leben drauf gehen. Meine Frau hat ihren Dispo trotzdem mit 20.000,00 EUR ausgereizt. Nun möchte sie von mir die halbe Haushälfte (Wert zwischen 450.000,00 und 730.000,00) überschrieben bekommen. Restschulden sind noch in Höhe von 220.000,00 EUR auf dem Hausgrundstück.

Ich fühle mich benutzt, es gibt immer Streit wegen des Geldes. In den zwei Jahren zuvor habe ich ihr Konto mit 2*20.000 EUR ausgeglichen, was ich nicht mehr einsehe. Größere Urlaube und Investitionen bezahle ich. Wir hatten ein gemeinsames Konto angelegt. Ich habe 2 Jahre darauf mein Gehalt überwiesen, von dem auch ein Teil ihrer Versicherungsbeiträge herunter gehen. Meine Frau hat sporadisch darauf eingezahlt. Die Tochter hat für sich einen Bereich von ca. 100 qm mit Bad, wir leben auf 110 qm und darüber hinaus hat meine Frau noch ein Büro mit Wintergarten in der Größe von insgesamt 35qm. Ich empfinde die Situation unheimlich und komme mir langsam blöd vor.

Euch einen schönen Tag und über Anregungen würde ich mich freuen.

Tatitus

Hauskauf, lebensunterhalt, Ehegatten-Unterhalt
Hauskauf, Schlüsselübergabe verzögert sich?

Hallo,

unser Termin beim Notar war am 19.7.22 dort hat die jetzige Eigentümerin erfahren, dass eine Restsumme von 150€ aus einer alten Grundschuldlast ausgeglichen werden muss, bevor die Löschung beantragt werden kann. Sie wurde zwei mal vom Notar angeschrieben, reagierte zunächst aber nicht auf die Rechnung und war dann für 4 Wochen im Urlaub. Insgesamt 6 Wochen später wurde die offene Summe erst von ihr ausgeglichen und somit konnte die Löschung beantragt werden. Nun ist jedoch die Rechtspflegerin für drei Wochen im Urlaub und die Vertretung kann diesen Fall nicht bearbeiten denn es fehlen Unterlagen zum Haus die wahrscheinlich während des Krieges abhanden gekommen ist. Die Rechtspflegerin selber würde die Löschung ohne diese Unterlagen bearbeiten, die Vertretung allerdings nicht. Deswegen wurde die Löschung erst mal auf Frist gelegt so sagte der Notar. Laut Notarvertrag sollte spätestens zum 15.09.22 das Haus geräumt worden sein. Logischerweise kann die Fälligkeitsmitteilung nicht ausgestellt werden und wir bekommen die Schlüssel zum Haus nicht. Der Notar hat uns mit einer Vertragsänderung vorgeschlagen 5.000€ vom Kaufpreis zu zahlen damit die Schlüsselübergabe erfolgen kann, dem stimmen wir natürlich zu. Die jetzige Eigentümerin allerdings nicht.
Wir müssen zum 01.10. ausziehen und wir wissen einfach nicht was wir tun könnten. Ich verstehe auch den Satz aus dem Notarvertrag nicht, dass wenn das Haus zum 15.09. nicht GERÄUMT ist, wir einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Räumung hat aber nichts mit der Schlüsselübergabe zu tun oder?

Hauskauf, Schadensersatzanspruch
Komplette Grundschuld für Wohnungskauf auf Elternhaus eintragen?

Hallo zusammen,

der Kauf einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung steht an, hierfür muss ich als Sicherheit für die Bank zusätzlich eine Grundschuld auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen (da ich kaum Eigenkapital für die Finanzierung aufbringen kann).

Nun habe ich laut Bank zwei Möglichkeiten:

  1. Eine Grundschuld in Höhe von 150.000€ auf die zu finanzierende Eigentumswohnung eintragen lassen, sowie eine Grundschuld in Höhe von 150.000€ auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen. (Es wäre auch eine andere Verteilung möglich, z. B. 100.000€ auf Wohnung und 200.000 auf Elternhaus)
  2. Eine Grundschuld in Höhe von 300.000€ auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen (also 100%).

Laut Bankberater ist Variante 2 besser, da ich hierdurch bessere Zinsen für den Kredit bekommen kann. Außerdem spare ich wohl auch Gebühren für den Notar, da nur eine Grundschuld eingetragen wird.

Nachteil an Variante 2 wäre jedoch, dass ich hier kein Sonderkündigungsrecht für den Kredit habe im Fall des Verkaufs der Eigentumswohnung (da die Wohnung gar nicht als Sicherheit für die Bank eingetragen ist, nur das Haus meiner Eltern).

Welche Variante würdet Ihr mir empfehlen? Habe ich die Situation richtig verstanden oder gibt es noch andere/bessere Möglichkeiten? Gibt es noch Themen oder Fallstricke, die ich nicht bedacht habe?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank.

Bank, Finanzierung, Grundbuch, Grundschuld, Hauskauf, Immobilien, Immobilienfinanzierung
Hauskauf, unterschiedliches Eigenkapital, unverheiratet, Erfahrungen?

Hallo,

ich hätte ein paar allgemeine Fragen zu folgendem Fall:

Frau S und Herr M sind nicht verheiratet und kaufen gemeinsam ein Haus. Beide stehen im Grundbuch. Frau S bringt als Eigenkapital ca 60.000 EUR (von den Eltern) sowie 5.000 EUR selbst mit. Herr M bringt als EK 10.000 EUR mit.

Das besagte Haus muss aber noch renoviert werden. Herr M kann alles über die Firma laufen lassen, in der er arbeitet. Der Umbau würde sich auch auf ca 50-60.000EUR belaufen. Also eigentlich 50/50.

Herr M möchte aber jetzt von Frau S das sie die Hälfte von den ca 60.000 EUR Umbaukosten übernimmt. Sprich nochmal 30.000 EUR. Frau S würde ja dann theoretisch 95.000EUR (60.000+5.000+30.000) in das Haus mit einbringen und Herr M nur 40.000EUR (10.000+30.000).

Frau S müsste ja dann theoretisch noch zusätzlich zur Kreditsumme im Monat die 30.000 des Partners "abzahlen". Herr M sagt natürlich, das was geht wird abbezahlt, es werden keine konkreten Summen gefordert wie zB jeden Monat noch zusätzlich 300EUR bis die 30.0000EUR erreicht sind.Hallo,

ich hätte ein paar allgemeine Fragen zu folgendem Fall:

Frau S und Herr M sind nicht verheiratet und kaufen gemeinsam ein Haus. Beide stehen zu 50% Grundbuch. Frau S bringt als Eigenkapital ca 60.000 EUR (von den Eltern) sowie 5.000 EUR selbst mit. Herr M bringt als EK 10.000 EUR mit.

Das besagte Haus muss aber noch renoviert werden. Herr M arbeitet bei einer Firma, über die man eigentlich alles machen lassen kann. Boden, Türen etc. Der besagte Umbau würde sich auch auf ca 60.000 EUR belaufen.

Herr M möchte aber jetzt von Frau S das sie die Hälfte von den ca 60.000 EUR Umbaukosten übernimmt. Die Firma von M "streckt" quasi Material sowie Umbaumaßnahmen vor und diese werden von Provisionen Herrn Ms bezahlt. Frau S würde ja dann theoretisch 95.000EUR (60.000+5.000+30.000) in das Haus mit einbringen und Herr M nur 40.000EUR (10.000+30.000).

Frau S müsste ja dann theoretisch noch zusätzlich zur Kreditsumme im Monat die 30.000 des Partners "abzahlen". Herr M "verlangt" keine genauen Zahlen von Frau S, sprich jetzt nicht noch zusätzlich 300EUR + Kreditsumme im Monat.

Frau S verdient nicht wesentlich weniger als Herr M, aber hat nicht die Chance wie Herr M ca 7-8.000EUR pro Jahr Provision zusätzlich zum Gehalt zu bekommen.

Eltern von Frau S wollen von Herrn M auch nicht die Hälfte der 60.000 EUR EK. Denn theoretisch würde sich ja Eigenkapital und Arbeitsleistungen ausgleichen.

Wie habt ihr ungleiches Eigenkapital geregelt? Gibt es Tipps hierbei etwas zu beachten? Arbeitsleistung zählt doch eigentlich auch so viel wie "Geld". Bei einem Hauskauf/Umbau zählt doch eigentlich auch, jeder gibt was er kann.

Danke für hilfreiche Antworten.

P.S. Über sämtliche Verträge, (Partnerschaftsvertrag, Erbvertrag, Trennung+Todesfall) ist gesprochen worden und alles festgehalten worden.

P.P.S Herrn M und Frau S wollen in Zukunft auch heiraten sowie Kinder.

Eigenkapital, Hauskauf
Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger
Wie ist die Erblage? Kann ich noch erben?

Hallo!

Ich habe vor ca. 20 Jahren die Häfte meines Elternhauses von meinen Eltern abgekauft - zum üblichen Marktwert. Meine Eltern behielten die Andere Hälfte. Das alte Haus war renovierungsbedürftig, meine Eltern hatten das Geld dazu nicht. Ich habe renoviert in Höhe des hälftegen Hauswertes, habe sie finanziell unterstützt und versorgt. Mein Vater war bis zu seinem Tod 6 Jahre ein Pflegefall - meine Mutter hat ihn gepflegt - ich habe sie finanziell unterstützt. Beide hatten nur eine sehr kleine Rente. Ich habe 5 Geschwister, die alle verheiratet sind, eigene Häuser haben und wenig Interesse hatten, meine Eltern zu unterstützen. Nach dem Tod meines Vaters wurde meine Mutter Alleinerbin ihrer Haushälfte und des übrigen landwirtschaftlichen Grrundstücks und der Schulden, die meine Eltern auch noch hatten. Die Schulden wurden durch Verkauf der Güter getilgt. DIe Haushälfte meiner Mutter erhielten meineM Gechwister als Erbengemeinschaft übertragen. Meine Mutter erhielt in ihrer Hälfte das lebenslange Wohnrecht. Meine Mutter wollte den hälftigen Haukauf von mir nach dem Tod meine Vaters rückgängig machen und mich aus dem Haus haben, damit alle Kinder das ganze Haus zu gleichen Teilen erben.. Das hab Ich nicht gemacht. Ich bin nach Mobbing durch meine Mutter, die plötzlich nichts mehr von dem Verkauf wissen wollte - trotz Ihrer Unterschrit auf dem Kaufvertag - dann ausgezogen, habe nicht den Verkauf rückgängig gemacht. Ich möchte nach dem Tod meiner Mutter die zweite Hälte es Hauses von meinen Geschwistern abkaufen und das Haus übernehmen. Die Hälfte meiner Mutter ist noch 40 000 Euro Wert. Von ihrer Hälfte habe ich nicht geerbt nur meine Gechwister sind als Erbengemeinschafft eingetragen. Erbe ich nun nichts mehr? Habe ich ein Vorkaufsrecht beim Erwerb der Hälfte meiner Mutter. Können mir die Geschwister den Kauf der Hälte meiner Mutter verweigern? War der Kauf meiner Hälfte ein vorgezogenes Erbe? Muss ich dafür noch an meine Geschwister einen Ausgleich zahlen?

erbrecht, Hauskauf

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